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   OLG Jena, 09.01.2006 - 6 U 569/05   

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https://dejure.org/2006,4593
OLG Jena, 09.01.2006 - 6 U 569/05 (https://dejure.org/2006,4593)
OLG Jena, Entscheidung vom 09.01.2006 - 6 U 569/05 (https://dejure.org/2006,4593)
OLG Jena, Entscheidung vom 09. Januar 2006 - 6 U 569/05 (https://dejure.org/2006,4593)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    GmbHG § 47; GmnHG § 48 Abs. 2; ZPO § 1032; ZPO 3 1029
    Gesellschafterbeschluss; Abstimmung; Schiedsgerichtsvereinbarung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eindeutige Benennung des zuständigen Schiedsgerichts als notwendiger Inhalt einer wirksamen Schiedsvereinbarung; Zulässigkeit einer Beschlussfassung außerhalb der Gesellschafterversammlung im schriftlichen Verfahren; Stimmabgabe eines Gesellschafters als ...

  • Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)

    Schiedsvereinbarung: - Inhalt, Bestimmtheit/Umfang; - Schiedseinrede

  • Judicialis

    GmbHG § 47; ; GmbHG § 48 Abs. 2; ; ZPO § 1029; ; ZPO § 1032

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksame gesellschaftsvertragliche Schiedsvereinbarung muss zuständiges Schiedsgericht benennen - zu den Anforderungen an eine wirksame Beschlussfassung außerhalb der Gesellschafterversammlung im schriftlichen Verfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schiedsverfahren - Bestimmtheit einer Schiedsvereinbarung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gesellschafterbeschluss über die Verwendung des Jahresüberschusses ? Beschlussfassung im schriftlichen Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2006, 1636
  • DB 2006, 271
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.10.1983 - II ZR 87/83

    Ruhen des Stimmrechts nach Kündigung

    Auszug aus OLG Jena, 09.01.2006 - 6 U 569/05
    (vgl. BGHZ 88, 320, 328; OLG Düsseldorf NZG 2000, 1180, 1181).

    Dies wäre der Fall, wenn die Ablehnung des Beschlusses ohne triftigen Grund erfolgt und die Vermögensinteressen der Gesellschafterin L. in keiner Weise berührt gewesen wären (vgl. BGHZ 88, 320, 328; OLG Düsseldorf NZG 2000, 1180, 1181).

  • OLG Düsseldorf, 25.02.2000 - 16 U 59/99
    Auszug aus OLG Jena, 09.01.2006 - 6 U 569/05
    (vgl. BGHZ 88, 320, 328; OLG Düsseldorf NZG 2000, 1180, 1181).

    Dies wäre der Fall, wenn die Ablehnung des Beschlusses ohne triftigen Grund erfolgt und die Vermögensinteressen der Gesellschafterin L. in keiner Weise berührt gewesen wären (vgl. BGHZ 88, 320, 328; OLG Düsseldorf NZG 2000, 1180, 1181).

  • BGH, 23.10.1958 - II ZR 4/57

    Harpen-Bonds

    Auszug aus OLG Jena, 09.01.2006 - 6 U 569/05
    Die Auslegung des gefassten Gesellschafterbeschlusses ist einheitlich vorzunehmen, so dass Umstände, die nur für einzelne Beteiligte bekannt oder erkennbar sind, außer Betracht bleiben müssen (Palandt/Heinrichs aaO § 133 Rn. 15; vgl. auch BGHZ 28, 259, 264 f.; RGZ 146, 145, 154).
  • LG Erfurt, 12.05.2005 - 2 HKO 210/04
    Auszug aus OLG Jena, 09.01.2006 - 6 U 569/05
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Erfurt vom 12.05.2005 - 2 HKO 210/04 - wird durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO kostenpflichtig zurückgewiesen.
  • RG, 02.11.1934 - II 186/34

    1. Können die einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats einer Gesellschaft mbH. nach

    Auszug aus OLG Jena, 09.01.2006 - 6 U 569/05
    Die Auslegung des gefassten Gesellschafterbeschlusses ist einheitlich vorzunehmen, so dass Umstände, die nur für einzelne Beteiligte bekannt oder erkennbar sind, außer Betracht bleiben müssen (Palandt/Heinrichs aaO § 133 Rn. 15; vgl. auch BGHZ 28, 259, 264 f.; RGZ 146, 145, 154).
  • OLG München, 09.01.2019 - 7 U 1509/18

    Wirksamkeit von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung bei Ladungsmangel

    Sollte dagegen mit einer im Schrifttum vertretenen Ansicht davon ausgegangen werden, dass der Verstoß gegen § 48 Abs. 2 GmbHG nicht zur Unwirksamkeit bzw. Nichtigkeit, sondern nur zur Anfechtbarkeit des Umlaufbeschlusses vom 02.05.2017/03.05.2017 führte, da sich alle Gesellschafter (auch der Kläger) an der Abstimmung beteiligt hatten und lediglich die in § 48 Abs. 2 GmbHG vorgegebene Form verletzt worden war (so bspw. Liebscher in Münchener Kommentar zum GmbHG, 2. Auflage, München 2016, Rdnr. 172 zu § 48 GmbHG, Thüringer OLG, Beschluss vom 09.01.2006, Az. 6 U 569/05, Rdnr. 9 m.w.N.), so läge schon keine - für einen Verstoß gegen § 51 Abs. 2, 4 GmbHG allerdings zwingend notwendige - Diskrepanz zwischen dem in der Einladung vom 18.08.2017 (Anl. K 6) bezeichneten Tagesordnungspunkt 5 und dem in der Gesellschafterversammlung vom 29.08.2017 zu TOP 5 gefassten Beschluss vor.
  • OLG Karlsruhe, 28.02.2012 - 17 U 72/11

    Schiedsgerichtsbarkeit: Wirksamkeit einer Schiedsvereinbarung in einem

    Auch sei der Hinweis des Klägers auf eine Entscheidung des Thüringischen Oberlandesgerichts vom 09.01.2006 (6 U 569/05) zutreffend, wonach notwendiger Inhalt einer wirksamen Schiedsvereinbarung im Sinne des § 1029 ZPO die eindeutige Benennung des zuständigen Schiedsgerichts sei.

    Soweit sich der Kläger auf einen Beschluss des Thüringer Oberlandesgerichts vom 09.01.2006 bezieht (DB 2006, 271) ist dem nicht zu folgen.

  • OLG München, 05.04.2023 - 7 U 6538/20

    Keine freie Widerruflichkeit der Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung

    Die wohl überwiegende Ansicht lehnt dagegen unter Berufung auf die Rechtsnatur der Stimmabgabe als Willenserklärung iSd. § 130 Abs. 1 BGB eine freie Widerrufbarkeit einer einmal abgegebenen Stimme ab, wobei unter den Vertretern dieser Meinung streitig ist, ob eine Widerrufbarkeit in jedem Fall ausgeschlossen sein oder aber eine Änderung des Stimmverhaltens bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Hinblick auf die Treuepflichten sowohl des änderungswilligen Gesellschafters als auch der übrigen Gesellschafter zulässig sein soll (für einen Ausschluss des Widerrufs nach Zugang bei einer GmbH bspw. Liebscher in Münchener Kommentar GmbHG, 3. Auflage, München 2019, Rdnr. 168 zu § 48 GmbHG, Ganzer in Rowedder/Pentz, GmbH-Gesetz, 7. Auflage, München 2022, Rdnr. 23 zu § 48 GmbHG und Drescher in Münchener Kommentar GmbHG, 3. Auflage, München 2019, Rdnr. 36 zu § 47 GmbHG; für eine Widerrufbarkeit bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bspw. Lieder in Oetker, Handelsgesetzbuch, 7. Auflage, München 2021, Rdnr. 14 zu § 119 HGB, Kindler in Koller/Kindler/Roth/Drüen, HGB, 9. Auflage, München 2019, Rdnr. 13 zu § 119 HGB, Schäfer in: Staub, HGB, 5. Auflage, Köln 2009, Rdnr. 27 zu § 119 HGB, Enzinger in Münchener Kommentar zum HGB, 5. Auflage, München 2022, Rdnr. 15 zu § 119 HGB; wohl ebenso für eine Abstimmung bei einer GmbH OLG Jena, Beschluss vom 09.01.2006 - 6 U 569/05, Rdnr. 7).
  • OLG Bamberg, 03.02.2010 - 8 U 81/09

    Bestimmtheitsanforderungen an eine Schiedsgerichtsvereinbarung

    Soweit sich das vom Landgericht zitierte Thüringer Oberlandesgericht (DB 2006, 271 ff., Rdnr. 2) auf die Kommentierung in Zöller/Geimer, ZPO, 24. Aufl., § 1029 Rdnr. 48 beruft, ergibt sich hieraus nichts anderes.
  • LG Bayreuth, 28.04.2009 - 32 O 274/08
    Notwendiger Inhalt einer wirksamen Schiedsvereinbarung ist die eindeutige Benennung des zuständigen Schiedsgerichts (Zöller, ZPO, 26. Aufl., § 1029 Randziffer 53; Thüringisches Oberlandesgericht, DB 2006, 271).
  • OLG Jena, 14.06.2006 - 6 U 792/05

    Schiedsgerichtsklausel in GmbH-Vertrag

    Notwendiger Inhalt einer wirksamen Schiedsvereinbarung ist vielmehr die eindeutige Benennung eines konkreten Schiedsgerichts (BGH NJW 1983, 1268; Senat, Beschl. v. 9.1.2006 6 U 569/05).
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