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   OLG Jena, 09.01.2008 - 2 U 413/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,14677
OLG Jena, 09.01.2008 - 2 U 413/07 (https://dejure.org/2008,14677)
OLG Jena, Entscheidung vom 09.01.2008 - 2 U 413/07 (https://dejure.org/2008,14677)
OLG Jena, Entscheidung vom 09. Januar 2008 - 2 U 413/07 (https://dejure.org/2008,14677)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen ein gesetzlich angeordnetes Schriftformerfordernis für eine Honorarvereinbarung i.R.e. Architektenvertrages; Beweiserleichterung bzgl. des Bestehens einer Gebührenvereinbarung sowie Schutz vor unkalkulierbaren Forderungen als Zweck ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Konkludenter Vertragsschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Akquisition oder Auftrag? - Mündliche Aufträge: Bundesgerichtshof stellt neue Regeln auf

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Konkludenter Vertragsschluss vor schriftlicher Fixierung des Vertrags möglich! (IBR 2009, 392)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Spielraum für eine nachträgliche Einigung über die Höhe des Architektenhonorars! (IBR 2009, 395)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 674
  • BauR 2009, 1340
  • BauR 2009, 1465
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.02.1983 - I ZR 14/81

    Zustandekommen eines Vertrages durch schlüssiges Verhalten

    Auszug aus OLG Jena, 09.01.2008 - 2 U 413/07
    Ein solcher Bindungswille beider Parteien ist dabei konkludent dann anzunehmen, wenn bei Dauerschuldverhältnissen die Parteien in beiderseitigem Einvernehmen mit der Durchführung des noch unvollständigen Vertrages beginnen (BGH NJW 1983, 1727).
  • BGH, 24.11.1988 - VII ZR 313/87

    Schriftform einer Honorarvereinbarung; Vereinbarung über die Erstattung der

    Auszug aus OLG Jena, 09.01.2008 - 2 U 413/07
    Nach der Rechtsprechung des BGH (BauR 1989, 222) dient das Schriftformerfordernis in diesem Falle seitens des Auftragnehmers allein zur Beweiserleichterung bezüglich des Abschlusses und Inhaltes der Gebührenvereinbarung und bezüglich des Auftraggebers zum Schutz vor unkalkulierbaren Forderungen des Auftragnehmers.
  • OLG Düsseldorf, 23.12.1980 - 23 U 117/80
    Auszug aus OLG Jena, 09.01.2008 - 2 U 413/07
    Dies folgt - auch unter Bezugnahme auf OLG Düsseldorf, BauR 1981, 401, 404 - daraus, dass aus dem Gesamtzusammenhang und den unstreitig festgestellten Tatsachen, insbesondere dem Umstand, dass der Beklagten nach der Zusammenarbeit mit der Klägerin für das Bauvorhaben eine Baugenehmigung erteilt worden ist, ohne Weiteres geschlossen werden kann, dass die Klägerin als die mit den Vorarbeiten zur Baugenehmigung befasste Architektin die Leistungsphasen 1 bis 3 nach § 15 HOAI tatsächlich erbracht hat.
  • BGH, 20.06.1997 - V ZR 39/96

    Vereinbarung der Zahlung einer der Höhe nach nicht bestimmten Miete in einem

    Auszug aus OLG Jena, 09.01.2008 - 2 U 413/07
    Die dortige Zweifelsregelung gilt nämlich dann nicht, wenn zwischen den Parteien ein erkennbarer Bindungswille besteht und sich der Dissens lediglich auf nicht essentielle Nebenabreden beschränkt, die durch Auslegung, namentlich dispositives Recht, zu schließen sind (BGH NJW 1997, 2671).
  • OLG Frankfurt, 24.03.1982 - 17 U 164/81
    Auszug aus OLG Jena, 09.01.2008 - 2 U 413/07
    Zutreffend hat das Landgericht unter Hinweis auf OLG Frankfurt BauR 1982, 600, 601 ausgeführt, dass die Klägerin ihrer Darlegungslast mit der Behauptung der Leistungserbringung schlüssig genügt hat.
  • OLG Düsseldorf, 22.02.2021 - 23 U 45/20

    Vertrag nicht unterschrieben: Auftraggeber muss übliche Vergütung zahlen!

    Auch wenn die Klägerin bereits die Arbeiten aufgenommen hatte, weichen die Umstände von denen in den von der Beklagten zitierten Entscheidungen (BGH, Urteil vom 27.01.1997 II ZR 213/98, NJW-RR 1997, 669; BGH, Urteil vom 24.02.1983, I ZR 14/81, NJW 1983, 1727; OLG Jena, Urteil vom 09.01.2008, 2 U 413/07, BeckRS 2009, 28732, Rn. 59) ab.
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