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   OLG Jena, 09.03.2006 - 6 W 693/05   

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OLG Jena, 09.03.2006 - 6 W 693/05 (https://dejure.org/2006,802)
OLG Jena, Entscheidung vom 09.03.2006 - 6 W 693/05 (https://dejure.org/2006,802)
OLG Jena, Entscheidung vom 09. März 2006 - 6 W 693/05 (https://dejure.org/2006,802)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    EG Art. 43; HGB § 13g Abs. 2; HGB § 13d; GmbHG § 8 Abs. 3
    Niederlassungsfreiheit; Zweigniederlassung; Gewerbeverbot

  • Deutsches Notarinstitut

    HGB § 13a; GmbHG §§ 6 Abs. 2, 8 Abs. 3
    Eintragung einer Limited bei Gewerbeverbot gegen Geschäftsführer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurückweisung des Antrags auf Eintragung der Zweigniederlassung einer ausländischen Gesellschaft in das Handelsregister wegen rechtskräftiger Gewerbeuntersagung gegen den gesetzlichen Vertreter nach § 13g Handelsgesetzbuch (HGB); Folgen einer europarechtskonformen Auslegung ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    §§ 13 d, 13 e, 13 g Abs. 2 HGB; §§ 8 Abs. 3, 6 Abs. 2 GmbHG
    Limited: Keine Handelsregistereintragung der Zweigniederlassung bei Gewerbeverbot gegen den Geschäftsführer

  • Judicialis

    EG Art. 43; ; HGB § 13g Abs. 2; ; HGB § 13d; ; GmbHG § 8 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Auslegung der 11. (Zweigniederlassungs-)Richtlinie in nationales Recht

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gewerbeverbot gegen Geschäftsführer (director) einer Limited ? Keine Eintragung der Zweigniederlassung ins Handelsregister

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2006, 708
  • FGPrax 2006, 127
  • BB 2006, 1181
  • BB 2006, 468
  • DB 2006, 720
  • Rpfleger 2006, 412
  • NZG 2006, 434
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 30.09.2003 - C-167/01

    Inspire Art

    Auszug aus OLG Jena, 09.03.2006 - 6 W 693/05
    Bei einer an der 11. (Zweigniederlassungs-)Richtlinie orientierten Auslegung des nationalen Rechts darf die Eintragung einer Zweigniederlassung wegen des Fehlens einer Hauptniederlassung nicht verweigert werden (EuGH, NJW 1999, 2027 [Centros]; EuGH, NJW 2003, 3331 [Inspire Art]; Senat, Beschl. v. 09.09.2005, 6 W 302/05).

    Vielmehr umfasst der Begriff der Zweigniederlassung nach der Rechtsprechung des EuGH auch solche Niederlassungen, bei denen es sich faktisch um die Hauptniederlassung handelt (das belegen die Sachverhalte von EuGH, NJW 1999, 2027 [Centros] und EuGH, NJW 2003, 3331 [Inspire Art]; Senat, Beschl. v. 09.09.2005, 6 W 302/05; OLG Zweibrücken, ZIP 2003, 849, 850; Lieder, DZWIR 2005, 399, 401 m.w.N.; ausf. Wachter ZNotP 2005, 122, 124; vgl. noch Lutter/Bayer, aaO., § 12 Rn. 15 a.E.).

    (3) Weitergehend nehmen Lutter/Bayer (aaO., § 12 Rn. 22 a.E.) in einer solchen Konstellation sogar einen Missbrauch der Niederlassungsfreiheit an und wollen einer ausländischen Kapitalgesellschaft, die ihren tatsächlichen (Verwaltungs-)Sitz im Inland hat (sog. Scheinauslandsgesellschaft), unter Hinweis auf EuGH NJW 1999, 2027, 2028 (Centros) und EuGH, NJW 2003, 3331, 3334 (Inspire Art) die Anerkennung verweigern (ebenso tendenziell und obiter OLG Zweibrücken ZIP 2003, 849, 851; KG, GmbHR 2004, 116, 119; vgl. auch Knapp, DNotZ 2003, 85, 89; Rehberg in Eidenmüller, Ausländische Kapitalgesellschaften im deutschen Recht, § 7 Rn. 51; zweifelnd allerdings Wachter, ZNotP 2005, 122, 130 f.).

    Zwar stellt die Weigerung, die inländische Zweigniederlassung einer wirksam errichteten ausländischen Kapitalgesellschaft in das Handelsregister einzutragen, einen Eingriff in die gem. Art. 43, 48 EG geschützte Niederlassungsfreiheit der Beschwerdeführerin dar (EuGH, NJW 2003, 3331, 3333).

    Dieser Eingriff ist jedoch auch nach den strengen Maßstäben der EuGH-Rechtsprechung dann gerechtfertigt, wenn die in Rede stehende nationale Maßnahme nicht diskriminierend wirkt, aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses erfolgt sowie zur Erreichung des verfolgten Ziels geeignet und erforderlich ist (EuGH, NJW 2003, 3331, 3334; 1999, 2027, 2029; 1996, 579, 581).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2005 - 4 A 1468/05

    Erlass einer Gewerbeuntersagung gegen den Geschäftsführer einer inländischen

    Auszug aus OLG Jena, 09.03.2006 - 6 W 693/05
    Im Schrifttum wird diese Auffassung etwa von Wachter, ZNotP 2005, 122, 130 f. und Just, EWiR 2006, 17, 18 vertreten.

    (2) Den gegenteiligen Standpunkt haben nicht nur die Vorinstanzen im streitgegenständlichen Verfahren, sondern ebenso bereits die Vorinstanzen zu OLG Oldenburg (vgl. aa), nämlich das AG Westerstede (RIW 2001, 67, 68) und das LG Oldenburg (28.3.2001 - 12 T 1294/00), sowie das AG Limburg a.d. Lahn (GewArch 2005, 28, 29) und obiter auch das OVG Münster (BB 2005, 2259, 2260) eingenommen; im Schrifttum folgen dieser Auffassung insbesondere Altmeppen (in Roth/Altmeppen, GmbHG, 5. Aufl. 2005, § 6 Rn 9 a.E.) sowie Seifert (RIW 2001, 68, 69).

    Würde man anders entscheiden und die Eintragung der Zweigniederlassung der Beschwerdeführerin zulassen, dann könnte die Situation eintreten, dass im Falle einer Durchsetzung der Gewerbeuntersagung durch die zuständige Behörde gem. § 35 GewO (dazu jüngst OVG Münster, BB 2005, 2259, 2260 m. zust. Anm. Just, EWiR 2006, 17, 18) die eingetragene Zweigniederlassung de facto handlungsunfähig würde, weil der zur Leitung der Zweigniederlassung allein berechtigte Geschäftsführer P. I. nicht mehr tätig sein dürfte.

    Es ist nicht sachgerecht, diesen nicht unwahrscheinlichen Zustand (vgl. nochmals OVG Münster, BB 2005, 2259) sehenden Auges in Kauf zu nehmen; vielmehr sind die Konsequenzen des Tätigkeitsverbots bereits bei der Eintragung der Zweigniederlassung zu berücksichtigen.

  • EuGH, 09.03.1999 - C-212/97

    Centros

    Auszug aus OLG Jena, 09.03.2006 - 6 W 693/05
    Bei einer an der 11. (Zweigniederlassungs-)Richtlinie orientierten Auslegung des nationalen Rechts darf die Eintragung einer Zweigniederlassung wegen des Fehlens einer Hauptniederlassung nicht verweigert werden (EuGH, NJW 1999, 2027 [Centros]; EuGH, NJW 2003, 3331 [Inspire Art]; Senat, Beschl. v. 09.09.2005, 6 W 302/05).

    Vielmehr umfasst der Begriff der Zweigniederlassung nach der Rechtsprechung des EuGH auch solche Niederlassungen, bei denen es sich faktisch um die Hauptniederlassung handelt (das belegen die Sachverhalte von EuGH, NJW 1999, 2027 [Centros] und EuGH, NJW 2003, 3331 [Inspire Art]; Senat, Beschl. v. 09.09.2005, 6 W 302/05; OLG Zweibrücken, ZIP 2003, 849, 850; Lieder, DZWIR 2005, 399, 401 m.w.N.; ausf. Wachter ZNotP 2005, 122, 124; vgl. noch Lutter/Bayer, aaO., § 12 Rn. 15 a.E.).

    (3) Weitergehend nehmen Lutter/Bayer (aaO., § 12 Rn. 22 a.E.) in einer solchen Konstellation sogar einen Missbrauch der Niederlassungsfreiheit an und wollen einer ausländischen Kapitalgesellschaft, die ihren tatsächlichen (Verwaltungs-)Sitz im Inland hat (sog. Scheinauslandsgesellschaft), unter Hinweis auf EuGH NJW 1999, 2027, 2028 (Centros) und EuGH, NJW 2003, 3331, 3334 (Inspire Art) die Anerkennung verweigern (ebenso tendenziell und obiter OLG Zweibrücken ZIP 2003, 849, 851; KG, GmbHR 2004, 116, 119; vgl. auch Knapp, DNotZ 2003, 85, 89; Rehberg in Eidenmüller, Ausländische Kapitalgesellschaften im deutschen Recht, § 7 Rn. 51; zweifelnd allerdings Wachter, ZNotP 2005, 122, 130 f.).

    Dieser Eingriff ist jedoch auch nach den strengen Maßstäben der EuGH-Rechtsprechung dann gerechtfertigt, wenn die in Rede stehende nationale Maßnahme nicht diskriminierend wirkt, aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses erfolgt sowie zur Erreichung des verfolgten Ziels geeignet und erforderlich ist (EuGH, NJW 2003, 3331, 3334; 1999, 2027, 2029; 1996, 579, 581).

  • OLG Oldenburg, 28.05.2001 - 5 W 71/01

    Ansehung eines gegenüber einem alleinvertretungsberechtigten Direktor der

    Auszug aus OLG Jena, 09.03.2006 - 6 W 693/05
    Organbestellung und Vertretungsregelung der ausländischen Kapitalgesellschaft als solche werden dadurch, dass die Zweigniederlassung nicht von einer Person nach inländischen Recht ungeeigneten Person geleitet werden darf, nur reflexartig mittelbar berührt (a.A. OLG Oldenburg, Beschluss vom 28.5.2001, GmbHR 2002, 29).

    Sie macht geltend, die angefochtene Entscheidung leide aus den vom OLG Oldenburg in einem Beschluss vom 28. Mai 2001, 5 W 71/01 angeführten Gründen an einer Verletzung des Gesetzes: § 13g HGB könne im Geltungsbereich des § 8 HGB nicht entsprechend angewendet werden.

    (1) Das OLG Oldenburg hat in seinem Beschluß vom 28.5.2001 - 5 W 71/01 (GmbHR 2002, 29) die Auffassung vertreten, dass die Eintragung einer Zweigniederlassung nicht wegen der gegenüber dem alleinvertretungsberechtigten director einer ausländischen Gesellschaft ausgesprochenen Gewerbeverbots verweigert werden dürfe.

    In dem von ihm beabsichtigen Sinn kann der Senat nicht entscheiden, ohne von der vorstehend genannten Entscheidung des OLG Oldenburg (GmbHR 2002, 29) abzuweichen.

  • OLG Zweibrücken, 26.03.2003 - 3 W 21/03

    Handelsregisterrecht: Eintragung der Zweigniederlassung einer im EU-Ausland

    Auszug aus OLG Jena, 09.03.2006 - 6 W 693/05
    b) Handelt es sich um eine Gesellschaft aus einem anderen Mitgliedstaat des EG-Vertrages, so sind die §§ 13 d ff HGB europarechtskonform im Lichte der Grundfreiheiten des EG-Vertrages sowie der hier einschlägigen 11. (Zweigniederlassungs-)Richtlinie auszulegen und anzuwenden (vgl. OLG Zweibrücken, ZIP 2003, 849).

    Vielmehr umfasst der Begriff der Zweigniederlassung nach der Rechtsprechung des EuGH auch solche Niederlassungen, bei denen es sich faktisch um die Hauptniederlassung handelt (das belegen die Sachverhalte von EuGH, NJW 1999, 2027 [Centros] und EuGH, NJW 2003, 3331 [Inspire Art]; Senat, Beschl. v. 09.09.2005, 6 W 302/05; OLG Zweibrücken, ZIP 2003, 849, 850; Lieder, DZWIR 2005, 399, 401 m.w.N.; ausf. Wachter ZNotP 2005, 122, 124; vgl. noch Lutter/Bayer, aaO., § 12 Rn. 15 a.E.).

    (3) Weitergehend nehmen Lutter/Bayer (aaO., § 12 Rn. 22 a.E.) in einer solchen Konstellation sogar einen Missbrauch der Niederlassungsfreiheit an und wollen einer ausländischen Kapitalgesellschaft, die ihren tatsächlichen (Verwaltungs-)Sitz im Inland hat (sog. Scheinauslandsgesellschaft), unter Hinweis auf EuGH NJW 1999, 2027, 2028 (Centros) und EuGH, NJW 2003, 3331, 3334 (Inspire Art) die Anerkennung verweigern (ebenso tendenziell und obiter OLG Zweibrücken ZIP 2003, 849, 851; KG, GmbHR 2004, 116, 119; vgl. auch Knapp, DNotZ 2003, 85, 89; Rehberg in Eidenmüller, Ausländische Kapitalgesellschaften im deutschen Recht, § 7 Rn. 51; zweifelnd allerdings Wachter, ZNotP 2005, 122, 130 f.).

  • BGH, 14.03.2005 - II ZR 5/03

    Haftung des Geschäftsführers einer in England gegründeten private limited company

    Auszug aus OLG Jena, 09.03.2006 - 6 W 693/05
    Die Beschwerdeführerin ist als im Registrar of Companies for England and Wales eingetragene Private Limited Company auch dann rechtsfähig - und damit am Verfahren beteiligungsfähig -, wenn sich ihr tatsächlicher (Verwaltungs-)Sitz im Inland befindet (BGHZ 154, 185; BGH, NJW 2005, 1648, 1649; Bayer, BB 2003, 2357, 2363; Lieder, DZWIR 2005, 399, 404).

    (2) Auch die 11. (Zweigniederlassungs-)Richtlinie steht diesem Ergebnis nicht entgegen: Sie ist zwar im Hinblick auf Offenlegungspflichten abschließend (vgl. Art. 2 Abs. 1: "lediglich"); auch dürfen Verletzungen dieser Pflicht nach BGH, NJW 2005, 1648 nicht mit Haftungssanktionen belegt werden, die sich am Recht der Vor-GmbH orientieren (so auch Lieder, DZWIR 2005, 399, 400 ff.; a.A. Leible/Hoffmann, RIW 2005, 544 ff.; vgl. auch Lutter/Bayer, aaO., § 11 Rn. 22, § 12 Rn. 16).

  • KG, 18.11.2003 - 1 W 444/02

    Eintragung der Zweigniederlassung einer im EG-Ausland gegründeten

    Auszug aus OLG Jena, 09.03.2006 - 6 W 693/05
    Als Private Limited Company englischen Rechts handelt es sich bei der Beschwerdeführerin um eine GmbH mit Sitz im Ausland iSv § 13e Abs. 1 HGB; dies folgt aus der Nennung dieser Rechtsform in Art. 1 der 12. (Einpersonen-GmbH-)Richtlinie, die auch für die Auslegung der 11. (Zweigniederlassungs-)Richtlinie herangezogen werden kann (Lutter/Bayer in Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 16. Aufl. 2004 § 12 Rn. 11; Kindler, NJW 1993, 3301, 3304; KG, GmbHR 2004, 116, 117).

    (3) Weitergehend nehmen Lutter/Bayer (aaO., § 12 Rn. 22 a.E.) in einer solchen Konstellation sogar einen Missbrauch der Niederlassungsfreiheit an und wollen einer ausländischen Kapitalgesellschaft, die ihren tatsächlichen (Verwaltungs-)Sitz im Inland hat (sog. Scheinauslandsgesellschaft), unter Hinweis auf EuGH NJW 1999, 2027, 2028 (Centros) und EuGH, NJW 2003, 3331, 3334 (Inspire Art) die Anerkennung verweigern (ebenso tendenziell und obiter OLG Zweibrücken ZIP 2003, 849, 851; KG, GmbHR 2004, 116, 119; vgl. auch Knapp, DNotZ 2003, 85, 89; Rehberg in Eidenmüller, Ausländische Kapitalgesellschaften im deutschen Recht, § 7 Rn. 51; zweifelnd allerdings Wachter, ZNotP 2005, 122, 130 f.).

  • BayObLG, 18.09.1986 - BReg. 3 Z 96/86

    Anmeldung der Zweigniederlassung einer englischen "private limited company"

    Auszug aus OLG Jena, 09.03.2006 - 6 W 693/05
    Dieser fehlende Verweis beruht nicht auf einem Redaktionsversehen des Gesetzgebers; vielmehr ergibt sich aus den Materialien zur Neufassung der gesetzlichen Regelung im Rahmen der Umsetzung der 11. (Zweigniederlassungs-)Richtlinie durch Gesetz vom 22.7.1993 (BGBl 1993, 1282 ff) der eindeutige Wille, von einem solchen Anmeldeerfordernis abzusehen und damit der bis dahin anderslautenden h.M. (vgl. BayObLG, WM 1986, 1557, 1559 m. zust. Anm. Bokelmann, EWiR 1986, 1113, 1114; OLG Düsseldorf, GmbHR 1993, 98; a.A. Rowedder, GmbHG, 1. Aufl., 1985, § 12 Rn 44; ausf. Kaiser, AG 1991, 18 f.) bewusst entgegen zu treten (BR-Drucks. 690/92 S. 49, 53; Seibert, GmbHR 1992, 738, 741).

    Das Ergebnis der Gegenmeinung, wonach eine Person, die aufgrund eines im Inland wirksamen Verbots nicht zum Geschäftsführer einer GmbH bestellt werden kann, dennoch als (wirksam bestellter) director einer englischen private limited company über eine eingetragene Zweigniederlassung im Inland Geschäfte betreiben darf, ist untragbar und mit dem Prinzip der Einheit der Rechtsordnung unvereinbar (so bereits zur früheren Rechtslage zutreffend BayObLG, WM 1986, 1557).

  • OLG Jena, 09.09.2005 - 6 W 302/05

    Niederlassungsfreiheit; Zweignierderlassung

    Auszug aus OLG Jena, 09.03.2006 - 6 W 693/05
    Bei einer an der 11. (Zweigniederlassungs-)Richtlinie orientierten Auslegung des nationalen Rechts darf die Eintragung einer Zweigniederlassung wegen des Fehlens einer Hauptniederlassung nicht verweigert werden (EuGH, NJW 1999, 2027 [Centros]; EuGH, NJW 2003, 3331 [Inspire Art]; Senat, Beschl. v. 09.09.2005, 6 W 302/05).

    Vielmehr umfasst der Begriff der Zweigniederlassung nach der Rechtsprechung des EuGH auch solche Niederlassungen, bei denen es sich faktisch um die Hauptniederlassung handelt (das belegen die Sachverhalte von EuGH, NJW 1999, 2027 [Centros] und EuGH, NJW 2003, 3331 [Inspire Art]; Senat, Beschl. v. 09.09.2005, 6 W 302/05; OLG Zweibrücken, ZIP 2003, 849, 850; Lieder, DZWIR 2005, 399, 401 m.w.N.; ausf. Wachter ZNotP 2005, 122, 124; vgl. noch Lutter/Bayer, aaO., § 12 Rn. 15 a.E.).

  • EuGH, 30.11.1995 - C-55/94

    Gebhard / Consiglio dell'Ordine degli Avvocati e Procuratori di Milano

    Auszug aus OLG Jena, 09.03.2006 - 6 W 693/05
    Dieser Eingriff ist jedoch auch nach den strengen Maßstäben der EuGH-Rechtsprechung dann gerechtfertigt, wenn die in Rede stehende nationale Maßnahme nicht diskriminierend wirkt, aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses erfolgt sowie zur Erreichung des verfolgten Ziels geeignet und erforderlich ist (EuGH, NJW 2003, 3331, 3334; 1999, 2027, 2029; 1996, 579, 581).
  • EuGH, 05.11.2002 - C-208/00

    Überseering - Sitztheorie und Niederlassungsfreiheit

  • EuGH, 19.01.1988 - 292/86

    Gullung / Rats de l'ordre des avocats du barreau de Colmar und de Saverne

  • AG Limburg, 15.11.2004 - 7 AR 77/04
  • EuGH, 04.12.1997 - C-97/96

    GESELLSCHAFTSRECHT

  • BGH, 13.03.2003 - VII ZR 370/98

    Die Rechtsfähigkeit einer niederländischen Gesellschaft (BV) nach Verlegung ihres

  • BGH, 07.05.2007 - II ZB 7/06

    Verweigerung der Eintragung einer Zweigniederlassung einer englischen Private

    Es hat sie deshalb dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt (vgl.Thüringer OLG, DB 2006, 720).
  • OLG Hamm, 21.07.2006 - 15 W 27/06

    Anmeldung der deutschen Niederlassung einer "Private Limited Company" nach

    Allgemein ausgedrückt bedeutet dies, dass das Eintragungsverfahren hinsichtlich der Zweigniederlassung grundsätzlich deutschem Verfahrensrecht -ggf. unter Berücksichtigung des europarechtlichen Rahmens- als lex fori unterliegt (KG a.a.O.; OLG Jena NZG 2006 434; Baumbach/Hopt, HGB, 32.Aufl. § 13d Rdn.2/3; Klose-Mockroß DStR 2005, 971, 972).
  • OLG Hamm, 12.02.2008 - 15 W 359/07

    Registergerichtliche Überprüfung des vereidigten Dolmetschers

    Dies bedeutet, dass das Eintragungsverfahren hinsichtlich der Zweigniederlassung grundsätzlich deutschem Verfahrensrecht als lex fori unterliegt (KG a.a.O.; OLG Jena NZG 2006 434; Ebenroth/ Boujong u.a., HGB, 2. Aufl., § 13d Rz. 15, 16; Keidel - Schmidt, FG, 15. Aufl., Einl. Rz. 64).
  • OLG Frankfurt, 03.02.2015 - 20 W 199/13

    Handelsregister: Eintragungsfähigkeit der Einzelvertretungsmacht eines

    Soweit dabei auf "Gesellschaften mit beschränkter Haftung" mit Sitz im Ausland Bezug genommen wird, entspricht es allgemeiner Auffassung, die auch der Auffassung des Senats entspricht, dass eine britische private company limited by shares - um die es sich vorliegend bei der Gesellschaft handelt - im Hinblick auf die Anwendung der genannten gesetzlichen Bestimmungen aufgrund deren Vergleichbarkeit mit der deutschen Gesellschaft mit beschränkter Haftung gleichgestellt ist (wegen der Begründung vgl. Senat, Beschluss vom 29.12.2005, Az. 20 W 315/05, zitiert nach juris, Rn. 5 m.w.N.; so auch Senat, Beschluss vom 17.06.2010, Az. 20 W 241/09, nicht veröffentlicht; weiterhin u.a. BGH, Beschluss vom 07.05.2007, Az. II ZB 7/06, zitiert nach juris, Rn. 6; KG Berlin, a.a.O., Rn. 12; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 09.03.2006, Az. 6 W 693/05, zitiert nach juris, Rn. 6; OLG München, Beschluss vom 04.05.2006, Az. 31 Wx 23/06, zitiert nach juris, Rn. 5; OLG Hamm, Beschluss vom 21.07.2006, Az. 15 W 27/06, zitiert nach juris Rn. 27;OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.06.2010, Az. 11 Wx 35/10, zitiert nach juris, Rn. 9; Pentz in Münchener Kommentar zum AktG, 3. Aufl. 2008, § 13 e HGB, Rn. 14; Hopt in Baumbach/Hopt, HGB, 36. Aufl., 2014, § 13 e, Rn. 1; Pentz in Ebenroth/Boujong/Joost/ Strohn, HGB, 3. Aufl., 2014, § 13 e, Rn. 12).
  • OLG Hamm, 04.01.2011 - 15 W 270/10

    Anforderungen an den Nachweis der Gründung einer private limited nach englischem

    Danach unterliegt das Eintragungsverfahren grundsätzlich deutschem Verfahrensrecht - ggf. unter Berücksichtigung des europarechtlichen Rahmens - als lex fori (KG NZG 2004, 49 f.; OLG Jena NZG 2006 434; Baumbach/Hopt, HGB, Komm., 34. Aufl., § 13d, Rdnr. 2 f.; Klose-Mockroß DStR 2005, 971, 972).
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