Rechtsprechung
OLG Jena, 11.03.2002 - 6 W 54/02 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Thüringer Oberlandesgericht
BGB § 1836 b; BVormVG § 1; FGG § 12
Betreuervergütung für Diplom-Theologen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Betreuervergütung ; Pauschalvergütung; Nachprüfbarkeit der Prognoseentscheidung; Aufwendungspauschalierung
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Rückwirkende Festsetzung der Pauschalvergütung, Stundensatz bei in DDR abgeschlossenen Theologiestudium
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1836 b; BVormVG § 1; FGG § 12
Betreuervergütung für Diplom-Theologen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
BGB § 1836 b; BVormVG § 1; FGG § 12
Betreuervergütung für Diplom-Theologen - Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Betreuervergütung für Diplom-Theologen
Verfahrensgang
- LG Mühlhausen, 07.01.2002 - 1 T 152/01
- OLG Jena, 11.03.2002 - 6 W 54/02
Papierfundstellen
- NJ 2002, 267
- FamRZ 2002, 1431
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (9)
- OLG Jena, 14.11.2001 - 6 W 488/01
Berufsbetreuervergütung; Stundensatz, erhöhter
Auszug aus OLG Jena, 11.03.2002 - 6 W 54/02
Für die Zuerkennung des höchsten Stundensatzes nach § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BVormVG es nicht nötig, dass die Kenntnisse das gesamte Anforderungsprofil der Betreuung abdecken, vielmehr reichen Kenntnisse zur Bewältigung eines bestimmten Aufgabenkreises aus (vgl. Senat, Beschluss vom 14.11.2001, 6 W 488/01; Senat FGPrax 2000, 110; BayObLG FGPrax 2000, 22, 23 m.w.N.).Dabei ist es nicht nötig, dass die Kenntnisse das gesamte Anforderungsprofil der Betreuung abdecken, vielmehr reichen Kenntnisse zur Bewältigung eines bestimmten Aufgabenkreises aus (vgl. Senat, Beschluss vom 14.11.2001, 6 W 488/01; Senat FGPrax 2000, 110; BayObLG FGPrax 2000, 22, 23 m.w.N.).
Vielmehr ist auch eine Hochschulausbildung, die in ihrem Kernbereich (auch) soziale Kompetenzen und zwischenmenschliche Kommunikationsfähigkeit vermittelt, die bei der Erfüllung von Betreuungsaufgaben von allgemeinem Vorteil sein können, geeignet, den höchsten Stundensatz des § 1 Abs. 1 S. 2 BVormVG zu begründen (vgl. OLG Zweibrücken FGPrax 2001, 21; OLG Dresden FamRZ 2000, 1310; Senat, Beschluss vom 14.11.2001, a.a.O.).
- BayObLG, 27.10.1999 - 3Z BR 282/99
Für die Führung einer Betreuung nutzbare Fachkenntnisse
Auszug aus OLG Jena, 11.03.2002 - 6 W 54/02
Für die Zuerkennung des höchsten Stundensatzes nach § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BVormVG es nicht nötig, dass die Kenntnisse das gesamte Anforderungsprofil der Betreuung abdecken, vielmehr reichen Kenntnisse zur Bewältigung eines bestimmten Aufgabenkreises aus (vgl. Senat, Beschluss vom 14.11.2001, 6 W 488/01; Senat FGPrax 2000, 110; BayObLG FGPrax 2000, 22, 23 m.w.N.).Dabei ist es nicht nötig, dass die Kenntnisse das gesamte Anforderungsprofil der Betreuung abdecken, vielmehr reichen Kenntnisse zur Bewältigung eines bestimmten Aufgabenkreises aus (vgl. Senat, Beschluss vom 14.11.2001, 6 W 488/01; Senat FGPrax 2000, 110; BayObLG FGPrax 2000, 22, 23 m.w.N.).
- OLG Schleswig, 13.07.2000 - 2 W 105/00
Qualifikation eines Pastors aus Berufsbetreuer
Auszug aus OLG Jena, 11.03.2002 - 6 W 54/02
Daher ist Berufsbetreuern, die ein Theologie-Studium in den alten Bundesländern absolviert haben, der höchste Stundensatz des § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BVormVG zuerkannt worden (vgl. OLG Schleswig FamRZ 2000, 1532).Dafür spricht auch, dass die Rechtsprechung Berufsbetreuern, die ein Theologie-Studium in den alten Bundesländern absolviert haben, den höchsten Stundensatz des § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BVormVG zuerkannt hat (vgl. OLG Schleswig FamRZ 2000, 1532).
- OLG Jena, 03.03.2000 - 6 W 114/00
Vergütungsanspruch eines Berufsbetreuers ; Förmliche Feststellung der …
Auszug aus OLG Jena, 11.03.2002 - 6 W 54/02
Für die Zuerkennung des höchsten Stundensatzes nach § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BVormVG es nicht nötig, dass die Kenntnisse das gesamte Anforderungsprofil der Betreuung abdecken, vielmehr reichen Kenntnisse zur Bewältigung eines bestimmten Aufgabenkreises aus (vgl. Senat, Beschluss vom 14.11.2001, 6 W 488/01; Senat FGPrax 2000, 110; BayObLG FGPrax 2000, 22, 23 m.w.N.).Dabei ist es nicht nötig, dass die Kenntnisse das gesamte Anforderungsprofil der Betreuung abdecken, vielmehr reichen Kenntnisse zur Bewältigung eines bestimmten Aufgabenkreises aus (vgl. Senat, Beschluss vom 14.11.2001, 6 W 488/01; Senat FGPrax 2000, 110; BayObLG FGPrax 2000, 22, 23 m.w.N.).
- OLG Jena, 03.05.2001 - 6 W 127/01
Betreuervergütung; Aufwendungspauschalierung
Auszug aus OLG Jena, 11.03.2002 - 6 W 54/02
Die Festsetzung pauschalen Aufwendungsersatzes ist rechtswidrig (vgl. Senat FGPrax 2001, 158).d) Schließlich ist auch die von der Rechtspflegerin vorgenommene und vom Landgericht gebilligte Festsetzung pauschalen Aufwendungsersatzes rechtswidrig (vgl. Senat FG-Prax 2001, 158).
- LG Berlin, 29.05.2000 - 87 T 217/00
Auszug aus OLG Jena, 11.03.2002 - 6 W 54/02
Nach dem Gesetzeswortlaut wie nach Sinn und Zweck der Vorschrift kann eine solche Vergütungspauschale nur für zukünftige Tätigkeiten des Vormunds/Betreuers festgesetzt werden kann (allgemeine Auffassung; vgl. LG Berlin FamRZ 2001, 787 ff.;… MünchKomm-BGB/Wagenitz, 4. Auflage, § 1836 b Rn. 4;… Sorgel/Zimmermann, BGB, 13. Auflage, § 1836 b Rn. 6).Bereits dieser Wortlaut des Gesetzes, aber auch der Sinn und Zweck der Vorschrift machen deutlich, dass eine solche Vergütungspauschale nur für zukünftige Tätigkeiten des Vormunds/Betreuers, nicht aber rückwirkend festgesetzt werden kann (allgemeine Auffassung; vgl. LG Berlin FamRZ 2001, 787 ff.;… MünchKomm BGB/Wagenitz, 4. Auflage, § 1836 b Rn. 4;… Sorgel/Zimmermann, BGB, 13. Auflage, § 1836 b Rn. 6).
- OLG Zweibrücken, 19.09.2000 - 3 W 186/00
Vergütung des Betreuers - Lehramtsstudiengang - Hauptprüfung in den Fächern …
Auszug aus OLG Jena, 11.03.2002 - 6 W 54/02
Vielmehr ist auch eine Hochschulausbildung, die in ihrem Kernbereich (auch) soziale Kompetenzen und zwischenmenschliche Kommunikationsfähigkeit vermittelt, die bei der Erfüllung von Betreuungsaufgaben von allgemeinem Vorteil sein können, geeignet, den höchsten Stundensatz des § 1 Abs. 1 S. 2 BVormVG zu begründen (vgl. OLG Zweibrücken FGPrax 2001, 21; OLG Dresden FamRZ 2000, 1310; Senat…, Beschluss vom 14.11.2001, a.a.O.). - OLG Dresden, 06.03.2000 - 15 W 2382/99
Vergütung von Berufsvormündern
Auszug aus OLG Jena, 11.03.2002 - 6 W 54/02
Vielmehr ist auch eine Hochschulausbildung, die in ihrem Kernbereich (auch) soziale Kompetenzen und zwischenmenschliche Kommunikationsfähigkeit vermittelt, die bei der Erfüllung von Betreuungsaufgaben von allgemeinem Vorteil sein können, geeignet, den höchsten Stundensatz des § 1 Abs. 1 S. 2 BVormVG zu begründen (vgl. OLG Zweibrücken FGPrax 2001, 21; OLG Dresden FamRZ 2000, 1310; Senat…, Beschluss vom 14.11.2001, a.a.O.). - LG Schwerin, 24.08.1999 - 5 T 219/99
Auszug aus OLG Jena, 11.03.2002 - 6 W 54/02
b) Die Rechtspflegerin hat das Gesetz auch dadurch verletzt, dass sie dem Beteiligten zu 1 vor Festsetzung der Pauschale nach Aktenlage rechtliches Gehör nicht gewährt hat (vgl. LG Schwerin BTPrax 1999, 245 ff.).
- OLG Jena, 18.12.2003 - 6 W 653/03
Betreuervergütung; Stundensatz; Ingenieurstudium
Maßgeblich ist, ob die Ausbildung in ihrem Kern darauf angelegt war, den Absolventen (auch) soziale Kompetenzen und die Fähigkeit zur Kommunikation im sozialen Raum zu verschaffen, welche jedenfalls die Bewältigung der typischen Betreueraufgaben zumindest in einem Teil des Aufgabenspektrums eindeutig erleichtern und verbessern (Senat, Beschl. v. 11.3.2002, 6 W 54/02, OLG-NL 2002, 189; Beschluss vom 14.11.2001, 6 W 488/01).Maßgeblich ist, ob die Ausbildung in ihrem Kern darauf angelegt war, den Absolventen (auch) soziale Kompetenzen und die Fähigkeit zur Kommunikation im sozialen Raum zu verschaffen, welche jedenfalls die Bewältigung der typischen Betreueraufgaben zumindest in einem Teil des Aufgabenspektrums eindeutig erleichtern und verbessern (Senat, Beschl. v. 11.3.2002, 6 W 54/02, OLG-NL 2002, 189; Beschluss vom 14.11.2001, 6 W 488/01).
- OLG Köln, 25.02.2004 - 16 Wx 27/04
Vergütung eines Diplomtheologen als Berufsbetreuer
Für die Zuerkennung des höchsten Stundensatzes nach BvormVG § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 ist es nicht nötig, dass die besonderen Kenntnisse das gesamte Anforderungsprofil der Betreuung abdecken, vielmehr reichen Kenntnisse zur Bewältigung eines bestimmten Aufgabenkreises aus (ebenso OLG Jena, FamRZ 2002, 1431; BayObLG, FGPrax 2000, 22). - OLG Frankfurt, 07.02.2008 - 20 W 438/07
Verfahrenspflegervergütung: Anspruch auf Bewilligung einer Pauschalvergütung nach …
Ist jedoch darüber hinaus die Tätigkeit des Verfahrenspflegers durch den zwischenzeitlich eingetretenen Tod des Betroffenen bereits beendet, so kommt die Bewilligung einer Individualpauschale nicht mehr in Betracht (vgl. hierzu Thüringer OLG FamRZ 2002, 1431 zu § 1836 b a.F. BGB).
- OLG Zweibrücken, 28.10.2004 - 3 W 13/04
Vergütung des Berufsbetreuers: Rückwirkende Festsetzung einer Pauschalvergütung
Selbst wenn man sich dieser Auffassung anschließen und zudem die derzeit noch in der Diskussion befindlichen Stundenpauschalen für angemessen erachten wollte, käme vorliegend eine entsprechende Pauschalierung schon deshalb nicht in Betracht, weil eine Vergütungspauschale grundsätzlich nur für zukünftige Tätigkeiten des Betreuers festgesetzt werden kann; eine rückwirkende Festsetzung der Pauschalvergütung ist nach herrschender Meinung in Rechtsprechung und Literatur unzulässig (ThürOLG, FamRZ 2002, 1431;… Palandt/Diederichsen, BGB, 62. Aufl., § 1836 b Rdnr. 4;… MüKo/Wagenitz, BGB, 4. Aufl., § 1836 b Rdnr. 4;… Soergel/Zimmermann, BGB, 13. Aufl., § 1836 b Rdnr. 6). - OLG Jena, 22.01.2004 - 6 W 737/03
Betreuervergütung; Fortbildung; Stundensatzerhöhung
Der Sachverhalt der beruflichen Weiterbildung ist vergleichbar mit dem der Nebenfächer mit betreuungsrelevanten Inhalt, die sich nach gefestigter Rechtsprechung auf die Beurteilung, ob eine Berufsausbildung die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 S. 2 BVormVG erfüllt, nicht auswirken, weil lediglich maßgeblich ist, dass die abgeschlossene Ausbildung in ihrem Kernbereich auf die Vermittlung betreuungsrelevanten Fachwissens ausgerichtet ist (Senat, Beschluss vom 18.12.2003, 6 W 653/03; Beschluss vom 28.04.2003, 6 W 158/03, NJ 2003, 379; Beschluss vom 18.11.2002, 6 W 533/02; Beschluss vom 11.3.2002, 6 W 54/02, OLG-NL 2002, 189; Beschluss vom 14.11.2001, 6 W 488/01; Beschluss vom 3.3.2000, 6 W 114/00; BayObLG NJW-RR 2000, 1314, 1315). - LG Augsburg, 09.11.2009 - 5 T 1848/09
Rechtliche Betreuung: Betreuervergütung eines studierten Theologen
Sofern die Begründung der Beschwerde sich auf die Entscheidungen des OLG Hamm vom 11.04.2006 (15 W 371/05) und des Thüringer Oberlandesgerichts vom 11.03.2002 (6 W 54/02) beruft - zusprechend auch OLG Schleswig, FamRZ 2000, 1532, anders: OLG Frankfurt vom 25.11.2002 (20 W 430/02) - vermag die Kammer der dort vertretenen Auffassung nicht zu folgen. - OLG Jena, 18.12.2003 - 6 W 316/03 Maßgeblich ist, ob die Ausbildung in ihrem Kern darauf angelegt war, den Absolventen (auch) soziale Kompetenzen und die Fähigkeit zur Kommunikation im sozialen Raum zu verschaffen, welche jedenfalls die Bewältigung der typischen Betreueraufgaben zumindest in einem Teil des Aufgabenspektrums eindeutig erleichtern und verbessern (Senat, Beschl. v. 11.3.2002, 6 W 54/02, OLG-NL 2002, 189; Beschluss vom 14.11.2001, 6 W 488/01).
- OLG Jena, 08.01.2004 - 6 W 653/03
Erhöhter Stundensatz für Ingenieur
Maßgeblich ist, ob die Ausbildung in ihrem Kern darauf angelegt war, den Absolventen (auch) soziale Kompetenzen und die Fähigkeit zur Kommunikation im sozialen Raum zu verschaffen, welche jedenfalls die Bewältigung der typischen Betreueraufgaben zumindest in einem Teil des Aufgabenspektrums eindeutig erleichtern und verbessern (Senat, Beschl. v. 11.03.2002, 6 W 54/02, OLG-NL 2002, 189; Beschluss vom 14.11.2001, 6 W 488/01).