Rechtsprechung
OLG Jena, 11.11.2014 - 5 U 895/13 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,53588) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- Thüringer Oberlandesgericht
Vollstreckungsrechtlicher Bestimmtheitsgrundsatz
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Bestimmtheit in der Forderungspfändung; Voraussetzungen der Rechtskrafterstreckung gegenüber dem Rechtsnachfolger
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die Bestimmtheit in der Forderungspfändung
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Vollstreckungsrechtlicher Bestimmtheitsgrundsatz
Verfahrensgang
- LG Meiningen, 16.10.2013 - 2 O 230/13
- OLG Jena, 11.11.2014 - 5 U 895/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Koblenz, 22.12.1987 - 4 W 653/87
Auszug aus OLG Jena, 11.11.2014 - 5 U 895/13
Die auch vom OLG Koblenz (Beschl. v. 22.12.87, Az.: 4 W 653/87, RPfl 1988, 72) vertretene und im Beschluss des LG Berlin zitierte Gegenmeinung (…h.M. nach Thomas/Putzo-Seiler, 35. Aufl., § 829 ZPO, Rn. 7) stützt ihre Auffassung auf den BGH, der verlange, dass bei der Pfändung von Ansprüchen des Schuldners auf Rückgewähr von Grundschulden selbige im Hinblick auf das belastete Grundstück ausreichend klar bestimmt sein müsse (s.o.). - BGH, 22.07.2014 - VI ZR 357/13
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Anforderungen an die tatrichterliche Schätzung …
Auszug aus OLG Jena, 11.11.2014 - 5 U 895/13
Gegenstand des Feststellungsantrags ist nämlich ein Anspruch auf Verzinsung verauslagter Gerichtskosten für die Zeit von deren Einzahlung bis zum Eingang des Kostenfestsetzungsantrags (vgl. BGH, NJW 2014, 3151, juris Rn. 22). - BGH, 21.02.1991 - IX ZR 64/90
Bestimmtheit der Pfändung von Forderungen mit Bezug auf Grundpfandrechte
Auszug aus OLG Jena, 11.11.2014 - 5 U 895/13
Der BGH (NJW-RR 1991, 1197, juris Rn. 29) hat sich im Zusammenhang mit einem gepfändeten Rückgewähranspruch bezüglich einer Grundschuld wie folgt positioniert:. - LG Berlin, 04.07.1990 - 81 T 1011/89
Auszug aus OLG Jena, 11.11.2014 - 5 U 895/13
Der vom Landgericht im angegriffenen Urteil herangezogene Beschluss des LG Berlin (v. 4.7.1990, Az.: 81 T 1011/89, RPfl 1991, 28, in juris nur Kurztext) stellt bei Prüfung der Einhaltung des vollstreckungsrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatzes darauf ab, Ungenauigkeiten bei der Bezeichnung der Forderung seien unschädlich, wenn sie keinen Anlass zu zweifeln gäben, welche Forderung des Schuldners gegen den Drittschuldner gemeint sei. - BGH, 13.03.2008 - VII ZB 62/07
Anforderungen an die Form der Bezeichnung der gepfändeten Forderung in einem …
Auszug aus OLG Jena, 11.11.2014 - 5 U 895/13
Zu einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss angehefteten (und vom Rechtspfleger unterschriebenen) Anlagen hat der BGH entschieden (NJW-RR 2008, 1164, juris Rn. 7):.