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   OLG Jena, 12.07.2006 - 4 U 705/05   

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https://dejure.org/2006,10364
OLG Jena, 12.07.2006 - 4 U 705/05 (https://dejure.org/2006,10364)
OLG Jena, Entscheidung vom 12.07.2006 - 4 U 705/05 (https://dejure.org/2006,10364)
OLG Jena, Entscheidung vom 12. Juli 2006 - 4 U 705/05 (https://dejure.org/2006,10364)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    § 282 BGB a. F.
    Beweisregel bei Arzthaftung im Bereich des voll beherrschbaren Risikos (hier defektes Röntgentherapiegerät)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beweislastregel im Zusammenhang mit Arzthaftungsfragen in Fällen des voll beherrschbaren Risikos (hier: defektes Gerät zur therapeutischen Röntgenbehandlung); Sinn und Umfang der Beweislastregel des § 282 BGB a.F.; Anwendung der Beweislastregel des §282 BGB a.F. im ...

Kurzfassungen/Presse

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    § 282 BGB a. F.
    Beweisregel bei Arzthaftung im Bereich des voll beherrschbaren Risikos (hier defektes Röntgentherapiegerät)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Medizinproduktehaftung - Straf- und zivilrechtliche Haftung der Anwender und Betreiber von Medizinprodukten - Teil 3

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2007, 69
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.12.1990 - VI ZR 169/90

    Darlegungs- und Beweislast des Krankenhausträgers bei Verletzung eines Patienten

    Auszug aus OLG Jena, 12.07.2006 - 4 U 705/05
    Jedoch kann die Beweislastumkehr nach dem Sinn der Beweisregel auch den Nachweis eines objektiven Pflichtenverstoßes des Schuldners umfassen, wenn der Gläubiger im Herrschafts- und Organisationsbereich des Schuldners zu Schaden gekommen ist und die den Schuldner treffenden Vertragspflichten - auch - dahin gingen, den Gläubiger gerade vor einem solchen Schaden zu bewahren (BGH, Urteil vom 18.12.1990, Az: VI ZR 169/90 = NJW 1991, 1540-1541 = VersR 1991, 310-311 m.w.N.).

    Dasselbe gilt für die unbemerkt gebliebene Entkoppelung eines Infusionssystems, das Zurückbleiben eines Tupfers im Operationsgebiet oder die richtige Lagerung des Patienten auf dem Operationstisch (BGH, Urteil vom 18.12.1990, aaO, m.w.N.).

  • BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 266/03

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzliche Tatsachenfeststellungen

    Auszug aus OLG Jena, 12.07.2006 - 4 U 705/05
    Wenn sich das Berufungsgericht von der Richtigkeit der erstinstanzlichen Beweiswürdigung nicht zu überzeugen vermag, so ist es an die erstinstanzliche Beweiswürdigung, die es aufgrund konkreter Anhaltspunkte nicht für richtig hält, nicht gebunden, sondern zu einer erneuten Tatsachenfeststellung nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet (BGH, Urteil vom 09.03.2005, Az: VIII ZR 266/03 = BGHZ 162, 313-320 = NJW 2005, 1583-1585).
  • BGH, 14.07.2004 - VIII ZR 164/03

    Überprüfung einer Individualvereinbarung in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Jena, 12.07.2006 - 4 U 705/05
    "Vernünftige" Zweifel, die das Berufungsgericht zu neuen Tatsachenfeststellungen verpflichten (vgl. BT-Drucks. 14/6036, S. 124), können sich auch daraus ergeben, dass die erstinstanzliche Entscheidung hinsichtlich der Tatsachenfeststellungen nicht überzeugt (BGH, Urteil vom 14.07.2004, Az: VIII ZR 164/03 = BGHZ 160, 83-97 = NJW 2004, 2751-2755).
  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren;

    Auszug aus OLG Jena, 12.07.2006 - 4 U 705/05
    Ein Verstoß gegen Denkgesetze liegt unter anderem dann vor, wenn Umständen Indizwirkungen zuerkannt werden, die sie nicht haben können, oder wenn die Ambivalenz von Indiztatsachen nicht erkannt wird (BGH, Urteil vom 12.03.2004, Az: V ZR 257/03 = BGHZ 158, 269-282 = NJW 2004, 1876-1879).
  • BGH, 14.10.1997 - VI ZR 404/96

    Prüfungspflicht des PKW-Halters

    Auszug aus OLG Jena, 12.07.2006 - 4 U 705/05
    Deshalb hat der Tatrichter eine schriftliche oder mündliche Begutachtung schon dann anzuordnen, wenn eine Partei zu erkennen gibt, dass sie von einem Sachverständigen die Beantwortung weiterer, das Beweisthema betreffender Fragen erwartet (BGH, Urteil vom 14.10.1997, Az: VI ZR 404/96 = NJW 1998, 311-312 = VersR 1998, 120-121 m.w.N.).
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