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   OLG Jena, 13.02.2014 - 1 Ws Reha 2/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,58519
OLG Jena, 13.02.2014 - 1 Ws Reha 2/14 (https://dejure.org/2014,58519)
OLG Jena, Entscheidung vom 13.02.2014 - 1 Ws Reha 2/14 (https://dejure.org/2014,58519)
OLG Jena, Entscheidung vom 13. Februar 2014 - 1 Ws Reha 2/14 (https://dejure.org/2014,58519)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde der Staatsanwaltschaft im strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahren; Keine Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen für eine strafrechtliche Rehabilitierung; Einweisung in ein Jugendhaus und deren Vollstreckung bis zur gesetzlichen Höchstgrenze von 3 Jahren

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einweisung in Jugendhaus nicht generell grob rechtsstaatswidrig oder unverhältnismäßig, keine Aufgabe des Rehabilitierungsverfahrens auf Sanktionsanpassung an heutige Maßstäbe

  • Justiz Thüringen

    § 1 Abs 1 Nr 1 bis 2 StrRehaG, § 75 StGB DDR
    Strafrechtliche Rehabilitierung: Einweisung in ein Jugendhaus als grob rechtsstaatswidrig; Strafmaßkontrolle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerde der Staatsanwaltschaft im strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Jena, 14.09.2009 - 1 Ws Reha 22/09

    Voraussetzungen für eine Rehabilitierung nach StrRehaG; Begehung allgemeiner

    Auszug aus OLG Jena, 13.02.2014 - 1 Ws Reha 2/14
    Auch ist es nicht Aufgabe des strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahrens, die in vielen Fällen härtere Spruchpraxis der Gerichte der früheren DDR im Wege einer allgemeinen Strafmaßkontrolle abzumildern (vgl. Senatsbeschluss vom 14.09.2009, 1 Ws Reha 22/09, bei juris).
  • OLG Naumburg, 18.11.2021 - 1 Ws (Reh) 14/21

    1. Die Vermutung des § 10 Abs. 3 Satz 1 StrRehaG wird durch pauschal angeführtes

    Die Einweisung in ein Jugendhaus ist als vom Strafrecht der DDR vorgesehene Rechtsfolge zwar nicht generell als grob rechtsstaatswidrig oder unverhältnismäßig zu bewerten (vgl. Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 13. Februar 2014 - 1 Ws Reha 2/14, zitiert nach juris), setzte jedoch u.a. voraus, dass "es die Schwere der Tat erfordert" (§ 75 Abs. 1 StGB/DDR).
  • OLG Brandenburg, 16.12.2019 - 2 Ws (Reha) 12/19

    Rehabilitierung wegen der Einweisung in ein Jugendhaus zu Zeiten der ehemaligen

    Die Einweisung in ein Jugendhaus ist als vom Strafrecht der DDR vorgesehene Rechtsfolge zwar nicht generell als grob rechtsstaatswidrig oder unverhältnismäßig zu bewerten (vgl. Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 13. Februar 2014 - 1 Ws Reha 2/14, zitiert nach juris), setzte jedoch u.a. voraus, dass "es die Schwere der Tat erfordert" (§ 75 Abs. 1 StGB/DDR).
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