Rechtsprechung
OLG Jena, 13.07.2015 - 1 UFH 4/15 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Thüringer Oberlandesgericht
§§ 120 Abs. 2 FamFG, 116 Abs. 3 S. 3 FamFG
Zu den Voraussetzungen der Einstellung der Zwangsvollstreckung in Unterhaltssachen nach § 120 Abs. 2 FamFG - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anordnung der sofortigen Wirksamkeit der Festsetzung von Unterhaltsrückständen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FamFG § 120 Abs. 2; FamFG § 116 Abs. 3 S. 3
Anordnung der sofortigen Wirksamkeit der Festsetzung von Unterhaltsrückständen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
§§ 120 Abs. 2 FamFG, 116 Abs. 3 S. 3 FamFG
Zu den Voraussetzungen der Einstellung der Zwangsvollstreckung in Unterhaltssachen nach § 120 Abs. 2 FamFG - Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung - in Unterhaltssachen
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Sofortige Vollstreckung von Unterhaltsrückständen zur Sicherung des Lebensbedarfs
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Sofortige Vollstreckung von Unterhaltsrückständen zur Sicherung des Lebensbedarfs
Verfahrensgang
- AG Gera, 05.05.2015 - 6 F 545/13
- OLG Jena, 13.07.2015 - 1 UFH 4/15
- OLG Jena, 03.03.2016 - 1 UF 340/15
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Hamm, 07.09.2010 - 11 UF 155/10
Voraussetzungen der Einstellung oder Beschränkung der Zwangsvollstrckung im …
Auszug aus OLG Jena, 13.07.2015 - 1 UFH 4/15
Die Zwangsvollstreckung aus dem wirksamen (§ 116 Abs. 3 S. 2-3 FamFG) und damit vollstreckbaren (§ 120 Abs. 2 S. 1 FamFG) Beschluss des Familiengerichts kann auf Antrag einstweilen bis zur Entscheidung über das Rechtsmittel eingestellt oder beschränkt werden (§§ 707 Abs. 1 S. 1, 719 Abs. 1 S. 1 ZPO, 120 Abs. 1, Abs. 2 S. 3 FamFG), wenn das Rechtsmittel zulässig und in der Sache nicht ohne Aussicht auf Erfolg ist (OLG Hamm Beschluss vom 07.09.2010 - 11 UF 155/10; Bork/Jacoby/Schwab/Löhnig, FamFG, § 120 RdNr. 13; Musielak/Borth, Familiengerichtliches Verfahren, § 120 RdNr. 4) und der Schuldner glaubhaft macht, dass die Vollstreckung ihm einen nicht zu ersetzenden Nachteil bringen würde (§ 120 Abs. 2 S. 3 FamFG). - OLG Rostock, 07.03.2011 - 10 UF 219/10
Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Unterhaltsbeschluss; …
Auszug aus OLG Jena, 13.07.2015 - 1 UFH 4/15
Im Rahmen von Entscheidungen nach § 120 Abs. 2 S. 3 FamFG kommt auch die vorläufige Einstellung der Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Betracht, da die Norm uneingeschränkt auf § 707 Abs. 1 ZPO verweist (OLG Rostock FamRZ 2011, 1679;… Keidel/Weber § 120 FamFG Rn. 18). - BGH, 30.01.2007 - X ZR 147/06
Einstellung der Zwangsvollstreckung wegen eines nicht zu ersetzenden Nachteils; …
Auszug aus OLG Jena, 13.07.2015 - 1 UFH 4/15
Generell ist der Verlust einer - wie sich nach Abänderung der angefochtenen Entscheidung herausstellen kann - nicht geschuldeten Geldsumme ein Nachteil, und dieser Nachteil ist, wenn der Empfänger wegen Zahlungsunfähigkeit auf Dauer nicht zur Rückerstattung in der Lage ist, auch unersetzlich (BGH, NJW-RR 2007, 1138). - OLG Frankfurt, 26.01.2015 - 5 UF 265/14
Auszug aus OLG Jena, 13.07.2015 - 1 UFH 4/15
Eine Einstellung der Vollstreckung ohne Sicherheitsleistung kam allerdings nicht in Betracht, da insoweit nach § 707 Abs. 1 S. 2 ZPO nicht glaubhaft gemacht ist, dass die Beschwerdeführerin zur Leistung einer Sicherheit nicht in der Lage ist (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 26. Januar 2015 - 5 UF 265/14 -, Rn. 5, juris). - OLG Brandenburg, 24.04.2014 - 13 UF 26/14
Auszug aus OLG Jena, 13.07.2015 - 1 UFH 4/15
Schuldnerschutz kommt deshalb nur in Betracht, wenn der nicht zu ersetzende Nachteil der sofortigen Vollstreckung in anderen Umständen als diesem endgültigen Verlust zu finden ist (…Musielak/Borth-Borth/Grandel, FamFG, 4. Aufl. 2013, § 120 Rdnr. 5;… Keidel-Weber, § 120 Rdnr. 17) - etwa in der Sperrung des einzigen Geschäftskontos des Schuldners, der so daran gehindert würde, weitere Einnahmen zu erwirtschaften, aus denen er Unterhalt leisten könnte (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 24. April 2014 - 13 UF 26/14 -, Rn. 11, juris).
- OLG Frankfurt, 29.06.2018 - 1 UF 11/18
Vollstreckungsschutz gegen Unterhaltsforderungen
Hinsichtlich des "rückständigen" Unterhalts kam eine Einstellung der Vollstreckung ohne Sicherheitsleistung nicht in Betracht, da insoweit nach § 120 Abs. 2 S.3 FamFG i.V.m. § 707 Abs. 1 S. 2 ZPO nicht glaubhaft gemacht ist, dass der Beschwerdeführer zur Leistung einer Sicherheit nicht in der Lage sei (vgl. dazu OLG Frankfurt…, Beschluss vom 26.01,2015, Az. 5 UF 265/14, zitiert nach juris Rn. 4; OLG Thüringen NzFam 2016, 331, zitiert nach juris Rn. 11;… Keidel/Weber, FamFG, 18. Aufl., § 120 Rn. 18;… Bahrenfuß/Blank, FamFG, 3. Aufl., 120 Rn.14; a.A. OLG Hamm FamRZ 2011, 589, zitiert nach juris Rn.13). - OLG Koblenz, 26.03.2018 - 9 UF 414/17
Familiensache: Rangfolge der Kostenschuldner; Verfahrenskostenhilfe für den …
Dies gilt umso mehr, als ein Unterhaltsgläubiger den Lebensunterhalt während vergangener Zeitabschnitte, für die der Schuldner Unterhalt zwar schuldete, aber nicht geleistet hat, offensichtlich aus anderen Quellen bestritten hat (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 13. Juli 2015 - 1 UFH 4/15 -, BeckRS 2016, 02232, Rdnr. 10; OLG Brandenburg, NJOZ 2015, 1197, 1198, m.w.N.; 2014, 961, 962). - KG, 29.03.2018 - 19 UF 10/18
Unterhaltsbeschluss des Familiengerichts: Voraussetzungen für eine einstweilige …
Denn § 116 Abs. 3 Satz 3 FamFG liefe leer, wenn der Unterhaltsschuldner die Einstellung der Vollstreckung eines Unterhaltsbeschlusses allein dadurch erreichen könnte, dass er geltend macht, der Unterhaltsgläubiger könne - wie das regelmäßig der Fall ist - den Unterhalt für die Lebensführung verbrauchen und deshalb sei eine Rückzahlung des Betrages gefährdet (ständige Senatsrechtsprechung, Beschlüsse vom 07. Juni 2013 - 19 UF 38/13 -, vom 21. Mai 2015 - 19 UF 45/15 und vom 26. Januar 2016; ebenso OLG Brandenburg, FamRZ 2015, 1741; OLG Thüringen, Beschluss vom 13. Juli 2015 - 1 UFH 4/15, juris;… Weber in: Keidel, a.a.O., § 120 Rz. 17;… Schulte-Bunert in: Schulte-Bunert/Weinreich, FamFG, 5. Aufl. 2016, § 120 Rz. 12).