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   OLG Jena, 13.09.2011 - 1 Ws 413/11   

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https://dejure.org/2011,30508
OLG Jena, 13.09.2011 - 1 Ws 413/11 (https://dejure.org/2011,30508)
OLG Jena, Entscheidung vom 13.09.2011 - 1 Ws 413/11 (https://dejure.org/2011,30508)
OLG Jena, Entscheidung vom 13. September 2011 - 1 Ws 413/11 (https://dejure.org/2011,30508)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Thüringer Oberlandesgericht

    Strafverfahrensrecht, Anklage, Umgrenzungsfunktion, Tat, hinreichende Beschreibung, Sexualstraftaten, Anklage von, Tat

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die ordnungsgemäße Bestimmung des Gegenstandes eines Strafverfahrens wegen des mehrfachen sexuellen Missbrauchs desselben Opfers über einen längeren Zeitraum; Voraussetzungen für das Vorliegen eines die Umgrenzungsfunktion der Anklageschrift ...

  • Justiz Thüringen

    § 176 StGB, § 200 Abs 1 S 1 StPO, § 203 StPO, § 204 Abs 1 StPO, § 206a Abs 1 StPO
    Strafverfahren wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern: Anforderungen an die Anklageschrift

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausreichende Bestimmung des Verfahrensgegenstandes in einer Anklage wegen vielfachen sexuellen Missbrauchs desselben Opfers während eines längeren Zeitraums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Strafverfahrensrecht, Anklage, Umgrenzungsfunktion, Tat, hinreichende Beschreibung, Sexualstraftaten, Anklage von, Tat

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.01.1994 - 5 StR 682/93

    Inhalt der Anklageschrift bei nicht näher individualisierbaren Handlungen in

    Auszug aus OLG Jena, 13.09.2011 - 1 Ws 413/11
    Bleibt unklar, über welchen Sachverhalt das Gericht nach dem Willen der Staatsanwaltschaft zu urteilen hat, ist die Anklage unwirksam (vgl. BGH, Urteil vom 11.1.1994, 5 StR 682/93, juris; Meyer-Goßner, a. a. O., § 200 Rd.-Ziff. 26; Schneider in SK-StPO, a. a. O., § 200 Rd.-Ziff. 3, 30 f. m. w. N.).

    Insoweit können etwaige Fehler der Anklageschrift auch noch in der Hauptverhandlung, namentlich durch Hinweise analog § 265 StPO, geheilt werden (BGH, Urteil vom 11.01.1994, 5 StR 682/93, juris; Meyer-Goßner, a. a. O., § 200 Rd.-Ziff. 27; Schneider in SK-StPO, a. a. O., § 200 Rd.-Ziff. 34).

    In diesen Fällen ist dementsprechend anerkannt, dass eine hinreichende Konkretisierung gegeben und damit die Umgrenzungsfunktion der Anklageschrift gewahrt ist, wenn in ihr das Tatopfer, die Art und Weise der Begehung in ihren Grundzügen, ein bestimmter Tatzeitraum sowie die exakte Zahl der den Gegenstand des Vorwurfs bildenden Straftaten mitgeteilt werden (BGH, Urteil vom 11.1.1994, 5 StR 682/93, juris; Beschluss vom 29.11.1994, 4 StR 648/94, juris; Schneider in KK-StPO, a. a. O., § 200 Rd.-Ziff. 5 ff.).

  • OLG Frankfurt, 20.12.2002 - 3 Ws 1368/02

    Zwischenverfahren in Strafsachen: Entscheidung über die Eröffnung des

    Auszug aus OLG Jena, 13.09.2011 - 1 Ws 413/11
    Im Zwischenverfahren zwingt der vom Landgericht angenommene Mangel das angerufene Gericht vielmehr dazu, die Eröffnung des Hauptverfahrens gemäß § 204 Abs. 1 StPO abzulehnen (BGH, Urteil vom 17.8.2000, 4 StR 245/00 juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.12.2002, 3 Ws 1368/02, juris; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 200 Rd.-Ziff. 26; Schneider in KK-StPO, a. a. O., § 200 Rd.-Ziff. 31).

    Zuvor ist freilich - wovon das Landgericht jedoch abgesehen hat - der Staatsanwaltschaft Gelegenheit zu geben, die Anklageschrift nachzubessern oder sie zurückzunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 17.8.2000, 4 StR 245/00, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.12.2002, 3 Ws 1368/02, juris; Meyer-Goßner, a. a. O, § 200 Rd.-Ziff. 26; Paeffgen in SK-StPO, a. a. O., § 206a Rd.-Ziff. 4; Schneider in KK-StPO, a. a. O., § 200 Rd.-Ziff. 31).

  • BGH, 17.08.2000 - 4 StR 245/00

    Unzulässige Änderung der in der Anklageschrift angegebenen Tatzeiten nach

    Auszug aus OLG Jena, 13.09.2011 - 1 Ws 413/11
    Im Zwischenverfahren zwingt der vom Landgericht angenommene Mangel das angerufene Gericht vielmehr dazu, die Eröffnung des Hauptverfahrens gemäß § 204 Abs. 1 StPO abzulehnen (BGH, Urteil vom 17.8.2000, 4 StR 245/00 juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.12.2002, 3 Ws 1368/02, juris; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 200 Rd.-Ziff. 26; Schneider in KK-StPO, a. a. O., § 200 Rd.-Ziff. 31).

    Zuvor ist freilich - wovon das Landgericht jedoch abgesehen hat - der Staatsanwaltschaft Gelegenheit zu geben, die Anklageschrift nachzubessern oder sie zurückzunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 17.8.2000, 4 StR 245/00, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.12.2002, 3 Ws 1368/02, juris; Meyer-Goßner, a. a. O, § 200 Rd.-Ziff. 26; Paeffgen in SK-StPO, a. a. O., § 206a Rd.-Ziff. 4; Schneider in KK-StPO, a. a. O., § 200 Rd.-Ziff. 31).

  • BGH, 29.11.1994 - 4 StR 648/94

    Anklageschrift - Anforderungen - Inhalt - Vielzahl sexueller Übergriffe

    Auszug aus OLG Jena, 13.09.2011 - 1 Ws 413/11
    In diesen Fällen ist dementsprechend anerkannt, dass eine hinreichende Konkretisierung gegeben und damit die Umgrenzungsfunktion der Anklageschrift gewahrt ist, wenn in ihr das Tatopfer, die Art und Weise der Begehung in ihren Grundzügen, ein bestimmter Tatzeitraum sowie die exakte Zahl der den Gegenstand des Vorwurfs bildenden Straftaten mitgeteilt werden (BGH, Urteil vom 11.1.1994, 5 StR 682/93, juris; Beschluss vom 29.11.1994, 4 StR 648/94, juris; Schneider in KK-StPO, a. a. O., § 200 Rd.-Ziff. 5 ff.).
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