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   OLG Jena, 13.09.2019 - 4 U 846/18   

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https://dejure.org/2019,35593
OLG Jena, 13.09.2019 - 4 U 846/18 (https://dejure.org/2019,35593)
OLG Jena, Entscheidung vom 13.09.2019 - 4 U 846/18 (https://dejure.org/2019,35593)
OLG Jena, Entscheidung vom 13. September 2019 - 4 U 846/18 (https://dejure.org/2019,35593)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rabüro.de

    Zur Amtshaftung wegen der Verletzung der Fürsorgepflicht gegenüber einem verbeamteten Lehrer

  • Justiz Thüringen

    Art 33 GG, Art 34 GG, § 823 BGB, § 839 BGB
    Amtshaftung wegen der Verletzung der Fürsorgepflicht gegenüber einem verbeamteten Lehrer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2020, 355
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 09.12.1999 - III ZR 194/98

    Amtspflichtverletzung bei disziplinarrechtlichen Vorermittlungen

    Auszug aus OLG Jena, 13.09.2019 - 4 U 846/18
    Dazu müssen konkrete Anhaltspunkte (Tatsachen) den Verdacht eines Dienstvergehens (§ 2 Abs. 1 Nr. 1, § 22 Abs. 1 Satz 1 ThürDG i.V.m. § 47 Abs. 1 BeamtStG) begründen (vgl. BGH, Urteil vom 09.12.1999 - III ZR 194/98 -, Rn. 14).

    Die Einleitung eines Vorermittlungsverfahrens ist aber dann rechtswidrig und im Hinblick auf die dem Dienstherren zukommenden Amts- und Fürsorgepflichten pflichtwidrig, wenn vor dem Beginn keine hinreichenden Anhaltspunkte für ein Dienstvergehen vorliegen (vgl. BGH, Urteil vom 09.12.1999 - III ZR 194/98 -, Rn. 14, juris).

    Bei diesen Vorermittlungen sind aus Fürsorgegesichtspunkten gewisse Verfahrensgrundsätze zu wahren, etwa die Gewähr von rechtlichen Gehör und der Verweis auf das Aussageverweigerungsrecht (vgl. BGH, Urteil vom 09.12.1999 - III ZR 194/98 - Rn. 19: zur Anhörungspflicht vor einer Strafanzeige, juris).

  • BGH, 01.08.2002 - III ZR 277/01

    Haftung des Dienstherrn für Schäden durch Mobbing durch den Vorgesetzten eines

    Auszug aus OLG Jena, 13.09.2019 - 4 U 846/18
    aa) Nach § 3 Abs. 1 BeamtStG steht der Beamte zu seinem Dienstherrn in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis, in dem der umfassenden Dienstleistungs- und Treuepflicht des Beamten (§ 33 ff. BeamtStG) die ebenso umfassende Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenübersteht (§ 45 BeamtStG) (vgl. BGH, Beschluss vom 01. August 2002 - III ZR 277/01 -, Rn. 9, juris).

    aa) Grundsätzlich kann im Wege der Amtshaftung auch Schadensersatz wegen Mobbings durch Vorgesetzte geltend gemacht werden (vgl. BGH, Beschluss vom 01. August 2002 - III ZR 277/01 -, Rn. 9, juris).

    Der Vorgesetzte selbst ist im Verhältnis zu seinen Mitarbeitern zu einem korrekten, achtungs- und vertrauenswürdigen Auftreten verpflichtet, wobei er sich insbesondere eines angemessenen Umgangstons zu befleißigen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 01. August 2002 - III ZR 277/01 -, Rn. 9, juris).

  • BVerwG, 28.05.2003 - 2 C 35.02

    Arbeitszeit der Bundesbeamten im Beitrittsgebiet; zu hoch festgesetzte

    Auszug aus OLG Jena, 13.09.2019 - 4 U 846/18
    Grundsätzlich kann die Zuteilung von Dienstaufgaben, die nicht nur gelegentlich, sondern dauerhaft zu einer Arbeitszeit führt, die die regelmäßige Arbeitszeit überschreitet, rechtswidrig sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.05.2003 -2 C 35/02 -, juris).

    Diese Regelungen zeigen, dass in bestimmten Grenzen Mehrarbeit von dem Beamten im Rahmen seiner Treuepflicht verlangt werden kann und daher die Mehrarbeit allein in der Regel noch keine rechtswidrige Verletzung des Fürsorgeprinzips darstellt (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.2.1991 - 2 C 48/88 - Rn. 21, Urteil vom 28.05.2003 - 2 C 35/02 -, juris).

    Darunter fallen formlose Anträge, Gegenvorstellungen und förmliche Rechtsbehelfe, aber auch die Inanspruchnahme vorläufigen Rechtsschutzes (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 21.2.1991 - 2 C 48/88 - Rn. 21, BVerwG, Urteil vom 28. Mai 1998 - 2 C 29/97 -, Rn. 16, 21, Urteil vom 28.05.2003 - 2 C 35/02 -, juris).

  • VGH Hessen, 20.05.2010 - 1 A 1686/09

    Zum individuellen Entlastungsanspruch eines Schulleiters für geleistete

    Auszug aus OLG Jena, 13.09.2019 - 4 U 846/18
    (1) Das Bundesverwaltungsgericht hat zur Arbeitszeit von Lehrern wie folgt ausgeführt (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. August 2012 - 2 C 23/10 -, Rn. 13 - 15, juris, ebenso: Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 20.05.2010 - 1 A 1686/09 - Rn. 39, juris):.

    Auch Beamte, die nicht in eine konkrete Arbeitszeitregelung und Erfassung eingebunden sind und deren Dienstgeschäfte sich nicht in der regelmäßigen Arbeitszeit erledigen lassen, sind verpflichtet, dies dem Dienstvorgesetzten anzuzeigen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11.03.2008 - 2 BvR 263/07 - Rn. 10: bei Mehrbelastung eines Gerichtsvollziehers, juris; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 20.05.2010 - 1 A 1686/09 - Rn. 35 für einen Schulleiter, juris).

  • BVerwG, 28.05.1998 - 2 C 29.97

    Beförderung, Schadenersatzanspruch eines Beamten für entgangene - und

    Auszug aus OLG Jena, 13.09.2019 - 4 U 846/18
    Darunter fallen formlose Anträge, Gegenvorstellungen und förmliche Rechtsbehelfe, aber auch die Inanspruchnahme vorläufigen Rechtsschutzes (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 21.2.1991 - 2 C 48/88 - Rn. 21, BVerwG, Urteil vom 28. Mai 1998 - 2 C 29/97 -, Rn. 16, 21, Urteil vom 28.05.2003 - 2 C 35/02 -, juris).

    Schließlich findet der Rechtsgedanke des § 839 Abs. 3 BGB entsprechende Anwendung (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Mai 1998 - 2 C 29/97 -, Rn. 16; juris; Laubinger, S. 300 m.w.N.), der hier den Anspruch ebenfalls ausschließt.

  • BVerwG, 21.02.1991 - 2 C 48.88

    Vergütungshöchstgrenze - Freizeitausgleich - Mehrarbeit - Schadensersatz

    Auszug aus OLG Jena, 13.09.2019 - 4 U 846/18
    Diese Regelungen zeigen, dass in bestimmten Grenzen Mehrarbeit von dem Beamten im Rahmen seiner Treuepflicht verlangt werden kann und daher die Mehrarbeit allein in der Regel noch keine rechtswidrige Verletzung des Fürsorgeprinzips darstellt (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.2.1991 - 2 C 48/88 - Rn. 21, Urteil vom 28.05.2003 - 2 C 35/02 -, juris).

    Darunter fallen formlose Anträge, Gegenvorstellungen und förmliche Rechtsbehelfe, aber auch die Inanspruchnahme vorläufigen Rechtsschutzes (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 21.2.1991 - 2 C 48/88 - Rn. 21, BVerwG, Urteil vom 28. Mai 1998 - 2 C 29/97 -, Rn. 16, 21, Urteil vom 28.05.2003 - 2 C 35/02 -, juris).

  • BVerfG, 11.03.2008 - 2 BvR 263/07

    Fürsorgepflicht des Dienstherrn begründet keinen Anspruch auf Ausgleich von

    Auszug aus OLG Jena, 13.09.2019 - 4 U 846/18
    In Bezug auf die Gesundheit des Beamten ist der Dienstherr gehalten, dass er einen Beamten nicht in einer Weise belastet, die seine Arbeitskraft und Leistungsfähigkeit deutlich übersteigt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11.03.2008 - 2 BvR 263/07 - Rn. 7, juris).

    Auch Beamte, die nicht in eine konkrete Arbeitszeitregelung und Erfassung eingebunden sind und deren Dienstgeschäfte sich nicht in der regelmäßigen Arbeitszeit erledigen lassen, sind verpflichtet, dies dem Dienstvorgesetzten anzuzeigen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11.03.2008 - 2 BvR 263/07 - Rn. 10: bei Mehrbelastung eines Gerichtsvollziehers, juris; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 20.05.2010 - 1 A 1686/09 - Rn. 35 für einen Schulleiter, juris).

  • KG, 23.03.2001 - 9 U 6532/99
    Auszug aus OLG Jena, 13.09.2019 - 4 U 846/18
    Die Auffassung des Kammergerichts, dass zur Einleitung eines förmlichen Disziplinarverfahrens der volle erforderliche Beweis für ein Dienstvergehen erbracht sein muss, ist hingegen zu weitgehend und den besonderen landesrechtlichen Regelungen geschuldet (vgl. KG, Urteil vom 23.01.2001 - 9 U 6532/99 - Rn. 4, juris).
  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus OLG Jena, 13.09.2019 - 4 U 846/18
    Andere staatshaftungsrechtliche Anspruchsgrundlagen finden im Hinblick auf die Besoldung und Ruhestandversorgung eines Beamten keine Anwendung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Dezember 1985 - 2 BvL 18/83 -, Beschluss vom 30. September 1987 - 2 BvR 933/82 -, Rn. 83, juris).
  • BVerwG, 23.06.2005 - 2 C 21.04

    Lehrer, Arbeitszeit der -, Unterrichtsverpflichtung und Arbeitszeit der -,

    Auszug aus OLG Jena, 13.09.2019 - 4 U 846/18
    Dagegen bleibt es ihnen überlassen, wo und wann sie die Dienstpflichten der Vor- und Nachbereitung des Unterrichts einschließlich der Korrektur von Klassenarbeiten erfüllen (vgl. Urteile vom 23. September 2004 - BVerwG 2 C 61.03 - BVerwGE 122, 65 (..) vom 23. Juni 2005 - BVerwG 2 C 21.04 - BVerwGE 124, 11 (..).
  • BGH, 09.07.1958 - V ZR 5/57

    Rechtsmittel i. S. des § 839 Abs. 3 BGB

  • BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 61.03

    Arbeitszeit; Ausgleichsmaßnahmen; außerunterrichtliche Verpflichtungen;

  • BVerwG, 30.08.2012 - 2 C 23.10

    Teilzeit; Teilzeitquote; Arbeitszeit; Besoldung; Pflichtstundenzahl;

  • VG München, 13.07.2017 - M 5 K 15.976

    Kein Schadensersatz wegen Fürsorgepflichtverletzung - "Mobbing" durch den

  • OLG Stuttgart, 28.07.2003 - 4 U 51/03

    Amtshaftungsanspruch eines Polizeibeamten gegen seinen Dienstherren: "Mobbing"

  • BVerfG, 10.12.1985 - 2 BvL 18/83

    Beamtenrecht - Ruhestand - Vertrauensschutz - Regelungsänderung - Eintritt in den

  • BVerwG, 24.08.1961 - II C 165.59

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 25.02.2010 - 2 C 22.09

    Schadensersatzanspruch des Einstellungsbewerbers; grundrechtsgleiches Recht;

  • BVerwG, 22.09.1993 - 2 C 32.91

    Umfang der Schutzpflicht und Fürsorgepflicht des Dienstherrn; Schutzpflicht des

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