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   OLG Jena, 13.10.2020 - 2 W 340/20   

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https://dejure.org/2020,49594
OLG Jena, 13.10.2020 - 2 W 340/20 (https://dejure.org/2020,49594)
OLG Jena, Entscheidung vom 13.10.2020 - 2 W 340/20 (https://dejure.org/2020,49594)
OLG Jena, Entscheidung vom 13. Oktober 2020 - 2 W 340/20 (https://dejure.org/2020,49594)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Erbringung der Stammeinlagen bei Gründung und Kapitalerhöhung einer GmbH

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Erbringung der Stammeinlagen bei Gründung und Kapitalerhöhung einer GmbH

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.03.2002 - II ZR 363/00

    Leistung der Bareinlage aus einer Kapitalerhöhung auf ein debitorisch geführtes

    Auszug aus OLG Jena, 13.10.2020 - 2 W 340/20
    Anders ist das lediglich zu beurteilen in den Fällen verdeckter Sacheinlagen, bei denen die Gesellschaft lediglich Durchgangsstation einer Leistung des Einlegers an sich selbst ist sowie bei der unmittelbaren Leistung an einen Gesellschaftsgläubiger, bei der jegliche Einwirkungsmöglichkeit des Geschäftsführers ausgeschlossen wird (BGH, Versäumnisurteil vom 18. März 2002 - II ZR 363/00 -, Rn. 14, juris).

    Dem Wortlaut des § 57 Abs. 2 GmbHG wohnt daher eine überschießende Tendenz inne, die durch teleologische Reduktion auf den zutreffenden und erforderlichen Regelungsbereich zurückzuführen ist (BGH, Versäumnisurteil vom 18. März 2002 - II ZR 363/00 -, Rn. 14, juris).

    Wird sie danach bis zur Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister zu irgendeinem Zeitpunkt ordnungsgemäß ohne späteren Rückfluss an den Einleger erbracht, hat der Einleger seine Leistungspflicht erfüllt, so dass er von der Einlageverpflichtung frei wird (BGH, Versäumnisurteil vom 18. März 2002 - II ZR 363/00 -, Rn. 15, juris).

    Die hier für die Versicherung gewählte Formulierung ist daher ausreichend (so auch: BGH, Urteil vom 18. März 2002 - II ZR 363/00 -, Rn. 15, juris; BGH, Beschluss vom 11. Juni 2013 - II ZB 25/12 -, Rn. 11, juris; Baumbach/Hueck - Servatius, GmbHG, 22. A., § 57 GmbHG, Rn. 13; Wicke, GmbHG, 4. A., § 57 GmbHG, Rn. 4; Roth/Altmeppen, GmbHG, 9. A., § 57 GmbHG, Rn. 7; Henssler/Strohn - Gummert, aaO, § 57 GmbHG, Rn. 13).

  • BGH, 11.06.2013 - II ZB 25/12

    Handelsregisteranmeldung einer Kapitalerhöhung bei der GmbH: Erfordernis der

    Auszug aus OLG Jena, 13.10.2020 - 2 W 340/20
    Die hier für die Versicherung gewählte Formulierung ist daher ausreichend (so auch: BGH, Urteil vom 18. März 2002 - II ZR 363/00 -, Rn. 15, juris; BGH, Beschluss vom 11. Juni 2013 - II ZB 25/12 -, Rn. 11, juris; Baumbach/Hueck - Servatius, GmbHG, 22. A., § 57 GmbHG, Rn. 13; Wicke, GmbHG, 4. A., § 57 GmbHG, Rn. 4; Roth/Altmeppen, GmbHG, 9. A., § 57 GmbHG, Rn. 7; Henssler/Strohn - Gummert, aaO, § 57 GmbHG, Rn. 13).
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