Rechtsprechung
   OLG Jena, 14.08.2014 - 1 Ws 345/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,60232
OLG Jena, 14.08.2014 - 1 Ws 345/14 (https://dejure.org/2014,60232)
OLG Jena, Entscheidung vom 14.08.2014 - 1 Ws 345/14 (https://dejure.org/2014,60232)
OLG Jena, Entscheidung vom 14. August 2014 - 1 Ws 345/14 (https://dejure.org/2014,60232)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,60232) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    § 68f StGB, § 68b StGB, Art 103 Abs 2 GG, § 68b Abs 1 StGB, § 68b Abs 2 StGB
    Führungsaufsicht: Elektronische Überwachung des Aufenthaltsortes des Verurteilten; Begründung der verhängten Weisungen; Bestimmtheit der Weisungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Jena, 14.08.2006 - 1 Ws 244/06
    Auszug aus OLG Jena, 14.08.2014 - 1 Ws 345/14
    Außerdem beinhaltet die Prüfung der Gesetzmäßigkeit die Prüfung, ob die Weisung dem nach Art. 103 Abs. 2 GG zu beachtenden Bestimmtheitsgrundsatz gerecht wird (vgl. Senatsbeschluss StV 2008, 88).

    Denn es ist nicht Aufgabe des im Beschwerdeverfahren auf eine Gesetzmäßigkeitskontrolle beschränkten Senats, die beanstandete Anordnung einzelner führungs-aufsichtlicher Weisungen nachträglich mit einer tragfähigen Begründung zu versehen und auf diese Weise eigene Zweckmäßigkeits- und Ermessenserwägungen an Stelle der zuständigen Strafvollstreckungskammer anzustellen (vgl. Senatsbeschluss StV 2008, 88).

    Dies gilt insbesondere für die Weisung zu Ziffer III. 1., sich zweimal im Monat nach näherer Weisung des zuständigen Bewährungshelfers bei diesem durch persönliche Vorsprache zu melden, die mangels Angabe der Rechtsgrundlage nicht zweifelsfrei erkennen lässt, ob damit ein strafbewehrtes Meldegebot nach § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 StGB verhängt oder der Verurteilte - ohne Strafdrohung - nach § 68 Abs. 2 StGB angehalten werden sollte, sich regelmäßig einem Betreuungsgespräch mit seinem Bewährungshelfer zu stellen (vgl. Senatsbeschluss StV 2008, 88).

    dd) Schließlich verstößt auch die dem Verurteilten unter Ziffer III. 11. erteilte Weisung, den Anordnungen seines Bewährungshelfers "gewissenhaft" Folge zu leisten, gegen das Bestimmtheitsgebot (vgl. Senatsbeschluss StV 2008, 88).

  • OLG Dresden, 12.12.2008 - 2 Ws 380/08

    Weisung; Aufklärungspflicht

    Auszug aus OLG Jena, 14.08.2014 - 1 Ws 345/14
    Bleibt unklar, auf welche konkreten gesetzlichen Regelungen der Absätze 1 oder 2 des § 68b StGB und auf welche - ermessensfehlerfreien, Verhältnismäßigkeits- und Zumutbarkeitsgesichtspunkte beachtenden - Erwägungen die Strafvollstreckungskammer die Anordnung der einzelnen Weisungen überhaupt gestützt hat, führt bereits dieser Mangel zur Aufhebung der vorgenannten Weisungen (vgl. Senatsbeschluss vom 14.02.2014, 1 Ws 28/14; OLG Dresden, Beschluss vom 12.12.2008, 2 Ws 380/08, bei juris).

    cc) Die das Grundrecht auf Freizügigkeit nach Art. 11 GG einschränkende Weisung an den Verurteilten unter Ziffer III. 7. (Satz 2), jeden Wohnungswechsel nur mit vorheriger Zustimmung der Führungsaufsichtsstelle vorzunehmen, ist gesetzlich (überhaupt) nicht - insbesondere nicht durch § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 StGB - gedeckt und daher unzulässig (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 12.12.2008, 2 Ws 380/08, bei juris; OLG Bamberg StV 2012, 737).

  • OLG Bremen, 06.03.2014 - 1 Ws 28/14
    Auszug aus OLG Jena, 14.08.2014 - 1 Ws 345/14
    Bleibt unklar, auf welche konkreten gesetzlichen Regelungen der Absätze 1 oder 2 des § 68b StGB und auf welche - ermessensfehlerfreien, Verhältnismäßigkeits- und Zumutbarkeitsgesichtspunkte beachtenden - Erwägungen die Strafvollstreckungskammer die Anordnung der einzelnen Weisungen überhaupt gestützt hat, führt bereits dieser Mangel zur Aufhebung der vorgenannten Weisungen (vgl. Senatsbeschluss vom 14.02.2014, 1 Ws 28/14; OLG Dresden, Beschluss vom 12.12.2008, 2 Ws 380/08, bei juris).
  • OLG Karlsruhe, 05.08.2010 - 1 Ws 107/10

    Erteilung einer gesetzwidrigen Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht; Tragung

    Auszug aus OLG Jena, 14.08.2014 - 1 Ws 345/14
    Dies gilt nicht nur für Weisungen nach § 68b Abs. 1 StGB, an deren Bestimmtheit besonders hohe Anforderungen gestellt werden müssen, sondern grundsätzlich auch für nicht strafbewehrte Weisungen nach § 68b Abs. 2 StGB (vgl. Senatsbeschlüsse vom 29.01.2014, 1 Ws 2/14; vom 21.08.2013, 1 Ws 253/13 und vom 07.08.2013, 1 Ws 265/13; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05.08.2010, 1 Ws 107/10, bei juris).
  • OLG Jena, 14.12.2009 - 1 Ws 416/09

    Sozialprognose im Rahmen der Führungsaufsicht; Umfang der Begründung

    Auszug aus OLG Jena, 14.08.2014 - 1 Ws 345/14
    Das unter Ziffer III. 7. (Satz 1) getroffene, auf das Stadtgebiet Erfurt bezogene uneingeschränkte Verlassensverbot ist - soweit die Strafvollstreckungskammer damit auf der Grundlage des § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB auch jedes vorübergehende Verlassen des Wohn- oder Aufenthaltsortes ohne vorherige Erlaubnis der Führungsaufsichtsstelle unterbinden wollte - im Übrigen bislang nicht in einer Weise begründet worden, die den gesteigerten Begründungsanforderungen, die an ein solches Verbot zu stellen sind (vgl. Senatsbeschluss NStZ-RR 2010, 189), genügen würde.
  • OLG Bamberg, 15.03.2012 - 1 Ws 138/12

    Rechtmäßigkeit von Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht: Wohnsitzwechsel nur

    Auszug aus OLG Jena, 14.08.2014 - 1 Ws 345/14
    cc) Die das Grundrecht auf Freizügigkeit nach Art. 11 GG einschränkende Weisung an den Verurteilten unter Ziffer III. 7. (Satz 2), jeden Wohnungswechsel nur mit vorheriger Zustimmung der Führungsaufsichtsstelle vorzunehmen, ist gesetzlich (überhaupt) nicht - insbesondere nicht durch § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 StGB - gedeckt und daher unzulässig (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 12.12.2008, 2 Ws 380/08, bei juris; OLG Bamberg StV 2012, 737).
  • OLG Jena, 25.05.2007 - 1 Ws 178/07

    Führungsaufsicht

    Auszug aus OLG Jena, 14.08.2014 - 1 Ws 345/14
    Der Bestimmtheitsgrundsatz erfordert, dass dem Verurteilten präzise mitgeteilt wird, was von ihm verlangt wird (vgl. Senatsbeschluss vom 25.05.2007, 1 Ws 178/07).
  • OLG Bremen, 29.03.2019 - 1 Ws 35/19

    Zum Eintreten der Führungsaufsicht von Gesetzes wegen nach § 68f Abs. 1 StGB bei

    Zwar wird, worauf sich auch der Verurteilte bezieht, die Verbüßung einer Jugendstrafe nicht ausdrücklich in § 68f Abs. 1 S. 1 StGB genannt, es entspricht aber der ganz überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, dass diese Norm auch auf den Fall der Verbüßung von Jugendstrafe zu erstrecken ist (siehe OLG Bamberg, Beschluss vom 31.10.2006 - 1 Ws 637/06, juris Rn. 3, NStZ-RR 2007, 94; OLG Celle, Beschluss vom 20.11.2015 - 1 Ws 568/15, juris Rn. 3, StV 2016, 716; OLG Dresden, Beschluss vom 31.08.2004 - 2 Ws 183/04, juris Rn. 4 ff., Rpfleger 2005, 107; OLG Hamm, Beschluss vom 18.12.2013 - III-3 Ws 389/13, juris Rn. 3; OLG Jena, Beschluss vom 14.08.2014 - 1 Ws 345/14, juris Rn. 22; OLG München, Beschluss vom 25.02.2002 - 1 Ws 1040/01, BeckRS 9998, 25594, NStZ-RR 2002, 183; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 25.11.2016 - 1 Ws 179/16, juris Rn. 8; OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.11.2002 - 4 Ws 255/2002, juris Rn. 7, OLGSt JGG § 7 Nr. 1; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 23.02.2005 - 1 Ws 48/05, juris Rn. 6 f.; siehe auch BeckOK-v. Heintschel-Heinegg, Ed. 41, § 68f StGB Rn. 8; Fischer, 66. Aufl., § 68f StGB Rn. 4; LK-Schneider, 12. Aufl., § 68f StGB Rn. 11; MK-Groß, 3. Aufl., § 68f StGB Rn. 5; Ostendorf, 10. Aufl., § 7 JGG Rn. 14; Schönke/Schröder-Kinzing, 30. Aufl., § 68f StGB Rn. 4a).

    Vor der Neufassung des § 68f Abs. 1 StGB war in der Rechtsprechung ebenfalls auch umstritten, ob bei einer Anwendung dieser Norm auf die Dauer der Einheitsjugendstrafe abzustellen war oder auf die verwirkte Jugendstrafe für gedachte einzelne Taten (für die erstere Auffassung siehe OLG München, Beschluss vom 25.02.2002 - 1 Ws 1040/01, BeckRS 9998, 25594, NStZ-RR 2002, 183; anders dagegen OLG Bamberg, 14.10.1999 - Ws 584/99, juris Rn. 9 ff., NStZ-RR 2000, 81; OLG Dresden, Beschluss vom 31.08.2004 - 2 Ws 183/04, juris Rn. 18, Rpfleger 2005, 107; OLG Jena, Beschluss vom 14.08.2014 - 1 Ws 345/14, juris Rn. 22; OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.11.2002 - 4 Ws 255/2002, juris Rn. 7, OLGSt JGG § 7 Nr. 1; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 23.02.2005 - 1 Ws 48/05, juris Rn. 6 f.; LG Hamburg, Beschluss vom 17.08.1990 - 604 Qs 29/90, juris Ls., StV 1990, 508).

  • KG, 19.04.2018 - 5 Ws 43/18

    Anforderungen an Weisungen nach § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 5, 6 und 12 StGB

    Da die Regelung in § 68b Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 StGB auf alle fünf in § 463a Abs. 4 Satz 2 StPO genannten Verwendungszwecke verweist, kann das zuständige Gericht die Weisung zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung auch unabhängig von aufenthaltsbezogenen Weisungen erteilen (BT-Drs. 17/3403 S. 38; Thüringer OLG, Beschluss vom 14. August 2014 - 1 Ws 345/14 -, juris Rdnr. 31, OLG Dresden a. a. O., juris Rdnr. 14; OLG Bamberg a. a. O., juris Rdnr. 32; jeweils m. w. Nachw.), wenn es überzeugt ist, dass auch und allein die Möglichkeit der Datenverwendung nach § 463a Abs. 4 Satz 2 Nr. 5 StPO zur Verfolgung schwerer Straftaten im Sinne des § 66 Abs. 1 Satz 3 StGB den Betroffenen von der erneuten Begehung solcher Taten abhalten kann und die elektronische Überwachung zur Erreichung dieses Ziels erforderlich erscheint (BT-Drs. 17/3403 S. 38, 45).
  • KG, 13.01.2020 - 2 Ws 202/19

    Führungsaufsicht: Rechtmäßigkeit der Weisung zur Duldung von Hausbesuchen und von

    dd) Die Weisung, eine Erwerbstätigkeit oder einen Wechsel der Beschäftigung dem Bewehrungshelfer unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen, hat die Strafvollstreckungskammer - unter ausdrücklicher Benennung der Rechtsgrundlage (vgl. OLG Thüringen, Beschluss vom 14. August 2014 - 1 Ws 345/14 - juris) - auf § 68b Abs. 2 StGB gestützt.
  • KG, 16.05.2018 - 5 Ws 60/18

    Anforderungen an die Aufrechterhaltung einer Weisung nach § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr.

    Da die Regelung in § 68b Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 StGB auf alle fünf in § 463a Abs. 4 Satz 2 StPO genannten Verwendungszwecke verweist, kann das zuständige Gericht die Weisung zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung auch unabhängig von aufenthaltsbezogenen Weisungen erteilen (BT-Drs. 17/3403 S. 38; Thüringer OLG, Beschluss vom 14. August 2014 - 1 Ws 345/14 -, juris Rdnr. 31, OLG Dresden a. a. O., juris Rdnr. 14; OLG Bamberg a. a. O., juris Rdnr. 32; jeweils m. w. Nachw.), wenn es überzeugt ist, dass auch und allein die Möglichkeit der Datenverwendung nach § 463a Abs. 4 Satz 2 Nr. 5 StPO zur Verfolgung schwerer Straftaten im Sinne des § 66 Abs. 1 Satz 3 StGB den Betroffenen von der erneuten Begehung solcher Taten abhalten kann und die elektronische Überwachung zur Erreichung dieses Ziels erforderlich erscheint (BT-Drs. 17/3403 S. 38, 45).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht