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   OLG Jena, 15.03.2017 - 2 Verg 8/16   

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https://dejure.org/2017,43459
OLG Jena, 15.03.2017 - 2 Verg 8/16 (https://dejure.org/2017,43459)
OLG Jena, Entscheidung vom 15.03.2017 - 2 Verg 8/16 (https://dejure.org/2017,43459)
OLG Jena, Entscheidung vom 15. März 2017 - 2 Verg 8/16 (https://dejure.org/2017,43459)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Thüringen

    Hotelbauplanung

    § 101b GWB, § 134 BGB, § 138 BGB
    Vergabenachprüfungsverfahren: Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags nach Zuschlagserteilung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein Vergaberechtsschutz nach Zuschlagserteilung!?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Jena, 15.03.2017 - 2 Verg 3/16

    Hotelbau - Vergabenachprüfungsverfahren: Immobiliengeschäft als öffentlicher

    Auszug aus OLG Jena, 15.03.2017 - 2 Verg 8/16
    Sie wird beim hiesigen Senat unter dem Aktenzeichen 2 Verg 3/16 geführt.
  • OLG Brandenburg, 16.05.2008 - Verg W 11/06
    Auszug aus OLG Jena, 15.03.2017 - 2 Verg 8/16
    Das ist dann der Fall, wenn sich der Beigeladene aktiv am Verfahren beteiligt hat, indem er Anträge gestellt oder das Verfahren sonst wesentlich gefördert hat (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 16. Mai 2008 - Verg W 11/06 -, juris Rn. 18).
  • OLG Jena, 15.03.2017 - 2 Verg 3/16

    Vergabenachprüfungsverfahren: Erstattung der außergerichtlichen Kosten des

    Dieses Verfahren läuft unter dem Aktenzeichen 2 Verg 8/16.

    Denn aus der gerade auch von der Antragstellerin geforderten Zusammenschau mit dem Sachverhalt, der dem Verfahren 2 Verg 8/16 zugrunde liegt und der ebenfalls am 22.02.2017 vor dem Senat verhandelt worden ist, ergibt sich Folgendes: Bereits im Jahre 2012 war die Beigeladene grundsätzlich bereit, das Hotelprojekt neben der Therme zu realisieren.

    Hierzu hat die Antragsgegnerin zu 1 im Termin vom 22.02.2017 in der Parallelsache 2 Verg 8/16 vorgetragen, der seinerzeitige Gesellschafter der GmbH, Herr R..., habe allerdings nur als Betreiber des Hotels fungieren wollen.

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