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   OLG Jena, 15.08.2016 - 1 Ws 305/16   

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https://dejure.org/2016,26142
OLG Jena, 15.08.2016 - 1 Ws 305/16 (https://dejure.org/2016,26142)
OLG Jena, Entscheidung vom 15.08.2016 - 1 Ws 305/16 (https://dejure.org/2016,26142)
OLG Jena, Entscheidung vom 15. August 2016 - 1 Ws 305/16 (https://dejure.org/2016,26142)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Selbstanzeige, Besorgnis der Befangheit, verheiratete Richter

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Heirat der Vorsitzenden Richterin mit einem an derselben Entscheidung mitwirkenden (beisitzenden) Richter der "großen" Strafvollstreckungskammer unter Führung verschiedener Nachnamen als anzeigepflichtige und den Verfahrensbeteiligten mitzuteilende Tatsache

  • Justiz Thüringen

    Art 101 Abs 1 S 2 GG, Art 103 Abs 1 GG, § 24 StPO, § 30 StPO
    Strafvollstreckungssache: Unterbliebene Anzeige der Mitwirkung zweier miteinander verheirateter Richter an einer Entscheidung der "großen" Strafvollstreckungskammer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 08.06.1993 - 1 BvR 878/90

    Rechtliches Gehör im Zusammenhang mit der Selbstablehnung eines Richters

    Auszug aus OLG Jena, 15.08.2016 - 1 Ws 305/16
    Diese - auch im Zivilprozess nach § 48 ZPO vorgesehene - Selbstanzeige ist - jedenfalls soweit es ihre Mitteilung gegenüber den Verfahrensbeteiligten betrifft - nicht nur eine Dienstpflicht des Richters, die er nach pflichtgemäßem Ermessen auszuüben hat und von der er auch dann nicht entbunden ist, wenn die seine Ablehnung (möglicherweise) rechtfertigenden Tatsachen den Prozessbeteiligten bekannt sind, sondern auch eine prozessuale Verpflichtung gegenüber den Verfahrensbeteiligten (vgl. BVerfGE 89, 28; BGH WRP 1995, 320; OLG München, Beschluss vom 26.03.2014, 15 U 4783/12, bei juris; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., § 30 Rn. 2).

    b) Das Unterlassen der danach erforderlichen Mitteilung dieser Tatsache an die Verfahrensbeteiligten zum Zwecke einer möglichen Stellungnahme stellt eine Verletzung ihres - einen Anspruch auf Äußerung und auf Information umfassenden - Rechts auf rechtliches Gehör i. S. d. Art. 103 Abs. 1 GG dar, das auch gebietet, dienstliche Äußerungen eines Richters zu - möglicherweise nach § 24 StPO bedeutsamen - Tatsachen nicht zurückzuhalten, sondern ihnen zugänglich zu machen (vgl. BVerfGE 89, 28).

  • BVerfG, 02.05.2007 - 2 BvR 2655/06

    Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde gegen eine

    Auszug aus OLG Jena, 15.08.2016 - 1 Ws 305/16
    Dieser - wegen des mit dem Erlass der erstinstanzlichen Entscheidung verbundenen Erlöschens des Ablehnungsrechtes (vgl. BVerfG NStZ 2007, 709) - im Beschwerderechtszug nicht behebbare Verfahrensmangel, der sich u. U. in einer verfahrensfehlerhaften, weil in nicht ordnungsgemäßer Besetzung durchgeführten mündlichen Anhörung (§ 454 Abs. 1 S. 3 StPO) fortgesetzt bzw. ausgewirkt haben kann, führt zur Aufhebung der Sache und zur Zurückverweisung an die Strafvollstreckungskammer, die erneut über die (Nicht-)Aussetzung der restlichen Einheitsjugendstrafe zur Bewährung nach §§ 67 Abs. 5 Satz 1 StGB, 88 Abs. 1 JGG zu befinden und dabei ggf. auch eine Entscheidung nach § 67 Abs. 5 S. 2 2. Halbsatz StGB zu treffen haben wird.
  • OLG München, 26.03.2014 - 15 U 4783/12

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen vorheriger Zugehörigkeit zu einer

    Auszug aus OLG Jena, 15.08.2016 - 1 Ws 305/16
    Diese - auch im Zivilprozess nach § 48 ZPO vorgesehene - Selbstanzeige ist - jedenfalls soweit es ihre Mitteilung gegenüber den Verfahrensbeteiligten betrifft - nicht nur eine Dienstpflicht des Richters, die er nach pflichtgemäßem Ermessen auszuüben hat und von der er auch dann nicht entbunden ist, wenn die seine Ablehnung (möglicherweise) rechtfertigenden Tatsachen den Prozessbeteiligten bekannt sind, sondern auch eine prozessuale Verpflichtung gegenüber den Verfahrensbeteiligten (vgl. BVerfGE 89, 28; BGH WRP 1995, 320; OLG München, Beschluss vom 26.03.2014, 15 U 4783/12, bei juris; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., § 30 Rn. 2).
  • BGH, 09.05.2012 - 2 StR 620/11

    Gesetzlicher Richter; Besorgnis der Befangenheit von Richtern des BGH im

    Auszug aus OLG Jena, 15.08.2016 - 1 Ws 305/16
    Sie dient - ebenso wie die ihr zugrunde liegenden Vorschriften über die Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit, die ihrerseits einfachgesetzlicher Ausdruck der verfassungsrechtlichen Prinzipien des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) und der Unabhängigkeit der Gerichte (Art. 97 Abs. 1 GG) sind (vgl. BGH, Beschluss vom 09.05.2012, 2 StR 620/11, bei juris) - der Sicherung des Anspruchs der Verfahrensbeteiligten auf den gesetzlichen Richter nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG.
  • BVerfG, 27.12.2006 - 2 BvR 958/06

    Adhäsionsverfahren; Anspruch auf den gesetzlichen Richter (Befangenheit;

    Auszug aus OLG Jena, 15.08.2016 - 1 Ws 305/16
    Sie verpflichtet den Gesetzgeber, in materieller Hinsicht Vorsorge dafür zu treffen, dass die Richterbank nicht mit Richtern besetzt ist, die dem zur Entscheidung anstehenden Streitfall nicht mit der erforderlichen professionellen Distanz eines Unbeteiligten und Neutralen gegenüberstehen, und Regelungen vorzusehen, die es den Verfahrensbeteiligten ermöglichen, einen diese Gewähr im Einzelfall nicht bietenden Richter abzulehnen oder von der Ausübung seines Amtes auszuschließen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27.12.2006, 2 BvR 958/06, m. w. N., bei juris).
  • BVerfG, 18.06.2003 - 2 BvR 383/03

    Selbstablehnung des Richters Jentsch begründet

    Auszug aus OLG Jena, 15.08.2016 - 1 Ws 305/16
    Unerheblich ist, ob der Richter aufgrund dieser Tatsachen tatsächlich befangen ist oder sich dafür hält, zumal mit den Vorschriften über die Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit schon dem "bösen Schein" einer möglicherweise fehlenden Unvoreingenommenheit und Objektivität entgegen gewirkt werden soll (vgl. BVerfGE 108, 122).
  • BGH, 15.12.1994 - I ZR 121/92

    "Oxygenol II" - Gleichartigkeit von Mitteln zur Desinfektion und

    Auszug aus OLG Jena, 15.08.2016 - 1 Ws 305/16
    Diese - auch im Zivilprozess nach § 48 ZPO vorgesehene - Selbstanzeige ist - jedenfalls soweit es ihre Mitteilung gegenüber den Verfahrensbeteiligten betrifft - nicht nur eine Dienstpflicht des Richters, die er nach pflichtgemäßem Ermessen auszuüben hat und von der er auch dann nicht entbunden ist, wenn die seine Ablehnung (möglicherweise) rechtfertigenden Tatsachen den Prozessbeteiligten bekannt sind, sondern auch eine prozessuale Verpflichtung gegenüber den Verfahrensbeteiligten (vgl. BVerfGE 89, 28; BGH WRP 1995, 320; OLG München, Beschluss vom 26.03.2014, 15 U 4783/12, bei juris; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., § 30 Rn. 2).
  • BGH, 14.11.2012 - 2 StR 391/12

    Anzeige der möglichen Befangenheit (vorherige dienstliche Beziehungen zu einem

    Auszug aus OLG Jena, 15.08.2016 - 1 Ws 305/16
    In der Rechtsprechung ist weiter anerkannt, dass besonders enge (auch dienstliche) Beziehungen bzw. ein enges persönliches Verhältnis zu einem Verfahrensbeteiligten die Besorgnis der Befangenheit begründen können (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 14.12.2012, 2 StR 391/12, bei juris).
  • BGH, 11.01.2022 - 3 StR 452/20

    Weiteres Verfahren gegen Mitglieder der kriminellen Vereinigung "Freie

    Denn die Frage, ob Ausschließungs- oder Befangenheitsgründe gegen die Mitwirkung eines Richters oder Schöffen sprechen, berührt ebenso die prozessuale Rechtsstellung der Verfahrensbeteiligten (s. BVerfG, Beschluss vom 8. Juni 1993 - 1 BvR 878/90, BVerfGE 89, 28, 36; BGH, Urteil vom 15. Dezember 1994 - I ZR 121/92, NJW 1995, 1677, 1679 (zum inhaltsgleichen § 48 ZPO); Thüringer OLG, Beschluss vom 15. August 2016 17 18 19 - 1 Ws 305/16, juris Rn. 16).
  • AG Meiningen, 20.05.2021 - OWi 161 Js 14163/20

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit aufgrund des

    Solche werden bei engen persönlichen Verhältnissen des Richters zu weiteren Prozessbeteiligten angenommen (so auch Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 15. August 2016 - 1 Ws 305/16 -, juris, Rn. 19).

    Auch hier besteht auf Grund der sehr nahen verwandtschaftlichen Verbindung des anzeigenden Richters ein derart enges höchst persönliches und intimes Vertrauensverhältnis zwischen dem Richter und dem Verteidiger, dass vom Standpunkt eines vernünftigen Verfahrensbeteiligten Grund zu der Annahme bestehen kann, dass der anzeigende Richter auf Grund familiär bedingter Aspekte/Rücksichtnahmen eine innere Haltung einnehmen könnte, die seine Unvoreingenommenheit störend beeinflussen kann (in diesem Sinne auch Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 15. August 2016 - 1 Ws 305/16 -, juris, Rn. 22).

  • LG Nürnberg-Fürth, 04.05.2020 - 11 Ns 951 Js 162580/19

    Begründete Selbstanzeige bei zeitgleichem Verstoß gegen die Wartepflicht für

    Ob darin ohne Hinzutreten weiterer Umstände auch in der Sache ein Befangenheitsgrund im Sinne von § 24 Abs. 2 StPO gesehen werden muss, hat es vor dem Hintergrund des zu erwartenden professionellen Umgangs der Betroffenen mit der gegebenen Situation indes offengelassen (ThürOLG, Beschluss vom 15.08.2016 - 1 Ws 305/16, BeckRS 2016, 17324, Tz. 19; s. auch AG Magdeburg, Beschluss vom 11.07.2012 - 61 AR 21/12, PStR 2012, 292 zum Fall einer Ehe zwischen einer Steuerstrafrichterin und Vorsteher des betroffenen Finanzamts).
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