Rechtsprechung
OLG Jena, 15.10.2009 - 1 Ss 230/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- verkehrslexikon.de
Das Benutzen eines Mobiltelefons und Geschwindigkeitsüberschreitung stehen in Tateinheit zueinander
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Konkurrenzverhältnis der Tateinheit i.S.d. § 19 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) zwischen dem Führen des Kraftfahrzeuges mit überhöhter Geschwindigkeit und das teils zeitgleiche Benutzen eines Mobiltelefons i.S.d. § 23 Abs. 1a Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Geschwindigkeitsüberschreitung und gleichzeitiges Verwenden eines Mobiltelefons
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Neues, aber nichts Ungewöhnliches zum Mobiltelefon im Straßenverkehr aus Jena
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Verstoß gegen das Handyverbot: Einheitliche Geldbuße bei Tateinheit mit zeitgleich weiteren Ordnungswidrigkeiten
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Verstoß gegen das Handyverbot: Einheitliche Geldbuße bei Tateinheit mit zeitgleich weiteren Ordnungswidrigkeiten
- anwalt.de (Kurzinformation)
Verstoß gegen das Handyverbot: Einheitliche Geldbuße bei Tateinheit mit weiterer Ordnungswidrigkeit
Verfahrensgang
- AG Jena, 28.04.2009 - 598 Js 36347/08
- OLG Jena, 15.10.2009 - 1 Ss 230/09
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Hamm, 12.03.2009 - 3 Ss 31/09
Verwertbarkeit einer durch einen Polizeibeamten angeordneten Blutprobe
Selbst wenn - wie dies vereinzelt in der Literatur (vgl. Fickentscher/Dingelstadt NStZ 2009, 124, 128) und auch in der Rechtsprechung (vgl. OLG Jena Beschl. v. 25.11.2008 - 1 Ss 230/09 = BeckRS 2009, 04235) anklingt - in (wie hier) ländlich geprägten Amtsgerichtsbezirken noch kein den verfassungsgerichtlichen Anforderungen genügender Bereitschaftsdienst eingerichtet gewesen sein sollte (im Rahmen der Prüfung des § 344 Abs. 2 S. 2 StPO kann das Revisionsgericht weitergehende Erkenntnisse aus der Begründetheitsprüfung noch nicht verwenden), wäre der fehlende Vortrag der Revision hierzu unschädlich.Hieraus kann dem Beschuldigten kein Nachteil erwachsen, so dass das Fehlen des gesetzlich gebotenen Eildienstes bzw. der Erreichbarkeit des Eildienstrichters objektiv Gefahr im Verzuge nicht zu begründen vermag (OLG Jena Beschl. v. 25.11.2008 - 1 Ss 230/09 = BeckRS 2009, 04235; Fickentscher/Dingelstadt NStZ 2009, 124, 128).
- KG, 16.11.2009 - 1 Ss 448/09
Beurteilung einer Flasche als Waffe oder als gefährliches Werkzeug i.R.e. …
Ergänzend weist der Senat darauf hin, dass im Rahmen der gegebenenfalls erforderlichen Prüfung, ob die Voraussetzungen eines besonders schweren Falls des Landfriedensbruchs gemäß § 125 a StGB verwirklicht sind, eine Flasche nicht als Waffe gemäß § 125 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 StGB angesehen werden kann (vgl. BVerfG NJW 2008, 3627 ff. [BVerfG 01.09.2008 - 2 BvR 2238/07] zu § 113 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StGB - bei [...] - Senat, Urteil vom 25. August 2009 - (4) 1 Ss 230/09 (149/09) -). - OLG Hamm, 29.09.2016 - 1 RBs 90/16
Verkehrsordnungswidrigkeit; Geschwindigkeitsüberschreitung; Regelgeldbuße; …
Die Angabe der Kennziffer des Tatbestandskatalogs im Urteil dient demgegenüber lediglich Eintragungszwecken in das Verkehrszentralregister (OLG Hamm…, Beschluss vom 24. März 2009, a.a.O.) und kann für sich genommen allenfalls eine grobe Orientierungshilfe darstellen (vgl. Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 15. Oktober 2009 - 1 Ss 230/09 -, juris).