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   OLG Jena, 16.02.2012 - 1 Ws 580/11   

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https://dejure.org/2012,998
OLG Jena, 16.02.2012 - 1 Ws 580/11 (https://dejure.org/2012,998)
OLG Jena, Entscheidung vom 16.02.2012 - 1 Ws 580/11 (https://dejure.org/2012,998)
OLG Jena, Entscheidung vom 16. Februar 2012 - 1 Ws 580/11 (https://dejure.org/2012,998)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Dolmetscherkosten, Wahlanwalt, Pflichtverteidiger

  • Thüringer Oberlandesgericht

    § 464c StPO, Art. 6 MRK
    Notwendige Auslagen des Angeklagten - Erstattungsfähigkeit von Dolmetscherkosten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übernahme von Dolmetscherkosten für Mandantengespräche mit neben dem Pflichtverteidiger gewählten Verteidigern durch die Staatskasse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 464c; MRK Art. 6
    Notwendige Auslagen des Angeklagten; Erstattungsfähigkeit von Dolmetscherkosten; Feststellung des Erstattungsanspruchs durch den Richter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    § 464c StPO, Art. 6 MRK
    Notwendige Auslagen des Angeklagten - Erstattungsfähigkeit von Dolmetscherkosten

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 27.08.2003 - 2 BvR 2032/01

    Zur Verpflichtung der Staatskasse, im Rahmen von Gesprächen zwischen dem

    Auszug aus OLG Jena, 16.02.2012 - 1 Ws 580/11
    In Ausfüllung dieser Maßstäbe ist anerkannt, dass der fremdsprachige Angeklagte zum Ausgleich sprachbedingter Nachteile in jedem Verfahrensstadium, also auch im Ermittlungsverfahren, einen Dolmetscher hinzuziehen kann und Dolmetscherkosten für Gespräche des Angeklagten nicht nur mit seinem Pflichtverteidiger, sondern auch mit seinem Wahlverteidiger von der Staatskasse zu tragen sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27.08.2003, 2 BvR 2032/01, bei juris; BGHSt 46, 178).
  • OLG Düsseldorf, 14.05.2007 - 1 Ws 500/06

    Anspruch eines strafrechtlich verurteilten Ausländers auf Erstattung der ihm

    Auszug aus OLG Jena, 16.02.2012 - 1 Ws 580/11
    Die Entscheidung, ob die Kosten überhaupt zu erstatten sind, obliegt daher dem mit der Hauptsache befassten Gericht und nicht dem Rechtspfleger (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.05.2007, III-1 Ws 500/06, bei juris; OLG Dresden a.a.O.).
  • BGH, 26.10.2000 - 3 StR 6/00

    Unentgeltliche Zuziehung eines Dolmetschers

    Auszug aus OLG Jena, 16.02.2012 - 1 Ws 580/11
    In Ausfüllung dieser Maßstäbe ist anerkannt, dass der fremdsprachige Angeklagte zum Ausgleich sprachbedingter Nachteile in jedem Verfahrensstadium, also auch im Ermittlungsverfahren, einen Dolmetscher hinzuziehen kann und Dolmetscherkosten für Gespräche des Angeklagten nicht nur mit seinem Pflichtverteidiger, sondern auch mit seinem Wahlverteidiger von der Staatskasse zu tragen sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27.08.2003, 2 BvR 2032/01, bei juris; BGHSt 46, 178).
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