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   OLG Jena, 16.03.2009 - 6 W 295/08   

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https://dejure.org/2009,13710
OLG Jena, 16.03.2009 - 6 W 295/08 (https://dejure.org/2009,13710)
OLG Jena, Entscheidung vom 16.03.2009 - 6 W 295/08 (https://dejure.org/2009,13710)
OLG Jena, Entscheidung vom 16. März 2009 - 6 W 295/08 (https://dejure.org/2009,13710)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Durchführung einer genossenschaftlichen Pflichtprüfung als Voraussetzung für die Einleitung eines Zwangsgeldverfahrens; Übernahme der Verwaltungsbefugnis und Verfügungsbefugnis betreffend das Vermögen der Genossenschaft durch den Insolvenzverwalter nach Eröffnung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2009, 2105
  • NZI 2010, 46
  • NZI 2010, 541
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Kassel, 31.07.2002 - 4 O 246/02
    Auszug aus OLG Jena, 16.03.2009 - 6 W 295/08
    Von den Befürwortern einer im Stadium des Insolvenzverfahrens andauernden Prüfungspflicht wird neben dem reinen Wortlaut des § 64c GenG angeführt, dass dem genossenschaftlichen Prüfungsverband im Insolvenzverfahren der Genossenschaft nach § 108a Abs. 2, § 116 Nr. 4 GenG eigenständige Aufgaben zugewiesen sind, die dieser ohne aktuelle Kenntnisse aus der Pflichtprüfung nicht erfüllen könne (vgl. Lang/Weidmüller-Korte, GenG, 36. Aufl., 2008, § 64c Rz. 2; Müller, GenG, 2. Aufl., 1998, § 64c Rz. 2; Scheibner, DZWIR 1999, 454; Scheibner, DZWIR 2002, 521; vgl. auch LG Kassel DZWIR 2002, 520).
  • BGH, 21.06.2011 - II ZB 12/10

    Eingetragene Genossenschaft: Bestellung eines Abschlussprüfers nach Wegfall der

    Das Brandenburgische Oberlandesgericht (ZIP 2010, 1459) möchte die weitere Beschwerde als unbegründet zurückweisen, sieht sich daran aber durch den Beschluss des Oberlandesgerichts Jena vom 16. März 2009 (ZIP 2009, 2105) gehindert und hat die Sache daher dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.

    a) In Rechtsprechung und Schrifttum ist umstritten, ob die Genossenschaft nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens unverändert verpflichtet ist, sich von dem Prüfungsverband, dem sie angehört, prüfen zu lassen (so OVG Berlin, ZIP 1982, 1338 ff. mit zustimmender Besprechung Riebandt-Korfmacher, GWW 1983, 155 f.; LG Kassel, DZWIR 2002, 520; Korte in Lang/Weidmüller, GenG, 36. Aufl., § 64c Rn. 2; Cario in Lang/Weidmüller, GenG, 36. Aufl., § 101 Rn. 2; Eckhardt in MünchenerAnwaltsHandbuch, Sanierung und Insolvenz, 2006, § 24 Rn. 247; Hillebrand in Berliner Kommentar zum GenG, 2. Aufl., § 64c Rn. 2; Hunscha in Berliner Kommentar zum GenG, 2. Aufl., § 101 Rn. 1; Müller, GenG, 2. Aufl., § 64c Rn. 2, 4; Selchert, Prüfungen anlässlich der Gründung, Umwandlung, Fusion und Beendigung von Unternehmungen, 1977, S. 250, 253, 282; Scheibner, DZWIR 1999, 454 f.; ders., DZWIR 2002, 521), oder ob sie der Prüfungspflicht nur noch im Hinblick auf genossenschaftsinterne Organpflichten und die Verwaltung freigegebener Massegegenstände unterliegt (OLG Jena, ZIP 2009, 2105, 2106 f.; Beuthien, ZIP 2011, 497 ff.; ders., GenG, 15. Aufl., § 64c Rn. 2, § 101 Rn. 4; Klotz, DZWIR 2000, 273, 277 f.; Gottwald-Haas, Insolvenzrechts-Handbuch, 3. Aufl., § 93 InsO Rn. 64, 66; Bauer, Genossenschafts-Handbuch, Stand März 2008, § 64c Rn. 8, Stand Januar 2010, § 101 Rn. 41).

  • OLG Brandenburg, 22.03.2010 - 7 Wx 6/09

    Pflichtprüfung auch der durch Insolvenz aufgelösten Genossenschaft

    Die in § 53 GenG angeordnete Pflichtprüfung hat auch für die insolvenzbedingt aufgelöste Genossenschaft zu gelten (Abweichung OLG Jena, 16. März 2009, 6 W 295/08, ZIP 2009, 2105).
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