Rechtsprechung
   OLG Jena, 16.05.2018 - 2 U 79/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,58485
OLG Jena, 16.05.2018 - 2 U 79/15 (https://dejure.org/2018,58485)
OLG Jena, Entscheidung vom 16.05.2018 - 2 U 79/15 (https://dejure.org/2018,58485)
OLG Jena, Entscheidung vom 16. Mai 2018 - 2 U 79/15 (https://dejure.org/2018,58485)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,58485) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Jena, 21.04.2021 - 2 U 112/15
    Der Kläger hat bereits mit der Klageschrift vorgetragen, dass die Beklagte auf der Grundlage des Teilgewinnabführungsvertrages, welcher Gegenstand der Entscheidungen des Senates vom 16.05.2018 (Az. 2 U 79/15) und des BGH vom 16.07.2019 (Az. II ZR 175/18) war, jährlich 20 % ihres Jahresüberschusses an die Pro Max Agrar GmbH & Co. KG Bitte wählen Sie ein Schlagwort: GmbH GmbH & Co. KG GmbH & Co. KG KG abführen musste, in dem festzustellenden Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2012 aber keine Rückstellung für die offenen Forderungen aus den Geschäftsjahren 2010 und 2011 gebildet worden war.

    Auf den in der mündlichen Verhandlung am 21.10.2015 (Blatt 430 der Akte) erteilten Hinweis des Senats hin, dass von der Klägerseite näher zur Nichtigkeit des Jahresabschlusses vorzutragen wäre und dies den gleichen Sachvortrag erfordern würde wie im Verfahren 2 U 79/15, haben die Parteien übereinstimmend das Ruhen des Verfahrens bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in jenem Verfahren beantragt, um die Einführung des dortigen Sachvortrages auch in diesem Verfahren zu ersparen.

    Die Gewinnabführungsverpflichtung entsteht am Bilanzstichtag (Senat, Urteil vom 16.05.2018, 2 U 79/15, Seite 59 ) und ist bei der zur Gewinnabführung verpflichteten Gesellschaft in dem Jahresabschluss, auf den sie sich bezieht, als Verbindlichkeit auszuweisen (Rosenberg in: Herrmann/Heuer/Raupach - Rosenberg, EStG/KStG, 300. Lieferung 10.2020, S 5 EStG, Rn. 1375; Lüdicke/Sistermann, Unternehmensteuerrecht, 2. A., § 4 Sonderformen der Unternehmensgründung Rn. 23).

    Dies steht auf der Grundlage des im Rechtsstreit zwischen der Beklagten und der Pro Max ergangenen Urteils des Senats vom 16.05.2018, Az. 2 U 79/15, und des die Revision der Beklagten zurückweisenden Urteils des BGH vom 16.07.2019, Az. II ZR 175/18, fest.

    Pro Max hatte die Beklagte bereits aufgefordert, den Teilgewinn in Höhe von 20 % des Jahresüberschusses 2010 bis zum 19.10.2012 zu zahlen (Senat, Urteil vom 16.08.2015, Az. 2 U 79/15, Seite 4).

    Auf die Feststellungen im Urteil des Senats vom 16.05.2018, Az. 2 U 79/15, Seite 3 bis Seite 4, 1 .

  • OLG Jena, 25.03.2020 - 2 U 516/18
    Mit Urteil vom 16.05.2018 (Az. 2 U 79/15) hat der Senat die Berufung der hiesigen Klägerin gegen das Urteil des Landgerichtes Mühlhausen vom 22.01.2015 (Az. 1 HK O 9/14) zurückgewiesen, mit dem das Landgericht deren Klage auf Feststellung der Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit des Teilgewinnabführungsvertrages, hilfsweise auf Feststellung, dass seit verschiedenen, zeitlich gestaffelten Zeitpunkten keine Rechte und Pflichten aus dem Teilgewinnabführungsvertrag mehr bestünden, abgewiesen hatte.

    Wie der Senat bereits mit Urteil vom 16.05.2018 (Az. 2 U 79/15 festgestellt hat, war der Abschluss der Teilgewinnabführungsvereinbarung zwischen der ... GmbH & Co. KG und der hiesigen Klägerin Teil eine Konzeptes zur Tragung und Bedienung der Altschulden, die noch aus dem Betrieb der LPG ... stammten. Hintergrund war deren Umstrukturierung. Die Teilgewinnabführungsvereinbarung stand in einem engen Zusammenhang mit der am 05.10.1992/23.07.1993 zwischen der ... GmbH & Co. KG und der ... bank geschlossenen Rangrücktrittsvereinbarung. Die Rangrücktrittsvereinbarung diente der Regelung der aus dem Betrieb der LPG herrührenden Altschulden. Die ... GmbH & Co. KG entstand ursprünglich aufgrund einer von den Mitgliedern der LPG ... am 18.06.1991 beschlossenen Umwandlung und wurde am 09.12.1992 in das Handelsregister eingetragen. Mit rechtskräftig gewordenem Beschluss vom 24.01.2002 (Az.: 6 W 627/01) erklärte das Thüringer Oberlandesgericht die formwechselnde Umwandlung der LPG für rechtsunwirksam.

    Wie die umfangreichen Ausführungen des Senat in der Sache 2 U 79/15 sowie die darauf aufbauenden Ausführungen des BGH in der Revisionsentscheidung zeigen, lag es auch nicht offen zu Tage, dass die rechtlichen Einwände der Klägerin gegen den Bestand und die Wirksamkeit der Teilgewinnabführung unbegründet sind.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht