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   OLG Jena, 16.11.2020 - 1 Ws Reha 6/17   

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https://dejure.org/2020,49072
OLG Jena, 16.11.2020 - 1 Ws Reha 6/17 (https://dejure.org/2020,49072)
OLG Jena, Entscheidung vom 16.11.2020 - 1 Ws Reha 6/17 (https://dejure.org/2020,49072)
OLG Jena, Entscheidung vom 16. November 2020 - 1 Ws Reha 6/17 (https://dejure.org/2020,49072)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    § 1 Abs 1 StrRehaG, § 2 Abs 1 S 1 StrRehaG, § 10 Abs 3 S 1 StrRehaG
    Rehabilitierung wegen Unterbringung in DDR-Spezialheim: Vermutung einer sachfremden Zwecken dienenden Unterbringung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Rostock, 12.02.2020 - 11 Ws Reha 2/20

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Einweisung in ein Spezialheim oder eine

    Auszug aus OLG Jena, 16.11.2020 - 1 Ws Reha 6/17
    Widerlegt ist die Vermutung einer durch sachfremde Zwecke motivierten Heimeinweisung nur, wenn positiv festgestellt werden kann, dass die Unterbringung nicht auch der politischen Verfolgung oder sonst sachfremden Zwecken gedient hat, sondern durch die üblichen rechtsstaatskonformen Zwecke gedeckt war (Anschluss an OLG Rostock, Beschluss vom 12. Februar 2020 - 11 Ws Reha 2/20, bei juris).

    Diese Vermutung findet mangels abweichender Übergangsregelung auf im Zeitpunkt ihres Inkrafttretens bereits anhängige Verfahren Anwendung (vgl. OLG Rostock, Beschl v. 12.02.2020, Az. 11 Ws Reha 2/20, bei juris).

  • LG Potsdam, 26.05.2020 - BRH 54/17
    Auszug aus OLG Jena, 16.11.2020 - 1 Ws Reha 6/17
    Diese Vermutung kann daher - entgegen der vom Landgericht Potsdam (Beschl. v. 26.05.2020, Az. BRH 54/17, bei juris) vertretenen Ansicht - nicht schon durch die Benennung gängiger, nach der Verordnungslage und der wissenschaftlich belegten Rechtspraxis erwartbarer Anordnungsgründe in der Einweisungsentscheidung widerlegt werden, die nach den vom Gesetzgeber eingeholten Expertisen (Wapler, a. a. O., 6.1.2.2.) im Kontext des DDR-Sprachgebrauchs gerade auf die Verfolgung erziehungsfremder Zwecke hinweisen.
  • BVerfG, 19.10.2004 - 2 BvR 779/04

    Zum Anspruch auf rechtliches Gehör und effektiven Rechtsschutz

    Auszug aus OLG Jena, 16.11.2020 - 1 Ws Reha 6/17
    Widerlegt ist die Vermutung einer durch sachfremde Zwecke motivierten Heimeinweisung daher nur, wenn positiv festgestellt werden kann, dass d ie Unterbringung nicht auch der politischen Verfolgung oder sonst sachfremden Zwecken gedient hat (so OLG Rostock, a. a. O.), sondern durch die üblichen rechtsstaatskonformen Zwecke gedeckt war (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.10.2004, Az. 2 BvR 779/04, betr. Einweisung in die Psychiatrie gem. EinwG-DDR, bei juris).
  • LG Halle, 20.04.2020 - 12 Reh 111/19

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Unterbringung in einem Spezialkinderheim der

    Auszug aus OLG Jena, 16.11.2020 - 1 Ws Reha 6/17
    Eine Regelung dahin, dass die Unterbringung in einem Spezialheim "in aller Regel" politischer Verfolgung gedient habe, und daher in besonderen Fällen "von der Regelwirkung abgewichen werden könne" (so LG Halle, Beschl. v. 20.04.2020, Az. 12 Reh 111/19, bei juris) hat der Gesetzgeber in § 10 Abs. 3 StrRehaG nicht getroffen.
  • BVerfG, 31.07.2023 - 2 BvR 1014/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf Rehabilitierung wegen

    Er habe in seiner Stellungnahme im Rahmen des Anhörungsrügeverfahrens auf den Beschluss des Thüringer Oberlandesgerichts vom 16. November 2020 - 1 Ws Reha 6/17 - verwiesen, wonach die Vermutung des § 10 Abs. 3 StrRehaG nur durch den vollen Beweis des Gegenteils entkräftet werden könne und die Feststellung atypischer, über eine Schwererziehbarkeit hinausgehender Umstände voraussetze.

    Andernfalls hätte die gesetzliche Regelvermutung keinen Anwendungsbereich (vgl. Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 16. November 2020 - 1 Ws Reha 6/17 -, juris, Rn. 26-31; Kammergericht, Beschluss vom 7. Oktober 2021 - 7 Ws 52-54/21 REHA -, juris, Rn. 15-19; Oberlandesgericht Naumburg, Beschluss vom 18. November 2021 - 1 Ws (Reh) 14/21 -, juris, Rn. 21; Oberlandesgericht Rostock, Beschluss vom 12. Januar 2022 - 22 Ws_Reha 19/21 -, juris, Rn. 11 f.; siehe auch Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 21. Oktober 2021 - 2 Reha 18/21 -, juris, Rn. 8; Oberlandesgericht Dresden, Beschluss vom 9. Januar 2023 - 1 Reha Ws 17/22 -, juris, Rn. 13).

  • OLG Naumburg, 18.11.2021 - 1 Ws (Reh) 14/21

    1. Die Vermutung des § 10 Abs. 3 Satz 1 StrRehaG wird durch pauschal angeführtes

    So reicht insbesondere die Nennung von typischen zur Heimunterbringung in den Spezialheimen führenden Verhaltensweisen der Kinder und Jugendlichen wie "Schulbummelei", Begehen von Straftaten, sich herumtreiben, rüpelhaftes Auftreten gegenüber Klassenkameraden und Lehrern nicht aus, um diese Vermutung zu entkräften (Anschluss an OLG Jena, Beschluss vom 16. November 2020 - 1 Ws Reha 6/17, juris, m.w.N, NJ 2021, 185).(Rn.19).

    Die Durchgangsheime waren dem System der Spezialheime zwar nicht direkt zugeordnet, waren aber wie diese den Räten der Bezirke unterstellt und wurden als Zwischenlösung für Kinder verwendet, für die Heimerziehung angeordnet, aber noch kein Heimplatz verfügbar war und dienten bei gefängnisgleich ausgestalteten Sicherheitsbedingungen einer "Erstdisziplinierung" in Vorbereitung auf die Spezialheime, so dass sie - auch nach der Vorstellung des Gesetzgebers (Bundestagsdrucksache 19/14427, Beschlussempfehlung, S. 28) - zu den Spezialheimen vergleichbaren Einrichtungen im Sinne von § 10 Abs. 3 Satz 1, 2. Alt. StrRehaG zählen (vgl. Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 16. November 2020 - 1 Ws Reha 6/17 -, juris, m.w.N; konkret zu dem Aufnahmeheim in Eilenburg: Bundestagdrucksache 19/14429, Änderungsantrag, S. 6).

    Vermutet das Gesetz widerlegbar eine Tatsache - hier eine politische Verfolgung oder sonst sachfremde Zwecke als behördliches Motiv der Einweisung in ein Spezialkinderheim -, so führt dies zu einer Beweislastumkehr, aufgrund derer ein Antragsteller nur die Vermutungsbasis, hier die Einweisung in ein Spezialkinderheim, darlegen, nicht aber die vom Gesetz bei deren Vorliegen vermutete Tatsache beweisen muss (vgl. Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 16. November 2020, a.a.O.; KG Berlin, Beschluss vom 8. September 2021 - 7 Ws 6/21 REHA -, juris).

  • VerfGH Berlin, 15.02.2023 - VerfGH 100/21

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde in einer Rehabilitierungssache wegen

    Vermutet das Gesetz widerlegbar eine Tatsache, so führt dies zu einer Beweislastumkehr, aufgrund derer ein Antragsteller nur die Vermutungsbasis - hier die Einweisung in ein Spezialkinderheim -, nicht aber die vom Gesetz bei deren Vorliegen vermuteten Tatsachen beweisen muss (KG, Beschluss vom 5. August 2021 - 7 Ws 22-27/21 REHA -, juris Rn. 21 f., Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 16. November 2020 - 1 Ws Reha 6/17 -, juris Rn. 17).
  • OLG Rostock, 12.01.2022 - 22 Ws Reha 19/21

    Rehabilitierung wegen rechtswidriger Unterbringung in einem Heim

    Vermutet das Gesetz widerlegbar eine Tatsache, so führt dies zu einer Beweislastumkehr, aufgrund der der Betroffene nur die Vermutungsbasis, hier die Einweisung in ein Spezialkinderheim oder in eine vergleichbare Einrichtung, darlegen, nicht aber die vom Gesetz bei deren Vorliegen vermutete Tatsache beweisen muss (Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 16. November 2020 - 1 Ws Reha 6/17 -, juris, m.w.N.; KG Berlin, Beschluss vom 8. September 2021 - 17 Ws 6/21 REHA -, juris).
  • KG, 15.09.2021 - 7 Ws 66/21

    Anspruch auf Rehabilitierung wegen einer Unterbringung in einem

    Vermutet das Gesetz widerlegbar eine Tatsache - hier eine politische Verfolgung oder sonst sachfremde Zwecke als behördliches Motiv der Einweisung in ein Spezialheim oder in eine vergleichbare Einrichtung -, so führt dies zu einer Beweislastumkehr, aufgrund derer ein Antragsteller nur die Vermutungsbasis - d.h. die Einweisung in eine entsprechende Einrichtung - darlegen, nicht aber die vom Gesetz bei deren Vorliegen vermutete Tatsache beweisen muss (so Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 16. November 2020, - 1 Ws Reha 6/17 - unter Juris RN 17, mit weiteren Nachw.).
  • KG, 09.08.2021 - 7 Ws 31/21

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Sachfremder Zweck bei Einweisung in ein

    Vermutet das Gesetz widerlegbar eine Tatsache - hier eine politische Verfolgung oder sonst sachfremde Zwecke als behördliches Motiv der Einweisung in ein Spezialkinderheim -, so führt dies zu einer Beweislastumkehr, aufgrund derer ein Antragsteller nur die Vermutungsbasis - hier die Einweisung in ein Spezialkinderheim - darlegen, nicht aber die vom Gesetz bei deren Vorliegen vermutete Tatsache beweisen muss (so Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 16. November 2020, - 1 Ws Reha 6/17 - unter Juris RN 17, mit weiteren Nachw.).
  • OLG Brandenburg, 04.10.2021 - 2 Reha 11/21

    Gesetzliche Vermutung des § 10 Abs. 3 S. 1 StrRehaG bei Einweisung in

    Vermutet das Gesetz widerlegbar eine Tatsache - hier die politische Verfolgung oder sonst sachfremde Zwecke als behördliches Motiv für die Einweisung in ein Spezialkinderheim -, führt dies zu einer Beweislastumkehr, aufgrund derer ein Antragsteller nur die Vermutungsbasis - hier die Einweisung in ein Spezialkinderheim -, nicht aber die vom Gesetz bei deren Vorliegen vermutete Tatsache beweisen muss (KG, Beschluss vom 09. August 2021, 7 Ws 31-32/21 REHA, Rz. 10; Thüringer OLG, Beschluss vom 16. November 2020, 1 Ws Reha 6/17, Rz. 17; Juris).
  • KG, 05.08.2021 - 7 Ws 22/21

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Gesetzliche Vermutung einer Zwecksetzung der

    Vermutet das Gesetz widerlegbar eine Tatsache - hier eine politische Verfolgung oder sonst sachfremde Zwecke als behördliches Motiv der Einweisung in ein Spezialkinderheim -, so führt dies zu einer Beweislastumkehr, aufgrund derer ein Antragsteller nur die Vermutungsbasis - hier die Einweisung in ein Spezialkinderheim - darlegen, nicht aber die vom Gesetz bei deren Vorliegen vermutete Tatsache beweisen muss (so Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 16. November 2020, - 1 Ws Reha 6/17 - unter Juris RN 17, mit weiteren Nachw.).
  • KG, 20.01.2023 - 7 Ws 5/22

    Rehabilitierung wegen Unterbringung in DDR-Spezialheim: Vermutung einer

    Vermutet das Gesetz widerlegbar eine Tatsache - hier eine politische Verfolgung oder sonst sachfremde Zwecke als behördliches Motiv der Einweisung in ein Spezialkinderheim -, so führt dies zu einer Beweislastumkehr, aufgrund derer ein Antragsteller nur die Vermutungsbasis - hier die Einweisung in einen Jugendwerkhof - darlegen, nicht aber die vom Gesetz bei deren Vorliegen vermutete Tatsache beweisen muss (so Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 16. November 2020, - 1 Ws Reha 6/17 - unter Juris RN 17, mit weiteren Nachw.).
  • KG, 02.09.2021 - 7 Ws 17/19

    Rehabilitierung eines in ein Durchgangsheim eingewiesenen Kindes in DDR;

    Vermutet das Gesetz widerlegbar eine Tatsache - hier eine politische Verfolgung oder sonst sachfremde Zwecke als behördliches Motiv der Einweisung in ein Spezialkinderheim -, so führt dies zu einer Beweislastumkehr, aufgrund derer ein Antragsteller nur die Vermutungsbasis - hier die Einweisung in ein Spezialkinderheim - darlegen, nicht aber die vom Gesetz bei deren Vorliegen vermutete Tatsache beweisen muss (so Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 16. November 2020, - 1 Ws Reha 6/17 - unter Juris RN 17, mit weiteren Nachw.).
  • KG, 07.10.2021 - 7 Ws 52/21

    Rehabilitierung wegen rechtsstaatswidriger Anordnung der Unterbringung in einem

  • KG, 08.09.2021 - 7 Ws 6/21

    Beweislast bei Antrag auf Rehabilitierung wegen Durchgangsheimsunterbringung

  • OLG Rostock, 12.01.2022 - 22 Ws_Reha 19/21

    Rehabilitierung wegen rechtswidriger Unterbringung in einem Heim

  • KG, 16.08.2021 - 7 Ws 63/21

    Rehabilitierung wegen rechtsstaatswidriger Anordnung der Unterbringung in einem

  • KG, 21.04.2022 - 7 Ws 56/21
  • LG Berlin, 21.03.2023 - (551 Rh) 152 Js 110/21

    Rehabilitierung für Heimeinweisung in der DDR

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