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   OLG Jena, 17.02.2021 - 2 W 31/21   

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https://dejure.org/2021,34979
OLG Jena, 17.02.2021 - 2 W 31/21 (https://dejure.org/2021,34979)
OLG Jena, Entscheidung vom 17.02.2021 - 2 W 31/21 (https://dejure.org/2021,34979)
OLG Jena, Entscheidung vom 17. Februar 2021 - 2 W 31/21 (https://dejure.org/2021,34979)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com

    Beendigung Gewinnabführungsvertrag, Beherrschung, Beherrschungsvertrag, Gewinnabführungsvertrag, Kündigung Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag, Kündigung eines Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Zur Abgrenzung zwischen Änderung und Neuabschluss eines Unternehmensvertrags

Papierfundstellen

  • DNotZ 2022, 388
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 24.10.1988 - II ZB 7/88

    Anmeldung einer GmbH zum Handelsregister; Anforderungen an die Form eines

    Auszug aus OLG Jena, 17.02.2021 - 2 W 31/21
    Bei Ablehnung der Eintragung ist sie beschwert und daher auch beschwerdeberechtigt (BGH, Beschluss vom 24. Oktober 1988 - II ZB 7/88 -, Rn. 13, juris).

    Die Änderung bzw. Beendigung des Unternehmensvertrages kann nur dann in das Handelsregister eingetragen werden, wenn sie materiell wirksam zustandegekommen (BGH, Beschluss vom 24. Oktober 1988 - II ZB 7/88 -, Rn. 18, juris; BeckOK GmbHG - Servatius, Std. 11/2020, Konzernrecht Rn. 229) und formal wirksam angemeldet worden ist (Krafka, Registerrecht, 11. A., Rn. 155).

    Da die Antragstellerin die Leitung ihrer Gesellschaft dem Unternehmen der ... unterstellt und sich zudem verpflichtet hat, ihren ganzen Gewinn an diese abzuführen, sind sowohl die Voraussetzungen eines Beherrschungsvertrages als auch eines Gewinnabführungsvertrages erfüllt (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Oktober 1988 - II ZB 7/88 -, Rn. 19, juris).

    Die materielle Wirksamkeit des Vertrags ist von der Einhaltung der Schriftform für den Unternehmensvertrag, der notariellen Beurkundung des Zustimmungsbeschlusses der abhängigen Gesellschaft entsprechend § 53 Abs. 2 Satz 1 GmbHG und entsprechend § 54 Abs. 1 Satz 1 GmbHG von der Eintragung von Zustimmungsbeschluss und Unternehmensvertrag in das Handelsregister abhängig (BGH, Urteil vom 16. Juli 2019 - II ZR 175/18 -, Rn. 17, juris; BGH, Beschluss vom 24. Oktober 1988 - II ZB 7/88 -, Rn. 20, 23, 24, 28, 33, juris).

    Er bedarf auch der Zustimmung der Gesellschafterversammlung Bitte wählen Sie ein Schlagwort: Gesellschafterversammlung Zustimmung Zustimmung der Gesellschafterversammlung der herrschenden Gesellschaft, soweit mit dem Abschluss des Unternehmensvertrages gemäß § 302 AktG die Verpflichtung verbunden ist, bei der beherrschten Gesellschaft auftretende Verluste auszugleichen (BGH, Beschluss vom 24. Oktober 1988 - II ZB 7/88 -, Rn. 20, 23, 24, 28, 33, juris; BGH, Beschluss vom 30. Januar 1992 - II ZB 15/91 -, Rn. 9, juris).

    Mit der Anmeldung des neu abgeschlossenen Unternehmensvertrages zur Eintragung ist entsprechend § 54 Abs. 1 Satz 2 GmbHG der einzutragende Vertrag in seinem vollständigen Wortlaut einzureichen, § 12 Abs. 2 HGB (BGH, Beschluss vom 24. Oktober 1988 - II ZB 7/88 -, Rn. 35, juris; Baumbach/Hueck-Beurskens, aaO, KonzernR, Rn. 102; Lutter/Hommelhoff - Hommelhoff, aaO, Anhang zu § 13 GmbHG, Rn. 61; Krafka, aaO, Rn. 1112).

  • BGH, 05.11.2001 - II ZR 119/00

    Anwendung der Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft auf einen

    Auszug aus OLG Jena, 17.02.2021 - 2 W 31/21
    Ein solches Schutzbedürfnis der abhängigen GmbH, ihrer Gesellschafter sowie ihrer Gläubiger besteht auch im GmbH-Vertragskonzern (BGH, Urteil vom 05. November 2001 - II ZR 119/00 -, Rn. 8, juris).

    Die Vereinbarung eines unzulässigen Aufhebungszeitpunktes ist wegen des Verstoßes gegen § 296 Abs. 1 AktG nichtig (Hüffer/Koch, aaO, § 296 AktG, Rn. 3; vgl. a. BGH, Urteil vom 05. November 2001 - II ZR 119/00 -, Rn. 8, juris).

    Fehlen - wie hier - entgegenstehende Anhaltspunkte, wird der Parteiwille in der Regel nach §§ 133, 157 BGB dahingehend auszulegen sein, dass die Aufhebung zum nächsten gesetzlich möglichen Zeitpunkt erfolgen soll, denn es ist davon auszugehen, dass die Parteien bei Kenntnis der Teilnichtigkeit eine Aufhebung des Vertrages zum nächstmöglichen Zeitpunkt vereinbart hätten (BGH, Urteil vom 05. November 2001 - II ZR 119/00 -, Rn. 9, juris; Münchener Kommentar zum AktG - Altmeppen, aaO, § 296 AktG, Rn. 26; Hüffer/Koch, aaO, § 296 AktG, Rn. 2; Emmerich/Habersack - Emmerich, 9.aaO, § 296 AktG, Rn. 14; Münchener Handbuch zum Gesellschaftsrecht, Band 4 - Krieger, aaO, § 71, Rn. 196; Heidel, Aktienrecht und Kapitalmarktrecht - Peres, aaO, § 296 AktG, Rn. 8; Hölters - Deilmann, AktG, 3. A., § 296 AktG, Rn. 11; Henssler/Strohn - Paschos, Gesellschaftsrecht, 5. A. § 296 AktG, Rn. 4).

  • BGH, 16.07.2019 - II ZR 175/18

    Satzungsüberlagernde Wirkung eines Teilgewinnabführungsvertrags

    Auszug aus OLG Jena, 17.02.2021 - 2 W 31/21
    a) Auf Unternehmensverträge im Sinne des § 291 Abs. 1 AktG, die zwischen zwei Gesellschaften mit beschränkter Haftung abgeschlossen werden, sind die bei einer Änderung des Gesellschaftsvertrags geltenden Formvorschriften (§§ 53, 54 GmbHG) entsprechend anzuwenden, weil der durch einen Unternehmensvertrag bewirkte Eingriff in den Gesellschaftszweck, die Zuständigkeitskompetenz der Gesellschafter und ihr Gewinnbezugsrecht satzungsgleich die rechtliche Grundstruktur der verpflichteten GmbH ändert und ihm auch eine einer Satzungsänderung entsprechende Bedeutung zukommt (BGH, Urteil vom 16. Juli 2019 - II ZR 175/18 -, Rn. 17, juris).

    Soweit das GmbHG - wie mit den §§ 53 und 54 - Regelungen enthält, die der durch einen Unternehmensvertrag geschaffenen Situation für die Gesellschaft Rechnung tragen, liegt deren Heranziehung näher als ein Rückgriff auf die Regelungen des Aktiengesetzes (BGH, Urteil vom 16. Juli 2019 - II ZR 175/18 -, Rn. 22, juris).

    Die materielle Wirksamkeit des Vertrags ist von der Einhaltung der Schriftform für den Unternehmensvertrag, der notariellen Beurkundung des Zustimmungsbeschlusses der abhängigen Gesellschaft entsprechend § 53 Abs. 2 Satz 1 GmbHG und entsprechend § 54 Abs. 1 Satz 1 GmbHG von der Eintragung von Zustimmungsbeschluss und Unternehmensvertrag in das Handelsregister abhängig (BGH, Urteil vom 16. Juli 2019 - II ZR 175/18 -, Rn. 17, juris; BGH, Beschluss vom 24. Oktober 1988 - II ZB 7/88 -, Rn. 20, 23, 24, 28, 33, juris).

  • OLG München, 16.03.2012 - 31 Wx 70/12

    Löschung einer GmbH im Handelsregister: Eintragungsfähiger Beendigungszeitpunkt

    Auszug aus OLG Jena, 17.02.2021 - 2 W 31/21
    Entsprechend § 296 Abs. 1 Satz 1 AktG kann ein Unternehmensvertrag mit der verpflichteten GmbH nur zum Ende des Geschäftsjahres oder des sonst vertraglich bestimmten Abrechnungszeitraumes aufgehoben werden (BGH, Urteil vom 16. Juni 2015 - II ZR 384/13 -, Rn. 13ff.; OLG München Bitte wählen Sie ein Schlagwort: OLG OLG München , Beschluss vom 16. März 2012 - 31 Wx 70/12 -, Rn. 4, juris).

    Entsprechend § 298 AktG ist im Falle der Aufhebung des bestehenden Vertrages dessen Beendigung sowie der Grund und der Zeitpunkt der Beendigung zur Eintragung anzumelden (OLG München Bitte wählen Sie ein Schlagwort: OLG OLG München , Beschluss vom 16. März 2012 - 31 Wx 70/12 -, Rn. 4, juris; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 05. Februar 2003 - 3Z BR 232/02 -, Rn. 9, juris; Münchener Kommentar zum AktG - Altmeppen, 5. A., § 298 AktG, Rn. 3; Wicke, GmbHR 2017, 686, 689).

  • BayObLG, 05.02.2003 - 3Z BR 232/02

    Eintragungszeitpunkt für Aufhebung eines GmbH- Beherrschungs- und

    Auszug aus OLG Jena, 17.02.2021 - 2 W 31/21
    Entsprechend § 298 AktG ist im Falle der Aufhebung des bestehenden Vertrages dessen Beendigung sowie der Grund und der Zeitpunkt der Beendigung zur Eintragung anzumelden (OLG München Bitte wählen Sie ein Schlagwort: OLG OLG München , Beschluss vom 16. März 2012 - 31 Wx 70/12 -, Rn. 4, juris; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 05. Februar 2003 - 3Z BR 232/02 -, Rn. 9, juris; Münchener Kommentar zum AktG - Altmeppen, 5. A., § 298 AktG, Rn. 3; Wicke, GmbHR 2017, 686, 689).

    Deshalb kann und muss die Handelsregisteranmeldung der Beendigung erst nach Eintritt dieser Beendigung erfolgen, die ihrerseits mit Verwirklichung des Beendigungstatbestandes eintritt (BayObLG, Beschluss vom 05. Februar 2003 - 3Z BR 232/02 -, Rn. 9, juris; Beck'sches Handbuch der GmbH - Vogt, 5. A., § 17, Rn. 246; Emmerich/Habersack - Emmerich, aaO, § 298 AktG, Rn. 9).

  • BGH, 30.01.1992 - II ZB 15/91

    Anmeldung zum Handelsregister bei Unternehmensvertrag

    Auszug aus OLG Jena, 17.02.2021 - 2 W 31/21
    Er bedarf auch der Zustimmung der Gesellschafterversammlung Bitte wählen Sie ein Schlagwort: Gesellschafterversammlung Zustimmung Zustimmung der Gesellschafterversammlung der herrschenden Gesellschaft, soweit mit dem Abschluss des Unternehmensvertrages gemäß § 302 AktG die Verpflichtung verbunden ist, bei der beherrschten Gesellschaft auftretende Verluste auszugleichen (BGH, Beschluss vom 24. Oktober 1988 - II ZB 7/88 -, Rn. 20, 23, 24, 28, 33, juris; BGH, Beschluss vom 30. Januar 1992 - II ZB 15/91 -, Rn. 9, juris).

    Die Eintragung des Unternehmensvertrages hat entsprechend § 54 Abs. 3 GmbHG konstitutive Wirkung, so dass der mit einer GmbH als verpflichteter Gesellschaft abgeschlossene Unternehmensvertrag zur Wirksamkeit der Eintragung in das Handelsregister bedarf (BGH, Beschluss vom 30. Januar 1992 - II ZB 15/91 -, Rn. 11, juris).

  • BGH, 31.05.2011 - II ZR 109/10

    GmbH: Stimmrecht des herrschenden Gesellschafters bei Beschlussfassung über die

    Auszug aus OLG Jena, 17.02.2021 - 2 W 31/21
    Dies gilt ebenso bei der Änderung oder Aufhebung eines Unternehmensvertrages, denn auch damit ist ein Eingriff in die Organisationsstruktur der Gesellschaft verbunden und wird der rechtliche Status der beherrschten Gesellschaft geändert (BGH, Urteil vom 31. Mai 2011 - II ZR 109/10 -, Rn. 19, juris; Centrale für GmbH - Rodewald, GmbH-Handbuch, 174. Lieferung 10.2020, Der GmbH-Konzern, Rn. 2947; Baumbach/Hueck-Beurskens, GmbHG, 22. A., KonzernR, Rn. 94, 124; Krafka, aaO, Rn. 1116c; Münchener Kommentar zum GmbHG, 3. A., Anhang zu § 13 GmbHG, Rn. 963; Lutter/Hommelhoff - Hommelhoff, GmbHG, 20. A., Anhang zu § 13 GmbHG, Rn. 86).

    Im Übrigen führt er zu einer Veränderung im Organisationsgefüge der abhängigen GmbH, bei der die Weisungsbefugnis der Gesellschafterversammlung ersetzt wird durch diejenige des herrschenden Unternehmens (Lutter/Hommelhoff - Hommelhoff, aaO, Anhang zu § 13 GmbHG, Rn. 46), so dass mit der Beendigung der Beherrschung ein Eingriff in die Organisationsstruktur der Gesellschaft verbunden ist (BGH, Urteil vom 31. Mai 2011 - II ZR 109/10 -, Rn. 19, juris).

  • BGH, 11.11.1991 - II ZR 287/90

    Haftung aus Beherrschungs- oder Gewinnabführungsverträgen im GmbH-Vertragskonzern

    Auszug aus OLG Jena, 17.02.2021 - 2 W 31/21
    Anders als die Eintragung des Unternehmensvertrages hat die Eintragung seiner Beendigung hingegen nicht rechtsbegründende, sondern nur deklaratorische Bedeutung; sie soll lediglich verhindern, dass das Handelsregister, in das der Vertrag eingetragen wurde, unrichtig wird (BGH, Urteil vom 11. November 1991 - II ZR 287/90 -, Rn. 15, juris).
  • OLG München, 27.10.2014 - 31 Wx 235/14

    Rückwirkung eines nachträglichen Zustimmungsbeschlusses der

    Auszug aus OLG Jena, 17.02.2021 - 2 W 31/21
    Ausgeschlossen ist es also, für die Aufhebung des Unternehmensvertrages einen Zeitpunkt zu wählen, der vor dem Abschluss des Aufhebungsvertrages liegt, d. h. die Vereinbarung einer ex-tunc-Wirkung (Münchener Kommentar zum AktG - Altmeppen, aaO, § 296 AktG, Rn. 23; OLG München Bitte wählen Sie ein Schlagwort: OLG OLG München , Beschluss vom 27. Oktober 2014 - 31 Wx 235/14 -, Rn. 4, juris).
  • BGH, 16.06.2015 - II ZR 384/13

    Aufhebung eines Unternehmensvertrags mit einer abhängigen GmbH

    Auszug aus OLG Jena, 17.02.2021 - 2 W 31/21
    Entsprechend § 296 Abs. 1 Satz 1 AktG kann ein Unternehmensvertrag mit der verpflichteten GmbH nur zum Ende des Geschäftsjahres oder des sonst vertraglich bestimmten Abrechnungszeitraumes aufgehoben werden (BGH, Urteil vom 16. Juni 2015 - II ZR 384/13 -, Rn. 13ff.; OLG München Bitte wählen Sie ein Schlagwort: OLG OLG München , Beschluss vom 16. März 2012 - 31 Wx 70/12 -, Rn. 4, juris).
  • BGH, 08.02.2010 - II ZR 54/09

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache; Haftung

  • BGH, 10.10.1986 - V ZR 247/85

    Formbedürftigkeit des Mietvertrages im Rahmen eines Mietkaufmodells

  • BayObLG, 15.11.2001 - 3Z BR 175/00

    Erneutes Spruchstellenverfahren bei Ersatz des Gewinnabführungsvertrages durch

  • BGH, 19.11.1998 - VII ZR 424/97

    Haustürwiderrufsgesetz - Haustürgeschäft

  • BGH, 18.09.2012 - II ZR 50/11

    Zur Wirksamkeit eines freiwilligen Sonderzahlungsversprechens der HSH Nordbank AG

  • OLG Karlsruhe, 12.04.2001 - 11 Wx 77/00

    Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag - unzulässige Teilkündigung bezüglich

  • OLG Frankfurt, 11.02.2022 - 20 W 47/21

    Handelsregister: Eintragungsfähigkeit des Unternehmesvertrages bei der

    Letzteres wird - soweit ersichtlich - auch zu Recht in der Rechtsprechung, die insoweit immer nur auf die Eintragung bei dem beherrschten Unternehmen hinweist, ohne die Frage einer kumulativen Eintragung bei dem herrschenden Unternehmen als Erfordernis für die Wirksamkeit des Unternehmensvertrags überhaupt zu erwähnen, nicht vertreten (vgl. etwa Bundesgerichtshof, Beschlüsse vom 24.10.1988 und 30.01.1992, jeweils a.a.O., und vom 16.07.2019, Az. II ZR 175/18 im Zusammenhang mit einem Teilgewinnabführungsvertrag, der nach Ansicht des Bundesgerichtshofs zu seiner Wirksamkeit dort keiner Eintragung in das Handelsregister der beherrschten GmbH bedurfte habe, weil er wegen der dort vereinbarten Abführung von nur 20 % deren Jahresüberschusses keine satzungsüberlagernde Wirkung im Sinne von §§ 53, 54 GmbHG gehabt hätte; Senat, Beschluss vom 12.06.1996, Az. 20 W 440/94, GmbHR 1996, 859; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 17.02.2021, Az. 2 W 31/21 im Zusammenhang mit der Beendigung eines bislang bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags verbunden mit dem Abschluss eines isolierten Gewinnabführungsvertrags; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 05.02.2003, Az. 3Z BR 232/02, und vom 16.06.1988, Az. …
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