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   OLG Jena, 17.02.2022 - 8 U 1133/20   

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https://dejure.org/2022,42622
OLG Jena, 17.02.2022 - 8 U 1133/20 (https://dejure.org/2022,42622)
OLG Jena, Entscheidung vom 17.02.2022 - 8 U 1133/20 (https://dejure.org/2022,42622)
OLG Jena, Entscheidung vom 17. Februar 2022 - 8 U 1133/20 (https://dejure.org/2022,42622)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW

    BGB, VOB/B

  • Justiz Thüringen

    § 254 BGB, § 278 BGB, § 280 BGB, § 281 BGB, § 283 BGB
    Bauüberwachungspflicht des Architekten; Einbeziehung eines Verhandlungsprotokolls zur Frage der Verjährung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB ; VOB/B
    1. Liegen Mängel des Bauwerks vor, die im Rahmen der Bauüberwachung typischerweise entdeckt werden mussten, so spricht der Anscheinsbeweis für eine Bauaufsichtspflichtverletzung des Architekten. 2. Eine Bauüberwachungspflicht des Architekten besteht auch bei ...

  • rechtsportal.de

    BGB ; VOB/B
    Voraussetzungen der Haftung des Architekten wegen Verschuldens bei der Bauüberwachung Mitverschulden des Bauherrn wegen fehlerhafter Tragwerksplanung Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Angemessenheit der Kosten der Mängelbeseitigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auch handwerkliche Selbstverständlichkeiten sind zu überwachen!

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Putzarbeiten sind stichprobenartig zu überwachen! (IBR 2023, 246)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Mitverschulden und Vorteilsausgleich reduzieren die Haftung für Baumängel! (IBR 2023, 287)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • OLG Hamm, 08.11.2016 - 21 U 161/13

    Vorgewerke müssen sich nur innerhalb der zulässigen Toleranzen bewegen!

    Auszug aus OLG Jena, 17.02.2022 - 8 U 1133/20
    Wählt der Auftraggeber - wie hier - einen Drittunternehmer auf dem freien Markt aus, spricht aus der Erfahrung der täglichen Baupraxis der erste Anschein dafür, dass die von dem Drittunternehmen abgerechneten Kosten erforderlich waren (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 08.11.2016 - 21 U 161/13, juris Rn. 182; OLG Dresden, Urteil vom 29.11.1999 - 17 U 1606/99, juris Rn. 27).

    Der Auftragnehmer ist für das Gegenteil, nämlich eine Beauftragung zu "übersetzten" Preisen, mithin eine eindeutige und unzweifelhafte Überschreitung der Grenze der Erforderlichkeit, darlegungs- und beweispflichtig (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 08.11.2016 - 21 U 161/13, juris Rnrn. 182, 183; OLG Dresden, Urteil vom 29.11.1999 - 17 U 1606/99, juris Rn. 28).

  • OLG Dresden, 29.11.1999 - 17 U 1606/99

    Ausführung einer Schneefanganlage im Erzgebirge; Lückenhaftigkeit des

    Auszug aus OLG Jena, 17.02.2022 - 8 U 1133/20
    Wählt der Auftraggeber - wie hier - einen Drittunternehmer auf dem freien Markt aus, spricht aus der Erfahrung der täglichen Baupraxis der erste Anschein dafür, dass die von dem Drittunternehmen abgerechneten Kosten erforderlich waren (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 08.11.2016 - 21 U 161/13, juris Rn. 182; OLG Dresden, Urteil vom 29.11.1999 - 17 U 1606/99, juris Rn. 27).

    Der Auftragnehmer ist für das Gegenteil, nämlich eine Beauftragung zu "übersetzten" Preisen, mithin eine eindeutige und unzweifelhafte Überschreitung der Grenze der Erforderlichkeit, darlegungs- und beweispflichtig (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 08.11.2016 - 21 U 161/13, juris Rnrn. 182, 183; OLG Dresden, Urteil vom 29.11.1999 - 17 U 1606/99, juris Rn. 28).

  • OLG Oldenburg, 17.01.2017 - 2 U 68/16

    Haftung eines Ingenieurs für Fehler des von ihm beauftragten Tragwerksplaners;

    Auszug aus OLG Jena, 17.02.2022 - 8 U 1133/20
    Der Vorteilsausgleichung sind daher regelmäßig nur diejenigen Vorteile zugänglich, die der Auftraggeber allein durch die Gewährleistung außerhalb ohnehin bestehender vertraglicher Verpflichtungen des Auftragnehmers erlangt (OLG Oldenburg, Urteil vom 17.01.2017 - 2 U 68/16, juris Rn. 67 mwN).

    Eine Anrechnung des durch eine deutlich verlängerte Nutzungsdauer entstehenden Vorteils hat deswegen nur dann zu erfolgen, wenn der Mangel sich verhältnismäßig spät auswirkt und der Auftraggeber bis dahin keine Gebrauchsnachteile hinnehmen musste (OLG Oldenburg, Urteil vom 17.01.2017 - 2 U 68/16, juris Rn. 67 mwN).

  • OLG Düsseldorf, 06.11.2012 - 23 U 156/11

    Wie intensiv ist die Bauausführung zu überwachen?

    Auszug aus OLG Jena, 17.02.2022 - 8 U 1133/20
    Denn liegen Mängel des Bauwerks vor, die typischerweise entdeckt werden mussten, so spricht der Anscheinsbeweis für eine Bauaufsichtspflichtverletzung des Architekten (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 25.03.2020 - 12 U 162/19, juris Rn. 80; OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.11.2012 - 23 U 156/11, juris Rn. 100).

    Selbst bei einfachen, gängigen Tätigkeiten, die für die Funktionalität der Gesamtwerkleistung nicht wichtig sind, sind jedenfalls stichprobenartige Kontrollen erforderlich (vgl. etwa: Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 24.10.2019 - 12 U 47/19, juris Rn. 39; KG Berlin, Urteil vom 16.12.2015 - 21 U 81/14, juris Rn. 34; OLG Koblenz, Urteil vom 20.12.2012 - 1 U 926/11, juris Rn. 55; OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.11.2012 - 23 U 156/11, juris Rn. 85).

  • OLG Düsseldorf, 28.05.2019 - 21 U 42/17

    Kostenvorschussanspruch für eine Mängelbeseitigung

    Auszug aus OLG Jena, 17.02.2022 - 8 U 1133/20
    Macht der Werkbesteller in seiner Antragsschrift zur Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens eine bestimmte Mangelerscheinung, also ein Mangelsymptom bzw. einen Mangelschaden geltend, so sind von der durch die Antragstellung ausgelösten Hemmungswirkung sämtliche tatsächlichen Ursachen für vorgebrachten Mangelerscheinungen oder Mangelschäden umfasst, gleichgültig, ob sich in dem selbstständige Beweisverfahren oder nachträglich herausstellt, dass die von dem Antragsteller in der Antragsschrift vorgebrachten Ursachen und Gründe für die Mängelerscheinungen nicht zutreffend sind (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.05.2019 - 21 U 42/17, juris Rn. 50; OLG Stuttgart, Urteil vom 25.01.2017 - 3 U 65/16, juris Rn. 32).
  • OLG Stuttgart, 25.01.2017 - 3 U 65/16

    Werkvertrag: Anspruch auf einen Kostenvorschuss zur Mangelbeseitigung aufgrund

    Auszug aus OLG Jena, 17.02.2022 - 8 U 1133/20
    Macht der Werkbesteller in seiner Antragsschrift zur Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens eine bestimmte Mangelerscheinung, also ein Mangelsymptom bzw. einen Mangelschaden geltend, so sind von der durch die Antragstellung ausgelösten Hemmungswirkung sämtliche tatsächlichen Ursachen für vorgebrachten Mangelerscheinungen oder Mangelschäden umfasst, gleichgültig, ob sich in dem selbstständige Beweisverfahren oder nachträglich herausstellt, dass die von dem Antragsteller in der Antragsschrift vorgebrachten Ursachen und Gründe für die Mängelerscheinungen nicht zutreffend sind (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.05.2019 - 21 U 42/17, juris Rn. 50; OLG Stuttgart, Urteil vom 25.01.2017 - 3 U 65/16, juris Rn. 32).
  • OLG Köln, 04.01.2021 - 17 U 165/19

    Anspruch auf Zahlung von Restwerklohn über Putzarbeiten; Vergütung für

    Auszug aus OLG Jena, 17.02.2022 - 8 U 1133/20
    Dass die Verlängerung der Verjährungsfrist auf fünf Jahre und einem Monat auch durch Allgemeine Geschäftsbedingungen erfolgt, ist unbedenklich (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 04.01.2021 - 17 U 165/19, juris Rn. 47, zu einer Verlängerung auf fünf Jahre und sechs Monate).
  • OLG Düsseldorf, 13.05.2011 - 22 U 186/10

    Wirksamkeit Vertragsstrafenregelung zwischen Auftraggeber und Generalunternehmer

    Auszug aus OLG Jena, 17.02.2022 - 8 U 1133/20
    Durch die Einbeziehung des Verhandlungsprotokolls vom 10.05.2005 gemäß § 1 (5) Nr. 3 wurde die dortige Vereinbarung der Verjährungsfrist Gegenstand der vertraglichen Regelungen (zur Wertung eines Verhandlungsprotokolls als Individualvereinbarung s.a. OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.05.2011 - 22 U 186/10, Rn. 44).
  • BFH, 19.03.2014 - X K 8/13

    Unangemessene Verfahrensdauer bei 34-monatiger Untätigkeit des Finanzgerichts im

    Auszug aus OLG Jena, 17.02.2022 - 8 U 1133/20
    Schadensersatzansprüche sind keine Entgeltforderungen im Sinne des § 288 Abs. 2 BGB (vgl. BFH, Urteil vom 19. März 2014 - X K 8/13, juris Rn. Rn. 43).
  • BGH, 26.07.2007 - VII ZR 5/06

    Inanspruchnahme eines Architekten wegen Bauleitungsfehlern bei gleichzeitiger

    Auszug aus OLG Jena, 17.02.2022 - 8 U 1133/20
    Die Kosten für die Beseitigung des Mangels (2), nämlich die Schräg- und Vertikalrisse an der Westwand (Stahlbetonwand) der Tiefgarage (UG), sind von den Beklagten als Gesamtschuldner zu tragen (vgl. BGH, Urteil vom 26.07.2007 - VII ZR 5/06, juris Rn. 23 zur gesamtschuldnerischen Haftung des Bauunternehmers und bauaufsichtsführenden Architekten).
  • BGH, 10.11.1988 - VII ZR 140/87

    Unterbrechung der Verjährung durch Klage auf Vorschuß für Nachbesserungskosten

  • BGH, 14.07.2016 - VII ZR 193/14

    Architektenhaftung: Vorlage vom Gebäudeplaner erstellter fehlerhafter Pläne an

  • OLG Brandenburg, 24.10.2019 - 12 U 47/19

    Schadensansprüche gegen einen Architekten wegen Verletzung der

  • BGH, 24.02.2005 - VII ZR 328/03

    Haftung des Unternehmers für Planungsfehler des Architekten

  • BGH, 16.05.2002 - VII ZR 81/00

    Nachweis der Verletzung der Bauaufsichtspflicht des Architekten; Umfang der

  • OLG Schleswig, 25.03.2020 - 12 U 162/19

    Auch der Anscheinsbeweis für eine mangelhafte Bauüberwachung hat Grenzen!

  • OLG Koblenz, 20.12.2012 - 1 U 926/11

    Welche Pflichten hat ein mit der Bauüberwachung beauftragter Architekt?

  • KG, 16.12.2015 - 21 U 81/14

    Architektenvertrag: Umfang der Bauüberwachungspflicht; Haftung bei

  • OLG Hamburg, 26.01.2024 - 4 U 4/23

    Welcher Schallschutz ist für die Errichtung von Doppelhäusern geschuldet?

    Sollte die Rissbildung tatsächlich erst so spät aufgetreten sein, so liegt eine Ausnahmekonstellation vor, weil sich der Mangel dann erst verhältnismäßig spät ausgewirkt hat, der Beklagte bis dahin keine Gebrauchsnachteile hinnehmen musste und deshalb der Vorteil einer insgesamt deutlich längeren einwandfreien Nutzung auszugleichen ist (OLG Jena, Urteil vom 17. Februar 2022 - 8 U 1133/20 -, Rn. 65, juris).
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