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   OLG Jena, 17.12.2012 - 1 Ws 454/12   

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https://dejure.org/2012,53218
OLG Jena, 17.12.2012 - 1 Ws 454/12 (https://dejure.org/2012,53218)
OLG Jena, Entscheidung vom 17.12.2012 - 1 Ws 454/12 (https://dejure.org/2012,53218)
OLG Jena, Entscheidung vom 17. Dezember 2012 - 1 Ws 454/12 (https://dejure.org/2012,53218)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    § 450a Abs 1 S 1 StPO, § 458 Abs 1 StPO
    Strafvollstreckung: Anrechnung im Ausland erlittener Abschiebehaft auf eine anschließend im Inland vollstreckte Freiheitsstrafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 1825/03

    Anrechnungen im Ausland erlittener Abschiebungshaft auf eine Freiheitsstrafe

    Auszug aus OLG Jena, 17.12.2012 - 1 Ws 454/12
    Im Hinblick auf das Freiheitsgrundrecht nach Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG ist über den engen Wortlaut des § 450a Abs. 1 Satz 1 StPO hinaus im Einzelfall zu prüfen, ob eine Benachteiligung eines Verurteilten, der sich - wie hier - nach Rechtskraft des zu vollstreckenden Urteils in ausländischer Abschiebehaft befunden hat, gegenüber anderen Verurteilten, die Auslieferungshaft erlitten haben, aus sachlichen Gründen gerechtfertigt ist oder ob eine sog. funktionale Verfahrenseinheit zwischen dem inländischen Strafvollstreckungsverfahren und der ausländischen Abschiebehaft deren Anrechnung gebietet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.01.2005, 2 BvR 1825/03, bei juris).
  • OLG Karlsruhe, 13.01.1998 - 1 Ws 314/97
    Auszug aus OLG Jena, 17.12.2012 - 1 Ws 454/12
    Wird der Verurteilte im Ausland in Abschiebehaft genommen und anschließend nach Deutschland abgeschoben, dürfte eine funktionale Verfahrenseinheit zwischen der erlittenen ausländischen Abschiebehaft und der inländischen Strafvollstreckung außerdem anzunehmen sein, wenn auf Betreiben der deutschen Strafverfolgungsbehörden zur Umgehung eines komplizierten Auslieferungsverfahrens von der zuständigen deutschen Auslandsvertretung passbeschränkende Maßnahmen vorgenommen werden, deren unausweichliche und vorhersehbare Folgen ein Verstoß des Verurteilen gegen die ausländerrechtlichen Bestimmungen des ausländischen Staates und seine Inhaftierung und Abschiebung nach Deutschland sind (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13.01.1998, 1 Ws 314/97, bei juris).
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