Rechtsprechung
OLG Jena, 18.03.2015 - 2 U 674/14 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Telemedicus
Schlagersängerin kann Abspielen eines bekannten Hits auf Partei-Wahlkampfveranstaltung untersagen - Atemlos
- Telemedicus
Schlagersängerin kann Abspielen eines bekannten Hits auf Partei-Wahlkampfveranstaltung untersagen - Atemlos
- aufrecht.de
Helene Fischer kann aufatmen
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
Atemlos / Helene Fischer
Kurzfassungen/Presse (8)
- lhr-law.de (Kurzinformation)
Kein "Atemlos” auf Wahlveranstaltungen der NPD
- e-recht24.de (Kurzinformation)
Songs im Wahlkampf: Helene Fischer gewinnt Streit mit der NPD
- spiegel.de (Pressemeldung, 04.04.2015)
"Atemlos" im Wahlkampf: Helene Fischer wehrt sich gegen NPD
- rechtsportlich.net (Kurzinformation)
Musik im Wahlkampf - Beeinträchtigung der künstlerischen Darbietung?
- kpw-law.de (Kurzinformation)
Helene Fischer atmet auf
- ra-herrle.de (Kurzinformation)
Lied von Helene Fischer darf nicht auf Wahlkampfveranstaltung der NPD gespielt werden
- anwalt.de (Kurzinformation)
Helene Fischer - Atemlos: Aber nicht auf NPD Veranstaltungen
- rechtsanwalt-harzewski.de (Kurzinformation)
Zum Abspielen eines Liedes im Wahlkampf
Besprechungen u.ä. (2)
- zjs-online.com (Entscheidungsbesprechung)
Musik auf Wahlkampfveranstaltungen - auch bei möglicherweise verfassungsfeindlichen Parteien? (Dr. Alexander Simokat/Sebastian-B. Köhler; ZJS 2016, 256-259)
- raschlegal.de (Entscheidungsbesprechung)
Helene Fischer wehrt sich erfolgreich gegen die Vereinnahmung ihres Superhits "Atemlos" für den NPD-Wahlkampf
Verfahrensgang
- LG Erfurt, 05.09.2014 - 3 O 1076/14
- OLG Jena, 18.03.2015 - 2 U 674/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (12)
- BGH, 01.12.1999 - I ZR 49/97
Verwendung von Name und Bild Marlene Dietrichs zu Werbezwecken - BGH stärkt …
Auszug aus OLG Jena, 18.03.2015 - 2 U 674/14
(4) Der Umstand, dass die Verfügungsbeklagte in Zusammenhang mit einer politischen Partei gebracht werden kann, insbesondere dann, wenn deren Ziele nur von einem geringen Teil der Bevölkerung geteilt werden, kann schließlich auch mit wirtschaftlichen Nachteilen für die Verfügungsklägerin verbunden sein (vgl. grundlegend BGH GRUR 2000, 709 - Caterina Valente; und ähnlich BGH NJW 2010, 3362).Der Bundesgerichtshof hat in seiner "Marlene Dietrich"-Entscheidung (GRUR 2000, 709 Rn. 50) ausgeführt, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht einer durch besondere Leistungen auf künstlerischem Gebiet bekannten Perönlichkeit, zu denen die Verfügungsklägerin unzweifelhaft gehört, auch durch die unerlaubte Verwendung ihrer Persönlichkeit und der zu ihr gehörenden Merkmale (wie hier der Singstimme) durch Werbung beeinträchtigt sein kann, weil dies deren Ehre und ihrem Ansehen verletzt.
- BGH, 23.02.1979 - I ZR 27/77
"White Christmas"
Auszug aus OLG Jena, 18.03.2015 - 2 U 674/14
Die mittelbare Beeinträchtigung liegt zum einen in dem Zusammenhang mit einer Werbeveranstaltung (vgl. dazu BGH GRUR 1979, 637 zur Kopplung einer Darbietung mit einem Warenangebot).Schon bei Assoziationen im Zusammenhang mit einer Produktwerbung muss es der ausübende Künstler nämlich im Interesse seiner künstlerischen Entfaltung nicht hinnehmen, dass seine Darbietung zu einem "Vorspann" für ein Warenangebot gemacht wird und dass dadurch der vom ausübenden Künstler verfolgte künstlerische Zweck vereitelt wird (so in anderem Zusammenhang BGH GRUR 1979, 637 Rn.16 - White Christmas).
- BGH, 26.06.1981 - I ZR 73/79
Carrera
Auszug aus OLG Jena, 18.03.2015 - 2 U 674/14
Zum persönlichkeitsrechtlichen Schutz gehört deshalb die freie Entscheidung darüber, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Künstler seine Stimme den Geschäftsinteressen Dritter dienstbar macht (…BGH aaO. Rn. 51 - Marlene Dietrich; ähnlich zum ansehensmindernden Namensgebrauch: BGH GRUR 1981, 846 Rn. 13 - Carrera).
- BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvE 1/76
Öffentlichkeitsarbeit
Auszug aus OLG Jena, 18.03.2015 - 2 U 674/14
Die Gleichbehandlung und gleichen Wettbewerbschancen der politischen Parteien (vgl. BVerfGE 44, 125 Rn. 57 - 61) sind nicht durch eine staatliche Maßnahme beeinträchtigt. - BGH, 10.06.2009 - I ZR 226/06
Nutzung von Musik für Werbezwecke
Auszug aus OLG Jena, 18.03.2015 - 2 U 674/14
Notwendige (vgl. nur BGH GRUR 2010, 62 - Nutzung von Musik für Werbezwecke) vertragliche Absprachen mit Verwertern der Leistungsschutzrechte der Verfügungsklägerin, die eine Nutzung zu Werbe- oder politischen Zwecken zuließen, sind nicht vorgetragen oder ersichtlich. - OLG Frankfurt, 20.12.1994 - 11 U 63/94
Springtoifel
Auszug aus OLG Jena, 18.03.2015 - 2 U 674/14
Auch aus den Grundsätzen der Zweckübertragungsregel (vgl. § 31 Abs. 5 UrhG) folgt nichts anderes, denn selbst die Ausübung der der Verfügungsbeklagten umfassend übertragenen Verwertungsrechte und Nutzungsmöglichkeiten findet ihre Grenze im Künstlerpersönlichkeitsrecht (OLG Frankfurt GRUR 1995, 215). - BVerfG, 05.04.2001 - 1 BvR 932/94
Kaisen - Meinungsfreiheit politischer Parteien im Wahlkampf und Schutz der …
Auszug aus OLG Jena, 18.03.2015 - 2 U 674/14
Deshalb dürfen Beschränkungen der Meinungsfreiheit nicht auf einer inhaltlichen Bewertung der Äußerung oder des Trägers aufbauen (vgl. BVerfG NJW 2001, 2957 Rn. 23). - BGH, 11.08.2010 - XII ZR 192/08
Arglistanfechtung des Gewerberaummietvertrages: Pflicht des Mieters zur …
Auszug aus OLG Jena, 18.03.2015 - 2 U 674/14
(4) Der Umstand, dass die Verfügungsbeklagte in Zusammenhang mit einer politischen Partei gebracht werden kann, insbesondere dann, wenn deren Ziele nur von einem geringen Teil der Bevölkerung geteilt werden, kann schließlich auch mit wirtschaftlichen Nachteilen für die Verfügungsklägerin verbunden sein (vgl. grundlegend BGH GRUR 2000, 709 - Caterina Valente; und ähnlich BGH NJW 2010, 3362). - OLG Dresden, 16.05.2000 - 14 U 729/00
Anspruch eines Opernregisseurs auf Unterlassung der Aufführung einer gegen seinen …
Auszug aus OLG Jena, 18.03.2015 - 2 U 674/14
Nach ganz allgemein vertretener Ansicht (…vgl. nur Schricker/Loewenheim/Vogel § 75 UrhG Rn. 22 m.w.N.;… teilweise anders nur Fromm/Nordemann/Schaefer § 75 Rn. 17) bedeutet der abweichende Wortlaut keine Verschärfung der Schutzvoraussetzungen in § 75 UrhG gegenüber § 14 UrhG, sondern ist lediglich dem Schutzgegenstand des Leistungsschutzrechts geschuldet, das sich auf die Person des ausübenden Künstlers bezieht (OLG Dresden ZUM 2000, 955, 957). - BGH, 13.10.1988 - I ZR 15/87
Oberammergauer Passionsspiele II; Unzulässige Beeinträchtigung eines Werks durch …
Auszug aus OLG Jena, 18.03.2015 - 2 U 674/14
Dies unterscheidet den vorliegenden Fall von der Konstellation, die der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung "Oberammergauer Passionsspiele II" (GRUR 1989, 106) zu entscheiden hatte. - OLG München, 08.02.1996 - 29 U 5864/95
Schutz des ausübenden Künstlers vor Entstellung seiner Darbietung; Wiederaufnahme …
- BGH, 18.03.1959 - IV ZR 182/58
Anforderungen an die Wiederholungsgefahr bei Verletzung des allgemeinen …