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   OLG Jena, 19.03.2008 - 1 Ws 99/08   

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https://dejure.org/2008,50984
OLG Jena, 19.03.2008 - 1 Ws 99/08 (https://dejure.org/2008,50984)
OLG Jena, Entscheidung vom 19.03.2008 - 1 Ws 99/08 (https://dejure.org/2008,50984)
OLG Jena, Entscheidung vom 19. März 2008 - 1 Ws 99/08 (https://dejure.org/2008,50984)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Jena, 03.12.2003 - 1 Ws 373/03

    Strafverfahren, Berufung, Berufungseinlegung, Schriftform

    Auszug aus OLG Jena, 19.03.2008 - 1 Ws 99/08
    Der Schriftform ist genügt, wenn aus dem in deutscher Sprache abgefassten Schriftstück in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise sein Urheber hervorgeht und als sicher davon ausgegangen werden kann, dass es sich nicht nur um einen Entwurf handelt, der zur Einreichung bei Gericht nicht bestimmt ist (siehe nur Senatsbeschluss vom 03.12.2003, 1 Ws 373/03; vom 23.12.2005, 1 Ws 480/05; vom 06.03.2006, 1 Ws 56/06, jeweils m.w.N.).
  • OLG Jena, 06.01.2006 - 1 Ws 480/05

    Reststrafenaussetzung

    Auszug aus OLG Jena, 19.03.2008 - 1 Ws 99/08
    Der Schriftform ist genügt, wenn aus dem in deutscher Sprache abgefassten Schriftstück in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise sein Urheber hervorgeht und als sicher davon ausgegangen werden kann, dass es sich nicht nur um einen Entwurf handelt, der zur Einreichung bei Gericht nicht bestimmt ist (siehe nur Senatsbeschluss vom 03.12.2003, 1 Ws 373/03; vom 23.12.2005, 1 Ws 480/05; vom 06.03.2006, 1 Ws 56/06, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 18.10.1951 - 3 StR 513/51
    Auszug aus OLG Jena, 19.03.2008 - 1 Ws 99/08
    Dafür sprach außer dem im Kopf des Schriftsatzes enthaltenen Diktatzeichen ¿Kr.¿ des Verteidigers (siehe dazu RGSt 67, 385, 388; BGHSt 2, 77, 78; OLG Oldenburg NJW 1983, 1072 f; Meyer-Goßner, a.a.O., Einl. Rdnr. 128) der Umstand, dass am letzten Tag der Rechtsmittelfrist eine mit dem Telefaxschreiben äußerlich und inhaltlich völlig identische Urschrift der Rechtsmittelschrift bei Gericht einging.
  • OLG Jena, 23.12.2005 - 1 Ws 468/05
    Auszug aus OLG Jena, 19.03.2008 - 1 Ws 99/08
    Dabei ist keine jede Möglichkeit des Gegenteils ausschließende Gewissheit erforderlich, sondern entscheidend, ob der Richter eine alle vernünftigen Zweifel ausschließende Überzeugung zu gewinnen vermag (Senatsbeschluss vom 23.12.2005, 1 Ws 468/05).
  • OLG Jena, 06.03.2006 - 1 Ws 56/06
    Auszug aus OLG Jena, 19.03.2008 - 1 Ws 99/08
    Der Schriftform ist genügt, wenn aus dem in deutscher Sprache abgefassten Schriftstück in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise sein Urheber hervorgeht und als sicher davon ausgegangen werden kann, dass es sich nicht nur um einen Entwurf handelt, der zur Einreichung bei Gericht nicht bestimmt ist (siehe nur Senatsbeschluss vom 03.12.2003, 1 Ws 373/03; vom 23.12.2005, 1 Ws 480/05; vom 06.03.2006, 1 Ws 56/06, jeweils m.w.N.).
  • RG, 30.11.1933 - III 992/33

    Was gehört zur "Schriftlichkeit" im Sinne des § 314 StPO.?

    Auszug aus OLG Jena, 19.03.2008 - 1 Ws 99/08
    Dafür sprach außer dem im Kopf des Schriftsatzes enthaltenen Diktatzeichen ¿Kr.¿ des Verteidigers (siehe dazu RGSt 67, 385, 388; BGHSt 2, 77, 78; OLG Oldenburg NJW 1983, 1072 f; Meyer-Goßner, a.a.O., Einl. Rdnr. 128) der Umstand, dass am letzten Tag der Rechtsmittelfrist eine mit dem Telefaxschreiben äußerlich und inhaltlich völlig identische Urschrift der Rechtsmittelschrift bei Gericht einging.
  • OLG Karlsruhe, 01.10.2014 - 2 (6) Ss 442/14

    Berufungseinlegung im Strafverfahren: Wahrung der Schriftform bei Schriftsatz der

    Zur Wahrung der Schriftform ist erforderlich, dass sich aus dem Schriftstück selbst (BGHSt 30, 182, 183; teilweise a.A. wohl LR-Gössel, StPO, 26. Aufl. 2012, § 314 Rn. 19) zweifelsfrei der Inhalt der abgegebenen Erklärung, die Person des Erklärenden, aber auch ergibt, dass es sich nicht um einen bloßen Entwurf handelt (Gemeinsamer Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes - GmS-OGB - NJW 1980, 172; BVerfGE 15, 288; BGH NJW 1984, 1974; NStZ 2002, 558; OLG Zweibrücken NStZ-RR 2000, 308; OLG Nürnberg NStZ-RR 2008, 316; OLG Jena Beschluss vom 19.3.2008 - 1 Ws 99/09 [richtig: 1 Ws 99/08 - d. Red.] , bei juris; OLG Dresden StraFo 2014, 163; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl. 2014, Einl Rn. 128; LR-Gössel a.a.O. § 314 Rn. 15 ff.; KK-Paul, StPO, 7. Aufl. 2013, § 314 Rn. 10).
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