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   OLG Jena, 19.09.2019 - 4 U 208/19   

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https://dejure.org/2019,35595
OLG Jena, 19.09.2019 - 4 U 208/19 (https://dejure.org/2019,35595)
OLG Jena, Entscheidung vom 19.09.2019 - 4 U 208/19 (https://dejure.org/2019,35595)
OLG Jena, Entscheidung vom 19. September 2019 - 4 U 208/19 (https://dejure.org/2019,35595)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    Nr 1.5.5 S 2 AKB 2008, Nr 1.5.5 S 3 AKB 2008, § 7 Abs 1 StVG, § 8 Nr 3 StVG, § 115 Abs 1 S 1 Nr 1 VVG
    Schadensersatz aus der Kfz-Versicherung für einen während des Transports im Wohnwagen durch einen Verkehrsunfall beschädigten Rollstuhl

  • RA Kotz

    Verkehrsunfall - Schadensersatz für eine beschädigte beförderte Sache

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AKB 08 Nr. A 1.5.5
    Auslegung des Begriffs "beförderte Sachen"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Schadensersatz aus der Kfz-Versicherung für einen während des Transports im Wohnwagen ...

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Auslegung des Begriffs "beförderte Sachen"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2020, 164
  • VersR 2020, 288
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.06.1994 - IV ZR 229/93

    Begriff der Beförderung einer Sache

    Auszug aus OLG Jena, 19.09.2019 - 4 U 208/19
    Diese Klausel ist als Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beklagten aus Sicht und mit dem Horizont eines verständigen Versicherungsnehmers auszulegen (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juni 1994 - IV ZR 229/93 -, Rn. 9, juris; Klimke, in: Prölss/Martin, VVG, 30. Auf. 2019, Vorbemerkungen zu den AKB 2008 Rn. 1).

    Zwar stellt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes eine "beförderte Sache" keinen in der Rechtssprache fest umrissenen Begriff dar, jedoch verstehe ein Versicherungsnehmer unter dem Befördern einer Sache, dass diese mit Hilfe eines hierfür eingesetzten Transportmittels von einem Ort zum anderen gebracht wird (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juni 1994 - IV ZR 229/93 - Rn. 9 f., juris).

  • OLG Nürnberg, 31.08.2000 - 2 U 553/00

    Risikoausschluss für beförderte Sachen umfasst auch die Tötung eines infolge des

    Auszug aus OLG Jena, 19.09.2019 - 4 U 208/19
    Unter "Befördern" ist dabei nicht nur der Transport zu unternehmerischen Zwecken zu verstehen, sondern auch, wenn das Fahrzeug im privaten Bereich als Transportmittel verwendet wird (vgl. OLG Nürnberg, Urteil vom 31. August 2000 - 2 U 553/00 - Rn. 7, juris).

    Jedoch wird gerade durch diesen Klammerzusatz verdeutlicht, dass nur solche Sachen versichert sein sollen, die Fahrzeuginsassen typischerweise am Körper tragen oder zu denen zumindest eine engere Beziehung als zu gewöhnlichem Reisegepäck besteht (vgl. OLG Nürnberg, Urteil vom 31. August 2000 - 2 U 553/00 - Rn. 8, juris).

  • LG Erfurt, 29.11.2012 - 1 S 101/12

    Zum Direktanspruch auf Entschädigung für einen durch einen Unfall beschädigten

    Auszug aus OLG Jena, 19.09.2019 - 4 U 208/19
    In der versicherungsrechtlichen Rechtsprechung und Literatur wird wegen des nicht eindeutigen Wortlauts der Klausel eine differenzierte, aber nicht einheitliche Auslegung der Ausnahmeregelung in A 1.5.5 Satz 2 AKB 2008 vorgenommen (vgl. Klimke, a.a.O. AKB A 1.5 Rn. 20; Maier, a.a.O. ; ders., in: Langheid/Wandt, Münchener Kommentar zum VVG, Bd. 2, 2011, Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung Rn. 74; Kreuter-Lange, in: Halm/Kreuter/Schwab, AKB-Kommentar, 2015, A.1.5.5: Rn. 3; ders., in: Himmelreich/Halm/Staab, Handbuch der Kfz-Schadesregulierung, 4. Aufl. 2018, Kapitel 22 Rn. 214; Heß/Höke, in: Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechtshandbuch, 3. Aufl. 2015, § 29 Rn.: 61; Breideneichen, r+s 2013, S. 417; LG Erfurt, NZV 2013, S. 400, im Anschluss daran: Verweise auf weitere Rechtsprechung).
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