Rechtsprechung
OLG Jena, 20.03.2012 - 1 WF 643/11 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Thüringer Oberlandesgericht
§§ 1600, 1600b, Abs. 1 Satz 1, § 1600 b Abs. 1 Satz 2 BGB
Beginn der Frist für die Vaterschaftsanfechtung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kriterien zur Bestimmung des Begriffs der Kenntnis i.S.v. § 1600b Abs. 1 S. 2 BGB bzgl. des Fristbeginns für eine Vaterschaftsanfechtung; Grundsätze zur Verwertbarkeit eines DNA-Vaterschaftsgutachtens
- Justiz Thüringen
§ 1600 BGB, § 1600b Abs 1 S 1 BGB, § 1600b Abs 1 S 2 BGB
Vaterschaftsanfechtung: Beginn der Anfechtungsfrist - familienrechtsiegen.de
Vaterschaftsanfechtung - Beginn der Anfechtungsfrist
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1600; BGB § 1600b Abs. 1 S. 1, 2
Begriff der Kenntnis i.S. von § 1600b Abs. 1 S. 2 BGB; Verwertbarkeit eines DNA-Vaterschaftsgutachtens - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
§§ 1600, 1600b, Abs. 1 Satz 1, § 1600 b Abs. 1 Satz 2 BGB
Beginn der Frist für die Vaterschaftsanfechtung
Verfahrensgang
- AG Jena, 07.10.2011 - 47 F 471/11
- OLG Jena, 20.03.2012 - 1 WF 643/11
Papierfundstellen
- FamRZ 2012, 1737
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 19.05.1978 - IV ZR 54/77
In Gang setzen der Anfechtungsfrist zur Feststellung der Unehelichkeit eines …
Auszug aus OLG Jena, 20.03.2012 - 1 WF 643/11
Soweit Zweifel verbleiben über die Kenntniserlangung des Anfechtungsberechtigten über außerehelichen Geschlechtsverkehr der Mutter in der Empfängniszeit, geht dies zu Lasten des Anfechtungsgegners (BGH, FamRZ 1978, 494:" Die bisherige Rechtsprechung des Senats darf nicht dahin verstanden werden, dass durch die Kenntnis eines Ehebruchs in der gesetzlichen Empfängniszeit stets für den Ehemann die Anfechtungsfrist in Lauf gesetzt würde"; vgl. auch BGH, FamRZ 1990, 507; OLG Rostock, FamRZ 2004, 479).Für die Umstände, aus denen sich die nicht ganz fernliegende Möglichkeit seiner Nichtvaterschaft ergibt, ist das Kind darlegungs- und beweispflichtig ist (BGH, FamRZ 1978, 494, 495).
- BGH, 14.02.1990 - XII ZR 12/89
Kenntnis von den die Ehelichkeit eines Kindes in Frage stellenden Umständen
Auszug aus OLG Jena, 20.03.2012 - 1 WF 643/11
Soweit Zweifel verbleiben über die Kenntniserlangung des Anfechtungsberechtigten über außerehelichen Geschlechtsverkehr der Mutter in der Empfängniszeit, geht dies zu Lasten des Anfechtungsgegners (BGH, FamRZ 1978, 494:" Die bisherige Rechtsprechung des Senats darf nicht dahin verstanden werden, dass durch die Kenntnis eines Ehebruchs in der gesetzlichen Empfängniszeit stets für den Ehemann die Anfechtungsfrist in Lauf gesetzt würde"; vgl. auch BGH, FamRZ 1990, 507; OLG Rostock, FamRZ 2004, 479).Soweit Zweifel bestehen bleiben über die Kenntniserlangung über außerehelichen Geschlechtsverkehr der Mutter in der Empfängniszeit, geht dies zu Lasten des Anfechtungsgegners (BGH, FamRZ 1990, 507).
- BGH, 12.01.2005 - XII ZR 60/03
Anfechtung der Vaterschaft kann nicht auf heimlich eingeholten …
Auszug aus OLG Jena, 20.03.2012 - 1 WF 643/11
Wie der BGH (FamRZ 2008, 501-502) entschieden hat, darf ein ohne Zustimmung des Kindes oder seines gesetzlichen Vertreters eingeholtes privates DNA-Vaterschaftsgutachten gegen den Willen des Kindes bzw. seines gesetzlichen Vertreters im Verfahren der Vaterschaftsanfechtung nicht verwertet werden, weil es auf einer nicht gerechtfertigten Verletzung des Rechts des betroffenen Kindes auf informationelle Selbstbestimmung beruht; es ist deshalb auch nicht zur schlüssigen Darstellung von Zweifeln an der Vaterschaft im Sinne des § 1600 b BGB geeignet (BGH, FamRZ 2005, 340 ff.; FamRZ 2005, 342 ff.).
- BGH, 12.01.2005 - XII ZR 227/03
Anfechtung der Vaterschaft kann nicht auf heimlich eingeholten …
Auszug aus OLG Jena, 20.03.2012 - 1 WF 643/11
Wie der BGH (FamRZ 2008, 501-502) entschieden hat, darf ein ohne Zustimmung des Kindes oder seines gesetzlichen Vertreters eingeholtes privates DNA-Vaterschaftsgutachten gegen den Willen des Kindes bzw. seines gesetzlichen Vertreters im Verfahren der Vaterschaftsanfechtung nicht verwertet werden, weil es auf einer nicht gerechtfertigten Verletzung des Rechts des betroffenen Kindes auf informationelle Selbstbestimmung beruht; es ist deshalb auch nicht zur schlüssigen Darstellung von Zweifeln an der Vaterschaft im Sinne des § 1600 b BGB geeignet (BGH, FamRZ 2005, 340 ff.; FamRZ 2005, 342 ff.). - BGH, 12.12.2007 - XII ZR 173/04
Familienrecht - Vaterschaftsanfechtungsklage
Auszug aus OLG Jena, 20.03.2012 - 1 WF 643/11
Wie der BGH (FamRZ 2008, 501-502) entschieden hat, darf ein ohne Zustimmung des Kindes oder seines gesetzlichen Vertreters eingeholtes privates DNA-Vaterschaftsgutachten gegen den Willen des Kindes bzw. seines gesetzlichen Vertreters im Verfahren der Vaterschaftsanfechtung nicht verwertet werden, weil es auf einer nicht gerechtfertigten Verletzung des Rechts des betroffenen Kindes auf informationelle Selbstbestimmung beruht; es ist deshalb auch nicht zur schlüssigen Darstellung von Zweifeln an der Vaterschaft im Sinne des § 1600 b BGB geeignet (BGH, FamRZ 2005, 340 ff.; FamRZ 2005, 342 ff.). - OLG Karlsruhe, 03.08.2000 - 2 WF 98/00
Ehelichkeitsanfechtung - Anfechtungsfrist - Fristbeginn - Zweifel
Auszug aus OLG Jena, 20.03.2012 - 1 WF 643/11
Die für den Fristbeginn maßgebliche Kenntnis liegt vor, wenn dem Anfechtungsberechtigten Tatsachen bekannt werden, die bei sachlicher Beurteilung geeignet sind, Zweifel an der eigenen Vaterschaft zu wecken und die nicht ganz fern liegende Möglichkeit der Vaterschaft eines Dritten zu begründen (OLG Karlsruhe, FamRZ 2001, 702). - OLG Rostock, 02.06.2003 - 11 UF 14/03
Anforderungen an die Kenntnis der die Nichtvaterschaft begründenden Umstände
Auszug aus OLG Jena, 20.03.2012 - 1 WF 643/11
Soweit Zweifel verbleiben über die Kenntniserlangung des Anfechtungsberechtigten über außerehelichen Geschlechtsverkehr der Mutter in der Empfängniszeit, geht dies zu Lasten des Anfechtungsgegners (BGH, FamRZ 1978, 494:" Die bisherige Rechtsprechung des Senats darf nicht dahin verstanden werden, dass durch die Kenntnis eines Ehebruchs in der gesetzlichen Empfängniszeit stets für den Ehemann die Anfechtungsfrist in Lauf gesetzt würde"; vgl. auch BGH, FamRZ 1990, 507; OLG Rostock, FamRZ 2004, 479).
- OLG Jena, 27.01.2017 - 1 WF 525/16
Vaterschaftsfeststellungsverfahren: Rechtsschutzbedürfnis trotz Anhängigkeit …
Bei der für den Beginn der Vaterschaftsanfechtungsfrist von zwei Jahren maßgeblichen Kenntnis im Sinne des § 1600b Abs. 1 S. 2 BGB ist zu unterscheiden zwischen den für die Nichtvaterschaft sprechenden objektiven Umständen, von denen volle oder sichere Kenntnis des Anfechtungsberechtigten vorliegen muss und der daraus als Schlussfolgerung zu gewinnenden möglichen Überzeugung von der Nichtvaterschaft (OLG Jena, FamRZ 2012, 1737-1739).