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   OLG Jena, 21.03.2007 - Bl U 586/05   

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OLG Jena, 21.03.2007 - Bl U 586/05 (https://dejure.org/2007,14959)
OLG Jena, Entscheidung vom 21.03.2007 - Bl U 586/05 (https://dejure.org/2007,14959)
OLG Jena, Entscheidung vom 21. März 2007 - Bl U 586/05 (https://dejure.org/2007,14959)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    §§ 88 Nr. 3 u.Nr. 6 FlurbG, 19 Abs. 5 FStrG, 22 Abs. 4 AEG, 11 Thür EG
    Enteignungsrechtliche Entschädigung für sog. Wirtschaftserschwernisse eines landwirtschaftlichen Betriebes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entschädigung eines Bewirtschafters für Wirtschaftserschwernisse als Folge einer vorläufigen Anordnung im Unternehmensflurbereinigungsverfahren nach § 88 Nr. 3 S. 1 i.V.m. § 36 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG); Enteignungsrechtliche Entschädigungspflichtigkeit eines ...

  • Judicialis

    FlurbG § 88 Nr. 3; ; FlurbG § 88 Nr. 6; ; FStrG § 19 Abs. 5; ; AEG § 22 Abs. 4; ; ThürEG § 11

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Enteignungsrechtliche Entschädigung für sog. Wirtschaftserschwernisse eines landwirtschaftlichen Betriebes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eingriffe in landwirtschaftlichen Betrieb entschädigungspflichtig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    §§ 88 Nr. 3 u.Nr. 6 FlurbG, 19 Abs. 5 FStrG, 22 Abs. 4 AEG, 11 Thür EG
    Enteignungsrechtliche Entschädigung für sog. Wirtschaftserschwernisse eines landwirtschaftlichen Betriebes

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 02.10.2003 - III ZR 114/02

    Enteignungsrechtliche Stellung des Pächters eines landwirtschaftlich genutzten

    Auszug aus OLG Jena, 21.03.2007 - Bl U 586/05
    Der Anspruch beschränkt sich im Grundsatz auf den Betrag, der den Pächter zur Zeit der Besitzaufgabe in den Stand setzt, ein entsprechendes Pachtverhältnis einzugehen, wobei ein rein objektiver Maßstab anzulegen ist (vgl. BGH, Urteil vom 2.10.2003 - III ZR 114/02 - NJW 2004, 281).

    Daneben kann der Pächter aber auch einen Anspruch auf Entschädigung solcher Nachteile haben, die sich aus dem Wegfall des entzogenen (Pacht-)Grundstücks als Bestandteil seines landwirtschaftlichen Betriebes ergeben; dies ist anerkannt für den sogen. Resthofschaden (vgl. BGH, Urteil vom 2.10.2003 - III ZR 114/02 - a.a.O.).

    Maßgebend ist mithin, bis zu welchem Zeitpunkt nach der vertraglichen Rechtslage der Bewirtschafter dem Eigentümer die Rückgabe von Besitz und Nutzung hätte vorenthalten können; rechtlich nicht gesicherte Erwartungen auf den Fortbestand des Vertragsverhältnisses bleiben dagegen unberücksichtigt (vgl. BGH, Urteil vom 2. Oktober 2003 - III ZR 114/02 - a.a.O.).

  • BGH, 30.09.1976 - III ZR 149/75

    Voraussetzungen für die Geltndmachung eines sog. Resthofschadens; Anrechnung von

    Auszug aus OLG Jena, 21.03.2007 - Bl U 586/05
    Enteignungsrechtlich entschädigungspflichtig kann nicht nur ein Eingriff in das Eigentum am Grundstück, sondern auch ein damit verbundener Eingriff in den landwirtschaftlichen Betrieb sein, denn Eigentumsschutz genießt auch der landwirtschaftliche Betrieb als eine bestimmte Sach- und Rechtsgesamtheit (vgl. BGH, Urteil vom 30. September 1976 - III ZR 149/75 - [BGHZ 67, 190]).

    Dieser - in § 11 ThürEG verankerte - allgemeine Grundsatz des Enteignungsrechts folgt aus der verfassungsrechtlichen Normierung der Enteignungsentschädigung; diese soll einen angemessenen Ausgleich für die auferlegte Vermögenseinbuße darstellen (vgl. BGH, Urteil vom 30. September 1976 - III ZR 149/75 - a.a.O.).

    Diese Schäden stellen nur eine Variante der sog. Nebenschäden dar (vgl. BGH, Urteil vom 30.09.1976 - III ZR 149/75 - a.a.O.) und können den Bewirtschafter landwirtschaftlicher Flächen ebenso treffen wie den Eigentümer.

  • LG Meiningen, 01.06.2005 - BLK O 9/04
    Auszug aus OLG Jena, 21.03.2007 - Bl U 586/05
    Die Berufungen der Beteiligten zu 1) und 2) gegen das Urteil des Landgerichts Meiningen vom 01.06.2005 - BLK O 9/04 - werden zurückgewiesen.

    das Urteil des Landgerichts Meiningen vom 01.06.2005 - BLK O 9/04 - abzuändern und den Entschädigungsfestsetzungsbescheid des Beteiligten zu 4) vom 03.02.2004 aufzuheben.

  • BGH, 09.10.1997 - III ZR 148/96

    Anspruch auf Übernahme eines im Bebauungsplan als Ausgleichsfläche ausgewiesenen

    Auszug aus OLG Jena, 21.03.2007 - Bl U 586/05
    Die Vorteilsausgleichung setzt nicht voraus, dass der Eingriff unmittelbar und gleichzeitig auch den Vorteil hat entstehen lassen; vielmehr genügt es, dass Beeinträchtigung und Vorteil mehreren selbständigen Ereignissen entspringen, wenn nur das schädigende Ereignis allgemein geeignet war, derartige Vorteile mit sich zu bringen, und der Zusammenhang der Ereignisse nicht so lose ist, dass er nach vernünftiger Lebensauffassung keine Berücksichtigung mehr verdient (vgl. BGH, Urteil vom 9. Oktober 1997 - III ZR 148/96 - NJW 1998, 2215).
  • BGH, 17.11.1983 - III ZR 127/82

    Entschädigung für Nachteile einer vorläufigen Anordnung in der

    Auszug aus OLG Jena, 21.03.2007 - Bl U 586/05
    Einer derartigen Entschädigung steht auch die Entscheidung des BGH vom 17. November 1983 - III ZR 127/82 - (BGHZ 89, 69), wonach eine Entschädigung grundsätzlich auf den konkreten Nutzungsentgang beschränkt ist, nicht entgegen.
  • BayObLG, 19.03.1984 - RReg. 2 Z 346/82
    Auszug aus OLG Jena, 21.03.2007 - Bl U 586/05
    Diese Frage stellt sich im vorliegenden Verfahren nicht, denn das Verbot der Doppelentschädigung wird erst aktuell im Zusammenhang mit der Hauptentschädigung für die endgültige Landabgabe gemäß § 88 Nr. 4 FlurbG (vgl. BayObLG, Urteil vom 19. März 1984 - 2 Z 346/82 - BayVBl. 1984, S. 504).
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