Rechtsprechung
OLG Jena, 21.05.2021 - (S) AR 104/20 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Burhoff online
Pauschgebühr, Wahlanwalt, Zulässigkeit des Antrags
- openjur.de
- IWW
- Burhoff online
Pauschgebühr, Wahlanwalt, Kostenfestsetzungsantrag, Unzulässigkeit
- Justiz Thüringen
§ 14 Abs 1 RVG, § 42 RVG
Antrag des Wahlverteidigers auf Feststellung einer Pauschgebühr nach Stellung eines Kostenfestsetzungsantrages - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
RVG § 14 Abs. 1 ; RVG § 42
Zur Zulässigkeit eines Antrages des Wahlverteidigers auf Feststellung einer Pauschgebühr gem. § 42 RVG nach Stellung eines Kostenfestsetzungsantrages und wirksamer Ausübung seines Bestimmungsrechts nach § 14 Abs. 1 RVG. - rechtsportal.de
RVG § 14 Abs. 1 ; RVG § 42
Zulässigkeit der Festsetzung einer Pauschgebühr für den Wahlverteidiger nach Stellung eines Kostenfestsetzungsantrags - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Pauschalgebühr des Wahlanwalts/Auslagenerstattung - Antragsreihenfolge beachten
Verfahrensgang
- LG Erfurt - 6 KLs 130 Js 36042/14
- OLG Jena, 21.05.2021 - (S) AR 104/20
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Düsseldorf, 19.10.2012 - 3 RVGs 48/11
Pflichtverteidigervergütung; Feststellung einer Pauschgebühr gem. § 42 RVG bei …
Auszug aus OLG Jena, 21.05.2021 - (S) AR 104/20
Die Ausübung des Ermessens ist Bestimmung der Leistung durch den Verteidiger und erfolgt gem. § 315 Abs. 2 BGB durch Erklärung gegenüber dem Mandanten bzw. aufgrund der in der Strafprozessvollmacht vereinbarten Abtretung von Erstattungsforderung gegenüber der Landeskasse dieser gegenüber (…vgl. OLG Celle, a.a.O.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.10.2012, 3 RVGs 48/11, bei juris). - OLG Celle, 29.07.2008 - 1 ARs 46/08
Unzulässigkeit eines Antrags auf Feststellung einer Pauschgebühr nach § 42 …
Auszug aus OLG Jena, 21.05.2021 - (S) AR 104/20
In dieser Entscheidung hat der Senat indes bereits unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Celle vom 29.07.2008 (veröffentlicht in NStZ-RR 2009, 31) dargelegt:.