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   OLG Jena, 21.09.2004 - 6 U 620/04   

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https://dejure.org/2004,26584
OLG Jena, 21.09.2004 - 6 U 620/04 (https://dejure.org/2004,26584)
OLG Jena, Entscheidung vom 21.09.2004 - 6 U 620/04 (https://dejure.org/2004,26584)
OLG Jena, Entscheidung vom 21. September 2004 - 6 U 620/04 (https://dejure.org/2004,26584)
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  • BGH, 05.04.2001 - VII ZR 135/00

    Zulässigkeit einer Drittwiderklage gegen den am Prozeß bisher nicht beteiligten

    Auszug aus OLG Jena, 21.09.2004 - 6 U 620/04
    Anerkannt in Literatur und Rechtsprechung ist die Drittwiderklage als parteierweiternde Widerklage zum Einen als so genannte konnexe streitgenössische Drittwiderklage unter den Voraussetzungen der als Klageänderung behandelten Parteierweiterung, also mit Einwilligung des Dritten oder bei Sachdienlichkeit der subjektiven Klagehäufung im Sinne des § 263 ZPO (vgl. z.B. BGH NJW 1996, 196; Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl., § 33 Rn 41; jeweils m.w.N.), zum Anderen für bestimmte Fallgruppen auch als isolierte Drittwiderklage (z.B. BGH NJW 1984, 2104; NJW 2001, 2094; Rosenberg/Schwab/Gottwald, Zivilprozessrecht, 16. Aufl. 2004, § 95 Rn 27 ff).

    Sowohl die streitgenössische als auch die isolierte Drittwiderklage setzt aber einen Zusammenhang zwischen dem klageweise geltend gemachten Anspruch oder den hiergegen vorgebrachten Verteidigungsmitteln bzw. die Sachdienlichkeit der Prozessverbindung voraus (z.B. Vollkommer, Anmerkung zu BGHZ 147, 220 in BGHR 2001, 615).

    Dies wurde z.B. angenommen wenn der klagende Auftragnehmer und der drittwiderbeklagte Architekt vom beklagten Bauherrn auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden (z.B. BGH NJW 1996, 196; NJW 2001, 2094), wenn die Entscheidung über Klage und Widerklage für die Entscheidung über die Drittwiderklage vorgreiflich ist oder sich ihre Rechtskraft auf das Verhältnis zwischen Drittwiderkläger und Drittwiderbeklagten erstreckt (z.B. BGH NJW 1984, 2104), wenn der Zessionar eine Forderung des drittwiderbeklagten Zessionars geltend macht und der Gegenanspruch als Aufrechnungsforderung oder Widerklage bereits Prozessgegenstand ist (z.B. OLG Koblenz, aaO) oder die Ansprüche aus einem einheitlichen Schadensereignis herrühren.

  • BGH, 12.10.1995 - VII ZR 209/94

    Erhebung einer Widerklage gegen einen als Streithelfer des Beklagten am

    Auszug aus OLG Jena, 21.09.2004 - 6 U 620/04
    Anerkannt in Literatur und Rechtsprechung ist die Drittwiderklage als parteierweiternde Widerklage zum Einen als so genannte konnexe streitgenössische Drittwiderklage unter den Voraussetzungen der als Klageänderung behandelten Parteierweiterung, also mit Einwilligung des Dritten oder bei Sachdienlichkeit der subjektiven Klagehäufung im Sinne des § 263 ZPO (vgl. z.B. BGH NJW 1996, 196; Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl., § 33 Rn 41; jeweils m.w.N.), zum Anderen für bestimmte Fallgruppen auch als isolierte Drittwiderklage (z.B. BGH NJW 1984, 2104; NJW 2001, 2094; Rosenberg/Schwab/Gottwald, Zivilprozessrecht, 16. Aufl. 2004, § 95 Rn 27 ff).

    Dies wurde z.B. angenommen wenn der klagende Auftragnehmer und der drittwiderbeklagte Architekt vom beklagten Bauherrn auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden (z.B. BGH NJW 1996, 196; NJW 2001, 2094), wenn die Entscheidung über Klage und Widerklage für die Entscheidung über die Drittwiderklage vorgreiflich ist oder sich ihre Rechtskraft auf das Verhältnis zwischen Drittwiderkläger und Drittwiderbeklagten erstreckt (z.B. BGH NJW 1984, 2104), wenn der Zessionar eine Forderung des drittwiderbeklagten Zessionars geltend macht und der Gegenanspruch als Aufrechnungsforderung oder Widerklage bereits Prozessgegenstand ist (z.B. OLG Koblenz, aaO) oder die Ansprüche aus einem einheitlichen Schadensereignis herrühren.

  • BGH, 30.04.1984 - II ZR 293/83

    Fortbestand der OHG trotz Nachlasskonkurses eines Gesellschafter-Erben

    Auszug aus OLG Jena, 21.09.2004 - 6 U 620/04
    Anerkannt in Literatur und Rechtsprechung ist die Drittwiderklage als parteierweiternde Widerklage zum Einen als so genannte konnexe streitgenössische Drittwiderklage unter den Voraussetzungen der als Klageänderung behandelten Parteierweiterung, also mit Einwilligung des Dritten oder bei Sachdienlichkeit der subjektiven Klagehäufung im Sinne des § 263 ZPO (vgl. z.B. BGH NJW 1996, 196; Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl., § 33 Rn 41; jeweils m.w.N.), zum Anderen für bestimmte Fallgruppen auch als isolierte Drittwiderklage (z.B. BGH NJW 1984, 2104; NJW 2001, 2094; Rosenberg/Schwab/Gottwald, Zivilprozessrecht, 16. Aufl. 2004, § 95 Rn 27 ff).

    Dies wurde z.B. angenommen wenn der klagende Auftragnehmer und der drittwiderbeklagte Architekt vom beklagten Bauherrn auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden (z.B. BGH NJW 1996, 196; NJW 2001, 2094), wenn die Entscheidung über Klage und Widerklage für die Entscheidung über die Drittwiderklage vorgreiflich ist oder sich ihre Rechtskraft auf das Verhältnis zwischen Drittwiderkläger und Drittwiderbeklagten erstreckt (z.B. BGH NJW 1984, 2104), wenn der Zessionar eine Forderung des drittwiderbeklagten Zessionars geltend macht und der Gegenanspruch als Aufrechnungsforderung oder Widerklage bereits Prozessgegenstand ist (z.B. OLG Koblenz, aaO) oder die Ansprüche aus einem einheitlichen Schadensereignis herrühren.

  • BGH, 28.02.1991 - I ARZ 711/90

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts bei einer Drittwiderklage

    Auszug aus OLG Jena, 21.09.2004 - 6 U 620/04
    Umstritten sind im Wesentlichen die Grenzen der Sachdienlichkeit und die Frage, ob und in welchem Umfang der besondere Gerichtsstand nach § 33 Abs. 1 ZPO auch für die parteierweiternde Widerklage gilt (vgl. für den materiell berechtigten Drittwiderbeklagten OLG Dresden, OLG-NL 2003, 65; Vollkommer/Vollkommer, WRP 2000, 1062, 1067; offen OLG Koblenz, OLGR 2001, 300) oder ob bei Abweichungen zwischen dem Gerichtsstand der Klage und dem der Widerklage eine Gerichtsstandbestimmung erfolgen kann und muss (z.B. BGH NJW 1991, 2838).
  • OLG Koblenz, 25.01.2001 - 2 U 261/00

    Zulässigkeit der Drittwiderklage; Entscheidung durch Teilurteil

    Auszug aus OLG Jena, 21.09.2004 - 6 U 620/04
    Umstritten sind im Wesentlichen die Grenzen der Sachdienlichkeit und die Frage, ob und in welchem Umfang der besondere Gerichtsstand nach § 33 Abs. 1 ZPO auch für die parteierweiternde Widerklage gilt (vgl. für den materiell berechtigten Drittwiderbeklagten OLG Dresden, OLG-NL 2003, 65; Vollkommer/Vollkommer, WRP 2000, 1062, 1067; offen OLG Koblenz, OLGR 2001, 300) oder ob bei Abweichungen zwischen dem Gerichtsstand der Klage und dem der Widerklage eine Gerichtsstandbestimmung erfolgen kann und muss (z.B. BGH NJW 1991, 2838).
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