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   OLG Jena, 22.04.2009 - 1 Ss 36/09   

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https://dejure.org/2009,33570
OLG Jena, 22.04.2009 - 1 Ss 36/09 (https://dejure.org/2009,33570)
OLG Jena, Entscheidung vom 22.04.2009 - 1 Ss 36/09 (https://dejure.org/2009,33570)
OLG Jena, Entscheidung vom 22. April 2009 - 1 Ss 36/09 (https://dejure.org/2009,33570)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorrang der Dispositionsbefugnis des Rechtsmittelführers vor § 331 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO); Wechselseitige Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorrang der Dispositionsbefugnis des Rechtsmittelführers vor § 331 Abs. 2 StPO; Wechselseitige Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 27.11.2006 - 3 Ws 524/06

    Möglichkeit des Ausnehmens der unterbliebenen Anordnung der Maßregel der

    Auszug aus OLG Jena, 22.04.2009 - 1 Ss 36/09
    Der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft haben hinsichtlich des Rechtsmittels die Dispositionsbefugnis (BGHSt 38, 362, 364; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.11.2006, 3 Ws 524/06, zit. nach juris).

    Nach ihrem Zweck soll die Ausnahmeregelung des § 331 Abs. 2 StPO die Dispositionsmöglichkeit des Rechtsmittelgerichts erweitern, etwa eine Verschiebung zu einem Weniger an Strafe und einem Mehr an Unterbringung vorzunehmen, nicht dagegen faktisch die Anfechtungsmöglichkeit beschränken (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.11.2006, 3 Ws 524/06, nach juris).

  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

    Auszug aus OLG Jena, 22.04.2009 - 1 Ss 36/09
    Der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft haben hinsichtlich des Rechtsmittels die Dispositionsbefugnis (BGHSt 38, 362, 364; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.11.2006, 3 Ws 524/06, zit. nach juris).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann es sowohl möglich sein, ein Rechtsmittel auf die Anordnung einer Maßregel oder deren Unterbleiben zu beschränken wie auch die Anordnung einer Maßregel oder deren Unterbleiben vom Rechtsmittel auszunehmen (vgl. BGHSt 38, 362 ; NStZ-RR 1998, 188 ; gegen den BGH Hanack, JR 1993, 430ff., der aber § 331 Abs. 2 StPO für verfassungswidrig hält; vgl. auch BGH NStZ-RR 2003, 18 ).

  • BGH, 20.09.2002 - 2 StR 335/02

    Beschränkung der Revision (Trennbarkeit; Widerspruchsfreiheit); Anordnung einer

    Auszug aus OLG Jena, 22.04.2009 - 1 Ss 36/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann es sowohl möglich sein, ein Rechtsmittel auf die Anordnung einer Maßregel oder deren Unterbleiben zu beschränken wie auch die Anordnung einer Maßregel oder deren Unterbleiben vom Rechtsmittel auszunehmen (vgl. BGHSt 38, 362 ; NStZ-RR 1998, 188 ; gegen den BGH Hanack, JR 1993, 430ff., der aber § 331 Abs. 2 StPO für verfassungswidrig hält; vgl. auch BGH NStZ-RR 2003, 18 ).
  • BGH, 02.12.1997 - 4 StR 581/97

    Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Mords in Tateinheit mit Freiheitsberaubung

    Auszug aus OLG Jena, 22.04.2009 - 1 Ss 36/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann es sowohl möglich sein, ein Rechtsmittel auf die Anordnung einer Maßregel oder deren Unterbleiben zu beschränken wie auch die Anordnung einer Maßregel oder deren Unterbleiben vom Rechtsmittel auszunehmen (vgl. BGHSt 38, 362 ; NStZ-RR 1998, 188 ; gegen den BGH Hanack, JR 1993, 430ff., der aber § 331 Abs. 2 StPO für verfassungswidrig hält; vgl. auch BGH NStZ-RR 2003, 18 ).
  • BGH, 05.03.1954 - 2 StR 15/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Jena, 22.04.2009 - 1 Ss 36/09
    Jedenfalls muss die Ablehnung der Strafaussetzung zur Bewährung dann begründet werden, wenn eine Strafaussetzung naheliegt (BGHSt 6, 68; BGH NStZ 1986, 374 ).
  • BGH, 21.04.1986 - 2 StR 62/86

    Verwerfung einer Revision bei Verstoß gegen Vorschriften des Waffengesetzes -

    Auszug aus OLG Jena, 22.04.2009 - 1 Ss 36/09
    Jedenfalls muss die Ablehnung der Strafaussetzung zur Bewährung dann begründet werden, wenn eine Strafaussetzung naheliegt (BGHSt 6, 68; BGH NStZ 1986, 374 ).
  • OLG Zweibrücken, 16.01.2018 - 1 OLG 2 Ss 74/17

    Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung im Strafverfahren: Herausnahme des

    Die Dispositionsbefugnis des Rechtsmittelführers geht § 331 Abs. 2 StPO, der die Unterbringung in der Entziehungsanstalt vom Verschlechterungsverbot grundsätzlich ausnimmt, vor (Thüringisches OLG, Beschluss vom 22.04.2009 - 1 Ss 36/09, juris Rn. 18).
  • OLG Köln, 03.07.2018 - 1 RVs 139/18

    Wirksamkeit der Beschränkung eines Rechtsmittels hinsichtlich der Nichtanordnung

    Denn die Vorschrift soll ihrem Zweck nach die Dispositionsbefugnis des Rechtsmittelgerichts erweitern, indes nicht die Anfechtungsmöglichkeit beschränken (vgl. dazu bereits Thüringer OLG, Beschluss vom 22.04.2009 - 1 Ss 36/09 - juris - unter Hinweis auf OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.11.2006, 3 Ws 524/06, juris).
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