Rechtsprechung
   OLG Jena, 22.12.2014 - 3 W 450/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,49162
OLG Jena, 22.12.2014 - 3 W 450/14 (https://dejure.org/2014,49162)
OLG Jena, Entscheidung vom 22.12.2014 - 3 W 450/14 (https://dejure.org/2014,49162)
OLG Jena, Entscheidung vom 22. Dezember 2014 - 3 W 450/14 (https://dejure.org/2014,49162)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,49162) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    §§ 1821, 1829, 1908 BGB, § 415 ZPO, §§ 29 GBO
    Nachweis der Übermittlung der Genehmigung durch den Betreuer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Vorlage der Genehmigung des Betreuungsgerichts gegenüber dem Grundbuchamt

  • notar-drkotz.de

    Eigentumsumschreibung - Übermittlung der Genehmigung durch Betreuer des Eigentümers

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Vorlage der Genehmigung des Betreuungsgerichts gegenüber dem Grundbuchamt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2015, 1425
  • Rpfleger 2015, 400
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 05.01.1983 - BReg. 2 Z 95/82

    Möglichkeit einer (weiteren) Beschwerde nach den Vorschriften der

    Auszug aus OLG Jena, 22.12.2014 - 3 W 450/14
    Im Grundsatz richtig und im Einklang mit der soweit ersichtlich einhelligen Auffassung in Rechtsprechung und Literatur geht die Grundbuchrechtspflegerin deshalb davon aus, dass im Rahmen des materiellen Konsensprinzips auch die Mitteilung der Genehmigung durch den Betreuer an den Vertragspartner des von ihm Vertretenen durch öffentliche Urkunde nachzuweisen ist, weil die Genehmigung nach den §§ 1908i, 1829 Abs. 1 S. 2 BGB diesem gegenüber erst durch die Mitteilung wirksam wird (OLG Oldenburg DNotZ 1957, 543; BayObLG DNotZ 1983, 369; Demharter, a.a.O., § 20 Rn. 41, Meikel/Hertel, GBO, 10. Aufl., § 29 Rn. 126; Bauer/von Oefele, GBO, 3. Aufl., § 29 Rn. 52; Hügel, GBO, 2. Aufl., § 29 Rn. 109).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht