Rechtsprechung
OLG Jena, 22.12.2022 - 7 W 216/22 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Thüringen
§ 280 Abs 1 S 1 BGB, § 280 Abs 1 S 2 BGB, § 114 Abs 1 S 1 ZPO, § 127 Abs 2 S 2 ZPO
Haftung eines Steuerberaters wegen Insolvenzverschleppung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Haftung des mit der Erstellung der Jahresabschlüsse für eine GmbH beauftragten Steuerberaters wegen unterbliebener Hinweise auf die Insolvenzreife
Kurzfassungen/Presse
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Bilanzierung nach Fortführungswerten, Fortführungsprognose, Haftung Steuerberater, Liquidationswert
Verfahrensgang
- LG Erfurt, 17.01.2022 - 8 O 450/21
- LG Erfurt, 28.06.2022 - 8 O 450/21
- OLG Jena, 22.12.2022 - 7 W 216/22
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 07.03.2013 - IX ZR 64/12
Steuerberaterhaftung: Hinweispflicht bei Unterdeckung in der Handelsbilanz einer …
Auszug aus OLG Jena, 22.12.2022 - 7 W 216/22
Vielmehr sei für die bereits abgeschlossenen Sachverhalte vor Januar 2017 auf die bis dahin geltende höchstrichterliche Rechtsprechung, nämlich auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 07.03.2013 - IX ZR 64/12 -, abzustellen.Der IX. Senat des Bundesgerichtshofs hatte in 2013 die Frage einer obligatorischen Insolvenzwarnung und -beratung durch Steuerberater für den Regelfall verneint (BGH, Urteil vom 07.03.2013 - IX ZR 64/12).
Vier Jahre später mit Urteil vom 26.01.2017 hat der Bundesgerichtshof sodann seine bisherige Rechtsprechung mit Urteil vom vom 07.03.2013 - IX ZR 64/12 - und vom 06.06.2013 - IX ZR 204/12 - zu den Pflichten des Steuerberaters bei der Erstellung von Jahresabschlüssen modifiziert und für hier maßgebender Bedeutung abgeändert: Ein Pflichtenverstoß liegt nicht nur dann vor, wenn eine fehlerhaft erstellte Bilanz die tatsächlich bestehende rechnerische Überschuldung nicht erkennen lässt, sondern auch dann, wenn der Jahresabschluss angesichts einer bestehenden Insolvenzreife der Gesellschaft zu Unrecht von Fortführungswerten ausgeht.
- BGH, 26.01.2017 - IX ZR 285/14
Steuerberaterhaftung: Bilanzierung nach Fortführungswerten bei bestehendem …
Auszug aus OLG Jena, 22.12.2022 - 7 W 216/22
Insoweit sei entgegen der Rechtsansicht des Antragstellers nicht auf die Leitentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 26.01.2017 - IX ZR 285/14 - abzustellen.Die widerstreitenden Rechtsansichten der Parteien verhalten sich vordergründig darüber, ob und inwieweit die Rechtsprechungsänderung des Bundesgerichtshofs in verfassungsrechtlich zulässiger Weise Rückwirkung entfaltet, also der Antragsgegnerin zu 1 auf der Grundlage des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 26.01.2017 - IX ZR 285/14 - im hier maßgebenden Zeitraum 2013 bis 2016 (Erstellung des Jahresabschlusses für das Jahr 2015) Beratungs- und Hinweispflichten in Bezug auf etwaig bestehende Insolvenzgründe und eine Insolvenzantragspflicht hatte.
Erforderlich ist vielmehr, dass er die maßgeblichen Umstände gegenüber seinem Mandanten im Einzelnen bezeichnet und ihn konkret darauf hinweist, dass diese Umstände Anlass zu einer Prüfung einer möglichen Insolvenzreife geben (BGH, Urteil vom 26.01.2017 - IX ZR 285/14 -, juris).
- BGH, 06.06.2013 - IX ZR 204/12
Steuerberaterhaftung: Verspätete Insolvenzantragstellung aufgrund pflichtwidrig …
Auszug aus OLG Jena, 22.12.2022 - 7 W 216/22
Vier Jahre später mit Urteil vom 26.01.2017 hat der Bundesgerichtshof sodann seine bisherige Rechtsprechung mit Urteil vom vom 07.03.2013 - IX ZR 64/12 - und vom 06.06.2013 - IX ZR 204/12 - zu den Pflichten des Steuerberaters bei der Erstellung von Jahresabschlüssen modifiziert und für hier maßgebender Bedeutung abgeändert: Ein Pflichtenverstoß liegt nicht nur dann vor, wenn eine fehlerhaft erstellte Bilanz die tatsächlich bestehende rechnerische Überschuldung nicht erkennen lässt, sondern auch dann, wenn der Jahresabschluss angesichts einer bestehenden Insolvenzreife der Gesellschaft zu Unrecht von Fortführungswerten ausgeht. - BGH, 16.03.2017 - V ZA 11/17
Zwangsversteigerungsverfahren: Versagung des Zuschlags wegen unrichtiger …
Auszug aus OLG Jena, 22.12.2022 - 7 W 216/22
Zwar hat nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Rechtsschutzbegehren in aller Regel schon dann hinreichende Aussicht auf Erfolg, wenn die Entscheidung in der Hauptsache von der Beantwortung einer schwierigen, bislang ungeklärten Rechtsfrage abhängt (BGH…, Beschluss vom 13.10.2022 - V ZA 10/22 -, Rn. 6, juris; Beschluss vom 16.03.2017 - V ZA 11/17, juris Rn. 3 m.w.N.). - BGH, 13.10.2022 - V ZA 10/22
Zurückweisung der Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das …
Auszug aus OLG Jena, 22.12.2022 - 7 W 216/22
Zwar hat nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Rechtsschutzbegehren in aller Regel schon dann hinreichende Aussicht auf Erfolg, wenn die Entscheidung in der Hauptsache von der Beantwortung einer schwierigen, bislang ungeklärten Rechtsfrage abhängt (BGH, Beschluss vom 13.10.2022 - V ZA 10/22 -, Rn. 6, juris;… Beschluss vom 16.03.2017 - V ZA 11/17, juris Rn. 3 m.w.N.).