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OLG Jena, 23.02.2021 - 9 W 401/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- notar-drkotz.de
Notarkosten - Beurkundung genehmigungsbedürftiges Rechtsgeschäft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Gera, 06.10.2020 - 6 OH 25/18
- OLG Jena, 23.02.2021 - 9 W 401/20
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 01.10.2020 - V ZB 67/19
Zur Frage, ob und unter welchen Bedingungen der Notar berechtigt oder …
Auszug aus OLG Jena, 23.02.2021 - 9 W 401/20
Eine unrichtige Sachbehandlung im Sinne von § 21 Abs. 1 Satz 1 GNotKG liegt nur bei einem offen zutage tretenden Verstoß gegen eindeutige gesetzliche Normen oder bei einem offensichtlichen Versehen des Notars sowie dann vor, wenn der Notar von mehreren gleich sicheren Gestaltungsmöglichkeiten die teurere wählt (BGH, Beschluss vom 01. Oktober 2020, V ZB 67/19, juris Rn. 6).Grundsätzlich trifft den Notar aber keine Belehrungspflicht über die Kostenfolge seiner Beurkundungstätigkeit, da allgemein bekannt ist, dass die Inanspruchnahme eines Notars die gesetzliche Gebührenpflicht auslöst (BGH, Beschluss vom 01. Oktober 2020, V ZB 67/19, juris Rn. 27 m.w.N.).
- OLG Zweibrücken, 27.05.1999 - 3 W 62/99
Notargebühren für Ausgliederung einer Firma aus dem Vermögen eines …
Auszug aus OLG Jena, 23.02.2021 - 9 W 401/20
Ein Notar ist nur bei einem offensichtlichen, ihm also klar erkennbaren Irrtum eines Beteiligten über die Kosten zur Aufklärung verpflichtet (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 27. Mai 1999, 3 W 62/99, ZNotP 1999, 415-416, juris Rn. 20 Tiedtke, in: Korintenberg, GNotKG, 21. Aufl. 2020, § 21 Rn. 17 Fn. 21).