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OLG Jena, 23.03.2021 - 5 U 513/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
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Umfang der Nutzungsberechtigung an einem Flurstück; Konkludente Vereinbarung zu einem Geh- und Fahrrecht; Ergänzende Vertragsauslegung
Verfahrensgang
- LG Erfurt, 30.04.2019 - 8 O 1318/17
- OLG Jena, 23.03.2021 - 5 U 513/19
- BGH, 20.01.2022 - V ZR 78/21
- BGH, 28.04.2022 - V ZR 78/21
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 12.05.1999 - V ZR 183/98
Konkludent vereinbartes Mitbenutzungsrecht
Auszug aus OLG Jena, 23.03.2021 - 5 U 513/19
Auch verkennt der Senat nicht, dass sich nach der Rechtsprechung des BGH eine stillschweigende Verpflichtung zur Bestellung einer Dienstbarkeit daraus ergeben kann, dass der Eigentümer zweier Grundstücke das faktische herrschende davon verkauft, dafür aber eine Anlage (Zuwegung, Zuleitung) auf dem ihm verbleibenden Grundstück unentbehrlich ist (vgl. z.B. BGH VIZ 1999, 489 - m. weit. Nachw. - zitiert nach juris -). - BGH, 24.01.2020 - V ZR 155/18
Gewohnheitsrechtliches Wegerecht auf Nachbargrundstücken
Auszug aus OLG Jena, 23.03.2021 - 5 U 513/19
Insoweit werde auf die Entscheidung des BGH vom 24.01.2020, Az. V ZR 155/18 Bezug genommen. - OLG Bremen, 16.07.2014 - 5 U 10/14
Pflicht des Eigentümers eines mit einer Grunddienstbarkeit belasteten Grundstücks …
Auszug aus OLG Jena, 23.03.2021 - 5 U 513/19
Eine privatrechtliche Nebenpflicht zur Bestellung einer Grunddienstbarkeit kann aus einer Baulasterklärung aufgrund deren öffentlich-rechtlichen Charakters nicht hergeleitet werden (vgl. auch OLG Bremen Beschluss vom 16.07.2014, Az. 5 U 10/14 - zitiert nach juris -).