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   OLG Jena, 23.10.2013 - 1 Ws 283/13   

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https://dejure.org/2013,49988
OLG Jena, 23.10.2013 - 1 Ws 283/13 (https://dejure.org/2013,49988)
OLG Jena, Entscheidung vom 23.10.2013 - 1 Ws 283/13 (https://dejure.org/2013,49988)
OLG Jena, Entscheidung vom 23. Oktober 2013 - 1 Ws 283/13 (https://dejure.org/2013,49988)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    § 140 StPO, § 364 StPO, § 364a StPO
    Pflichtverteidigerbestellung: Erstreckung der Bestellung auf das Verfahren über einen Wiederaufnahmeantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2015, 16 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Oldenburg, 15.04.2009 - 1 Ws 205/09

    Umfang der Pflichtverteidigerbestellung; Erstreckung auf das

    Auszug aus OLG Jena, 23.10.2013 - 1 Ws 283/13
    Die Pflichtverteidigerbestellung im Ausgangsverfahren endet mit dem rechtskräftigen Abschluss dieses Verfahrens und wirkt nicht im Wiederaufnahmeverfahren fort (Anschluss an OLG Oldenburg (Oldenburg), Beschluss vom 15.04.2009, 1 Ws 205/09, StraFo 2009, 242 und Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung des Senats).

    An dieser Auffassung hält der Senat indessen nicht mehr fest und schließt sich der im Vordringen befindlichen Gegenansicht an, die mit überzeugender Begründung eine Fortwirkung der im Ursprungsverfahren erfolgten Beiordnung für das Wiederaufnahmeverfahren ablehnt (vgl. insbes. OLG Oldenburg, NStZ-RR 2009, 208, 209 sowie LG Mannheim, Beschluss vom 02.08.2010, 6 Qs 10/10, bei juris; KMR-Eschelbach, § 364a StPO, Rn. 33-47; KK-Lauf-hütte/Willnow, StPO, 7. Auflage, § 141 Rn. 9 und KK-Schmidt, a. a. O., § 364a Rn. 2; SK-StPO-Frister/Deiters, § 364a Rn. 3-5).

  • BGH, 25.10.1982 - StbSt (R) 1/82

    Zulässigkeit der Revision der Staatsanwaltschaft

    Auszug aus OLG Jena, 23.10.2013 - 1 Ws 283/13
    "Zwar ist bei der Auslegung von Gesetzen nach dem objektivierten Willen des Gesetzgebers, wie er sich aus dem Wortlaut der Gesetzesbestimmung, dem Sinnzusammenhang und dem erkennbaren Zweck der Vorschrift ergibt, zu forschen (BVerfGE 45, 272, 288; BGHSt 31, 128, 130).
  • OLG Jena, 23.02.2010 - 1 Ws 41/10

    Umfang der Darlegungslast im Wiederaufnahmeverfahren

    Auszug aus OLG Jena, 23.10.2013 - 1 Ws 283/13
    Auf der Grundlage der bisherigen, der überwiegenden Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum (vgl. etwa KG NJW 2013, 182, 183; Meyer/Goßner, a. a. O., § 140 Rn. 33 u. § 364 Rn. 2 m. w. N.; LR-Gössel, StPO, 26. Aufl., § 364a Rn. 3 m. w. N. sowie die Nachweise bei KK-Schmidt, StPO, 7. Aufl., § 364a Rn. 2, der - anders als noch in der Vorauflage - nunmehr die Gegenansicht vertritt) folgenden Senatsrechtsprechung (zuletzt Beschluss vom 23.02.2010, 1 Ws 41/10) wäre die Zurückweisung des Beiordnungsantrags des Verurteilten vorliegend im Ergebnis bereits deshalb nicht zu beanstanden und die Beschwerde unbegründet, weil Rechtsanwalt R... dem Verurteilten schon im Ursprungsverfahren durch Beschluss des Landgerichts Erfurt vom 07.11.2006 (Blatt 3 des Protokollsonderbandes) als Pflichtverteidiger beigeordnet worden war und diese Beiordnung sich (bis zur Rechtskraft des Beschlusses nach § 370 Abs. 2 StPO) auch auf das Wiederaufnahmeverfahren erstrecken würde.
  • BVerfG, 21.06.1977 - 2 BvR 70/75

    Verfassungsmäßigkeit des Verbots gemeinschaftlicher Verteidigung in OWi-Sachen

    Auszug aus OLG Jena, 23.10.2013 - 1 Ws 283/13
    "Zwar ist bei der Auslegung von Gesetzen nach dem objektivierten Willen des Gesetzgebers, wie er sich aus dem Wortlaut der Gesetzesbestimmung, dem Sinnzusammenhang und dem erkennbaren Zweck der Vorschrift ergibt, zu forschen (BVerfGE 45, 272, 288; BGHSt 31, 128, 130).
  • LG Mannheim, 02.08.2010 - 6 Qs 10/10

    Strafverfahren: Fortwirkung einer im Ursprungsverfahren erfolgten

    Auszug aus OLG Jena, 23.10.2013 - 1 Ws 283/13
    An dieser Auffassung hält der Senat indessen nicht mehr fest und schließt sich der im Vordringen befindlichen Gegenansicht an, die mit überzeugender Begründung eine Fortwirkung der im Ursprungsverfahren erfolgten Beiordnung für das Wiederaufnahmeverfahren ablehnt (vgl. insbes. OLG Oldenburg, NStZ-RR 2009, 208, 209 sowie LG Mannheim, Beschluss vom 02.08.2010, 6 Qs 10/10, bei juris; KMR-Eschelbach, § 364a StPO, Rn. 33-47; KK-Lauf-hütte/Willnow, StPO, 7. Auflage, § 141 Rn. 9 und KK-Schmidt, a. a. O., § 364a Rn. 2; SK-StPO-Frister/Deiters, § 364a Rn. 3-5).
  • BGH, 03.03.1964 - 5 StR 54/64

    Erstattung von Reisekosten - Erstreckung der Beiordnung eines Verteidigers auf

    Auszug aus OLG Jena, 23.10.2013 - 1 Ws 283/13
    " ... Eine Verteidigerbestellung im Erkenntnisverfahren erfolgt für dieses und gilt - mit Ausnahme einer Revisionshauptverhandlung, vgl. BGHSt 19, 258 - für das gesamte Verfahren bis zu dessen Abschluss.
  • KG, 23.05.2012 - 4 Ws 46/12

    Fortwirkung einer Pflichtverteidigerbestellung im Wiederaufnahmeverfahren

    Auszug aus OLG Jena, 23.10.2013 - 1 Ws 283/13
    Auf der Grundlage der bisherigen, der überwiegenden Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum (vgl. etwa KG NJW 2013, 182, 183; Meyer/Goßner, a. a. O., § 140 Rn. 33 u. § 364 Rn. 2 m. w. N.; LR-Gössel, StPO, 26. Aufl., § 364a Rn. 3 m. w. N. sowie die Nachweise bei KK-Schmidt, StPO, 7. Aufl., § 364a Rn. 2, der - anders als noch in der Vorauflage - nunmehr die Gegenansicht vertritt) folgenden Senatsrechtsprechung (zuletzt Beschluss vom 23.02.2010, 1 Ws 41/10) wäre die Zurückweisung des Beiordnungsantrags des Verurteilten vorliegend im Ergebnis bereits deshalb nicht zu beanstanden und die Beschwerde unbegründet, weil Rechtsanwalt R... dem Verurteilten schon im Ursprungsverfahren durch Beschluss des Landgerichts Erfurt vom 07.11.2006 (Blatt 3 des Protokollsonderbandes) als Pflichtverteidiger beigeordnet worden war und diese Beiordnung sich (bis zur Rechtskraft des Beschlusses nach § 370 Abs. 2 StPO) auch auf das Wiederaufnahmeverfahren erstrecken würde.
  • RG, 29.06.1891 - 1647/91

    Ist im Falle notwendiger Verteidigung dem Angeklagten, gegen welchen der

    Auszug aus OLG Jena, 23.10.2013 - 1 Ws 283/13
    Wie in den zuletzt genannten Entscheidungen und Kommentierungen zutreffend dargelegt, nötigen weder der Wortlaut der §§ 364a, b StPO noch der im Zusammenhang mit ihrer Einführung erfolgte (bloße) Hinweis des Gesetzgebers auf eine Übereinstimmung in der damaligen (an RGSt 22, 97 anknüpfenden) Rechtsprechung, dass die Beiordnung fortgelte (BT-Drucks. 7/551 S. 88), zu der letztlich systemwidrigen und zu Ungleichbehandlungen bzw. in Einzelfällen geradezu sachwidrigen Ergebnissen (so ausdrücklich KG a. a. O.) führenden Annahme einer - die Rechtskraft der Ausgangsentscheidung u. U. über viele Jahre überdauernden - Fortwirkung der Beiordnung.
  • OLG Frankfurt, 06.03.2020 - 1 Ws 29/20

    Keine Fortwirkung früherer Pflichtverteidigerbestellung für das

    Den Antrag auf Bestellung eines Verteidigers hat es unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des Senats zurückgewiesen, wonach die frühere Pflichtverteidigerbestellung von Rechtsanwältin A im Wiederaufnahmeverfahren fortgelte (vgl. OLG Frankfurt [Senat] BeckRS 2012, 15152; Senat, Beschluss vom 30. Juli 2010 - 1 Ws 71/10 und die bislang h.M.; str., a.A. OLG Oldenburg NStZ-RR 2009, 208, ThüringerOLG, Beschluss vom 23. Oktober 2013 - 1 Ws 283/13 unter Aufgabe früherer Rechtsprechung; zum Meinungsstand: Schmidt in KK-StPO 8. Aufl. § 364a Rn. 2).
  • OLG Braunschweig, 10.04.2014 - 1 Ws 55/14

    Fortdauer der Pflichtverteidigerbeiordnung für das Wiederaufnahmeverfahren

    Der Senat hält auch vor dem Hintergrund der von der Gegenansicht vorgebrachten Argumente (vgl. Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 23. Oktober 2013, 1 Ws 283/13, juris, m. w. N., Rn. 13 ff.) an seiner bisherigen Rechtsprechung (zuletzt Beschluss vom 04. März 2013, Ws 44/13, bislang unveröffentlicht) fest, dass eine im Ausgangsverfahren erfolgte Bestellung eines Pflichtverteidigers im Wiederaufnahmeverfahren fortwirkt (so auch mit überzeugender Begründung, insbesondere unter Verweis auf die Vorstellungen des Gesetzgebers: KG, Beschluss vom 30. Mai 2012, 4 Ws 46/12, juris, Rn. 12 ff. m. w. N. = NJW 2013, 182).
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