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   OLG Jena, 24.01.2007 - 4 W 428/06   

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https://dejure.org/2007,12452
OLG Jena, 24.01.2007 - 4 W 428/06 (https://dejure.org/2007,12452)
OLG Jena, Entscheidung vom 24.01.2007 - 4 W 428/06 (https://dejure.org/2007,12452)
OLG Jena, Entscheidung vom 24. Januar 2007 - 4 W 428/06 (https://dejure.org/2007,12452)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    § 485 Abs. 2 ZPO
    Zum rechtlichen Interesse des Antragstellers im Beweissicherungsverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtliches Interesse des Antragstellers im Beweissicherungsverfahren; Erfolgsaussichten des späteren Prozesses beim rechtlichen Interesse an der Durchführung eines selbstständigen Beweissicherungsverfahrens; Hauptsachewert beim Streitwert des selbstständigen ...

  • Judicialis

    ZPO § 485 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 485 Abs. 2
    Zum rechtlichen Interesse des Antragstellers im Beweissicherungsverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Darlegung des Interesses an der Beweissicherung

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 934
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.09.2004 - III ZB 33/04

    Anforderungen an den Vortrag des Antragstellers im selbständigen Beweisverfahren;

    Auszug aus OLG Jena, 24.01.2007 - 4 W 428/06
    Dabei kann es sich nur um völlig eindeutige Fälle handeln, in denen evident ist, dass der behauptete Anspruch keinesfalls bestehen kann (BGH, Beschlüsse vom 28.07.2006, Az. III ZB 14/06 = NJW-RR 2006, 1454-1455; vom 16.09.2004, Az. III ZB 33/04 = NJW 2004, 3488-3490; Zöller/Herget, aaO; Reichold in Thomas/Putzo, ZPO, 27. Auflage 2005, § 485 Rn. 7).

    Ein rechtliches Interesse fehlt, wenn eine ganz offensichtliche Aussichtslosigkeit des Rechtsschutzbegehrens, zu dessen Vorbereitung das in Rede stehende selbständige Beweisverfahren dienen soll, festgestellt werden kann (BGH, Beschluss vom 16.09.2004, aaO).

    Der Beschwerdewert ist mit dem Hauptsachewert anzusetzen (BGH, Beschluss vom 16.09.2004, aaO), hier also - in Übereinstimmung mit dem Landgericht - nach dem von der Antragstellerin angegebenen Interesse.

  • BGH, 28.07.2006 - III ZB 14/06

    Rechtsschutzbedürfnis für ein selbständiges Beweisverfahren zur Vorbereitung

    Auszug aus OLG Jena, 24.01.2007 - 4 W 428/06
    Dabei kann es sich nur um völlig eindeutige Fälle handeln, in denen evident ist, dass der behauptete Anspruch keinesfalls bestehen kann (BGH, Beschlüsse vom 28.07.2006, Az. III ZB 14/06 = NJW-RR 2006, 1454-1455; vom 16.09.2004, Az. III ZB 33/04 = NJW 2004, 3488-3490; Zöller/Herget, aaO; Reichold in Thomas/Putzo, ZPO, 27. Auflage 2005, § 485 Rn. 7).
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