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   OLG Jena, 24.06.2009 - 4 U 67/09   

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https://dejure.org/2009,4954
OLG Jena, 24.06.2009 - 4 U 67/09 (https://dejure.org/2009,4954)
OLG Jena, Entscheidung vom 24.06.2009 - 4 U 67/09 (https://dejure.org/2009,4954)
OLG Jena, Entscheidung vom 24. Juni 2009 - 4 U 67/09 (https://dejure.org/2009,4954)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    §§ 254 Abs. 1 BGB, 7 Abs. 1 StVG, § Abs. 1 Satz 2 und 4 StVO
    Zur Verkehrssicherungspflicht eines Straßenbaulastträgers und zur Haftungsabwägung bei Verletzung des Sichtfahrgebots

  • verkehrslexikon.de

    Umfang der kommunalen Kontrollpflicht des Zustandes der Straßen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Straßenbaulastträgers hinsichtlich des Zustandes der Fahrbahn; Berücksichtigung des Mitverschuldens und der Betriebsgefahr des Fahrzeugs des Geschädigten; Schutzzweck des Sichtfahrgebots

  • Wolters Kluwer
  • rabüro.de

    Zur Verkehrssicherungspflicht des Straßenbaulastträgers hinsichtlich Straßen

  • Judicialis

    BGB § 254 Abs. 1; ; StVG § 7 Abs. 1; ; StVO § Abs. 1 Satz 2; ; StVO § Abs. 1 Satz 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Straßenbaulastträgers hinsichtlich des Zustandes der Fahrbahn; Berücksichtigung des Mitverschuldens und der Betriebsgefahr des Fahrzeugs des Geschädigten; Schutzzweck des Sichtfahrgebots

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    §§ 254 Abs. 1 BGB, 7 Abs. 1 StVG, § Abs. 1 Satz 2 und 4 StVO
    Zur Verkehrssicherungspflicht eines Straßenbaulastträgers und zur Haftungsabwägung bei Verletzung des Sichtfahrgebots

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 1391
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Jena, 23.07.2008 - 4 U 403/08
    Auszug aus OLG Jena, 24.06.2009 - 4 U 67/09
    Art und Häufigkeit der Benutzung des Verkehrsweges und seine Bedeutung sind dabei zu berücksichtigen (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. nur Beschluss v. 23.07.2008 - Az.: 4 U 403/08 - Beschluss v. 23.01.2007 - Az.: 4 U 942/06 - Urteil v. 12.10.2005 - Az.: 4 U 975/04 -).
  • OLG Schleswig, 28.04.1994 - 7 U 109/90
    Auszug aus OLG Jena, 24.06.2009 - 4 U 67/09
    Mit Fahrbahnhindernissen muss der Kraftfahrer stets rechnen, und zwar innerorts auch ohne Schreckzeit (OLG Naumburg NZV 1999, 466; OLG Schleswig NZV 1995, 445; OLG Zweibrücken NZV 1993, 153).
  • KG, 12.02.1998 - 12 U 5603/96

    Haftungsverteilung bei Ausfahren von einem Tankstellengelände durch eine Lücke in

    Auszug aus OLG Jena, 24.06.2009 - 4 U 67/09
    Durch den Vertrauensgrundsatz begrenzt wird das Sichtfahrgebot nur für solche Hindernisse, mit denen der Kraftfahrer unter keinem vertretbaren Gesichtspunkt rechnen muss; wie z.B. mit unvermittelt von der Seite zwischen parkenden Fahrzeugen hervortretenden Fußgängern, einem unbeleuchtet entgegenkommendem Fahrzeug bei Dunkelheit oder einem außerorts plötzlich auf der Fahrbahn auftauchendem Hund (BGH NJW 1985, 1950; OLG Hamm VR 1999, 898; KG NZV 1998, 376; OLG Köln VRS 1989, 105 und 446; OLG Oldenburg NZV 1990, 158).
  • OLG Düsseldorf, 25.10.1989 - 2 Ss 362/89
    Auszug aus OLG Jena, 24.06.2009 - 4 U 67/09
    Durch den Vertrauensgrundsatz begrenzt wird das Sichtfahrgebot nur für solche Hindernisse, mit denen der Kraftfahrer unter keinem vertretbaren Gesichtspunkt rechnen muss; wie z.B. mit unvermittelt von der Seite zwischen parkenden Fahrzeugen hervortretenden Fußgängern, einem unbeleuchtet entgegenkommendem Fahrzeug bei Dunkelheit oder einem außerorts plötzlich auf der Fahrbahn auftauchendem Hund (BGH NJW 1985, 1950; OLG Hamm VR 1999, 898; KG NZV 1998, 376; OLG Köln VRS 1989, 105 und 446; OLG Oldenburg NZV 1990, 158).
  • OLG Zweibrücken, 30.04.1992 - 1 U 151/91
    Auszug aus OLG Jena, 24.06.2009 - 4 U 67/09
    Mit Fahrbahnhindernissen muss der Kraftfahrer stets rechnen, und zwar innerorts auch ohne Schreckzeit (OLG Naumburg NZV 1999, 466; OLG Schleswig NZV 1995, 445; OLG Zweibrücken NZV 1993, 153).
  • BGH, 21.02.1985 - III ZR 205/83

    Umfang und Drittbezogenheit von Amtspflichten bei Teilnahme am allgemeinen

    Auszug aus OLG Jena, 24.06.2009 - 4 U 67/09
    Durch den Vertrauensgrundsatz begrenzt wird das Sichtfahrgebot nur für solche Hindernisse, mit denen der Kraftfahrer unter keinem vertretbaren Gesichtspunkt rechnen muss; wie z.B. mit unvermittelt von der Seite zwischen parkenden Fahrzeugen hervortretenden Fußgängern, einem unbeleuchtet entgegenkommendem Fahrzeug bei Dunkelheit oder einem außerorts plötzlich auf der Fahrbahn auftauchendem Hund (BGH NJW 1985, 1950; OLG Hamm VR 1999, 898; KG NZV 1998, 376; OLG Köln VRS 1989, 105 und 446; OLG Oldenburg NZV 1990, 158).
  • OLG Naumburg, 12.03.1999 - 6 U 47/98
    Auszug aus OLG Jena, 24.06.2009 - 4 U 67/09
    Mit Fahrbahnhindernissen muss der Kraftfahrer stets rechnen, und zwar innerorts auch ohne Schreckzeit (OLG Naumburg NZV 1999, 466; OLG Schleswig NZV 1995, 445; OLG Zweibrücken NZV 1993, 153).
  • BGH, 27.06.2000 - VI ZR 126/99

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem Fußgänger

    Auszug aus OLG Jena, 24.06.2009 - 4 U 67/09
    Ein Mitverschulden des Fahrers muss er sich als einen die Betriebsgefahr erhöhenden Umstand anrechnen lassen, ohne sich auf die Entlastungsmöglichkeit des § 831 Abs. 1 Satz 2 BGB berufen zu können (BGH VersR 1965, 712; NJW 2000, 3069; 2004, 772; 2005 1940).
  • OLG Nürnberg, 08.02.1995 - 4 U 3697/94

    Haftungsverteilung bei Schäden an einem Kraftfahrzeug durch Schlaglöcher im

    Auszug aus OLG Jena, 24.06.2009 - 4 U 67/09
    Das Nichterkennen eines Fahrbahnhindernisses ist nur dann nicht - im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 4 StVO - vorwerfbar, wenn es sich um ein ungewöhnlich schwer sichtbares - weil kleines oder kontrastarmes - Hindernis handelt, auf das nichts hindeutet; wie z.B. ein (kleines) Eisenteil oder eine Stange auf der Autobahn (OLG Düsseldorf NZV 1990, 231; OLG Nürnberg DAR 1996, 59).
  • BGH, 23.04.1965 - VI ZR 278/63

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Omnibusses mit einem nachts auf der

    Auszug aus OLG Jena, 24.06.2009 - 4 U 67/09
    Ein Mitverschulden des Fahrers muss er sich als einen die Betriebsgefahr erhöhenden Umstand anrechnen lassen, ohne sich auf die Entlastungsmöglichkeit des § 831 Abs. 1 Satz 2 BGB berufen zu können (BGH VersR 1965, 712; NJW 2000, 3069; 2004, 772; 2005 1940).
  • BGH, 18.11.2003 - VI ZR 31/02

    Haftungsverteilung bei einem Verkehrsunfall aufgrund grob verkehrswidrigen

  • OLG Hamm, 14.12.1989 - 27 U 170/89
  • OLG Stuttgart, 10.07.2013 - 4 U 26/13

    Amtshaftung wegen Verletzung der Straßenverkehrssicherungspflicht bei erkennbarer

    Zum Anderen hat das Landgericht zu Recht angenommen, dass dieses Vorbringen auch nicht erheblich ist: Wenn nämlich die Fahrbahn so verschattet gewesen sein sollte, dass Auffälligkeiten wie die Rissbildung nicht erkennbar waren, hätte der Kläger aufgrund des Sichtfahrgebotes des § 3 Abs. 1 Satz 4 StVO und des Gebots des § 3 Abs. 1 Satz 2 StVO, die Geschwindigkeit den (besonderen) Sichtverhältnissen anzupassen, nur mit einer Geschwindigkeit fahren dürfen, welche ihm ermöglicht hätte, notfalls vor der ver- schatteten Stelle anzuhalten, denn es ist anerkannt, dass mit Fahrbahnhindernissen stets zu rechnen ist, und zwar innerorts auch ohne Schreckzeit (OLG Jena, Urteil vom 24.06.2009, 4 U 67/09 Rn. 25 in Juris), wobei ein Schlagloch auf der Fahrbahn kein außergewöhnliches Hindernis ist, mit dem unter keinem vertretbaren Gesichtspunkt zu rechnen ist, weshalb insoweit das Sichtfahrgebot durch den Vertrauensgrundsatz nicht eingeschränkt ist (a.a.O., Rn. 25 f.).
  • OLG Saarbrücken, 18.05.2017 - 4 U 146/16

    Amtshaftung einer saarländischen Gemeinde für Kraftfahrzeugschäden infolge

    In der Rechtsprechung wurde mehrfach entschieden, dass sich ein Autofahrer, der infolge einer mangelhaften Straße einen Schaden erleidet, regelmäßig die Betriebsgefahr seines Fahrzeugs (vgl. § 7 Abs. 1 StVG) anrechnen lassen muss (OLG Dresden DAR 1999, 122; OLG Celle NZV 2007, 569; OLG Jena MDR 2009, 1391; Scheidler NZV 2011, 422, 425).
  • LG Aachen, 16.04.2020 - 12 O 257/19

    Amtshaftung gegenüber Kindern im Park

    Im Übrigen muss sich der Wegebenutzer den gegebenen Straßenverhältnissen anpassen und die Wege so hinnehmen, wie sie sich ihm erkennbar darbietet (BGH, Urteil vom 21.06.1979 - III ZR 58/78 - VersR 1979, 1055; OLG Köln, Urteil vom 30.04.2009 - 7 U 189/08 - juris; OLG Jena, Urteil vom 24.06.2009 - 4 U 67/09 - MDR 2009, 1391; OLG Brandenburg, Urteil vom 03.06.2008 - 2 U 18/05 - NJW-RR 2008, 1614).

    Bei der Bemessung des Umfangs der Verkehrssicherungspflicht ist insbesondere auch Art, Bedeutung und Häufigkeit der Benutzung des Weges zu berücksichtigen (BGH, Urteil vom 21.06.1979 - III ZR 58/78 - VersR 1979, 1055; OLG Jena, Urteil vom 24.06.2009 - 4 U 67/09 - MDR 2009).

    Bei der Bemessung des Umfangs der Verkehrssicherungspflicht ist insbesondere auch Art, Bedeutung und Häufigkeit der Benutzung des Verkehrsweges zu berücksichtigen (BGH, Urteil vom 21.06.1979 - III ZR 58/78 - VersR 1979, 1055; OLG Jena, Urteil vom 24.06.2009 - 4 U 67/09 - MDR 2009).

  • OLG Stuttgart, 18.12.2013 - 4 U 188/13

    Amtshaftung in Baden-Württemberg: Beschädigung eines Kraftfahrzeugs durch

    Verstößt der Verkehrsteilnehmer gegen dieses Gebot, kann er sich gegenüber dem Verkehrssicherungspflichtigen nicht darauf berufen, die Abgrenzungen (Rand-/Bordsteine) seien nicht hinreichend kenntlich gewesen (Saarländisches OLG OLGR Saarbrücken 2004, 177 Rn. 26 und 30 in Juris; zur Beachtlichkeit des Sichtfahrgebots auch im Rahmen der Prüfung der Reichweite der Verkehrssicherungspflicht ferner OLG Rostock VersR 2001, 1441 = MDR 2001, 1052 Rn. 32; Thüringer OLG, Urteil vom 24.06.2009, 4 U 67/09 Rn. 25 in Juris; Senat, Urteil vom 10.07.2013, 4 U 26/13 unter II. B. 1. b (2) (b) der Gründe, Urteilsumdruck S. 29 f.).
  • OLG Koblenz, 26.05.2014 - 12 U 13/12

    Verkehrssicherungspflicht: Schadenersatzanspruch wegen Beschädigung eines

    Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung ist, insbesondere wegen des den Fahrer eines Fahrzeugs treffenden Sichtfahrgebots gemäß § 3 Abs. 1 StVO, grundsätzlich die Betriebsgefahr, die von einem Kraftfahrzeug ausgeht, zu berücksichtigen (vgl. OLG Nürnberg, 4 U 6397/94, NVZ 1996, 149; Thüringer Oberlandesgericht, 4 U 67/09, MDR 2009, 1391).

    Die Fälle, in denen die obergerichtliche Rechtsprechung wegen eines Mitverschuldens eine höhere Mithaftung oder sogar eine Alleinhaftung des Kraftfahrers angenommen hat, betrafen Fälle, in denen Warnschilder aufgestellt waren (OLG Celle, 8 U 199/06, NJW-RR 2007, 972) oder die Schlaglöcher am helllichten Tag als nicht kontrastarme Hindernisse für die Fahrer zu erkennen gewesen sein mussten (Thüringer OLG, 4 U 67 /09, MDR 2009, 1391; Thüringer OLG 4 U 884/10, zitiert nach juris).

  • OLG Koblenz, 05.05.2014 - 12 U 13/12

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Straßenbaulastträgers hinsichtlich

    Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung ist, insbesondere wegen des den Fahrer eines Fahrzeugs treffenden Sichtfahrgebots gemäß § 3 Abs. 1 StVO , grundsätzlich die Betriebsgefahr, die von einem Kraftfahrzeug ausgeht, zu berücksichtigen (vgl. OLG Nürnberg, 4 U 6397/94, NVZ 1996, 149; Thüringer Oberlandesgericht, 4 U 67/09, MDR 2009, 1391 ).

    Die Fälle, in denen die obergerichtliche Rechtsprechung wegen eines Mitverschuldens eine höhere Mithaftung oder sogar eine Alleinhaftung des Kraftfahrers angenommen hat, betrafen Fälle, in denen Warnschilder aufgestellt waren (OLG Celle, 8 U 199/06, NJW-RR 2007, 972) oder die Schlaglöcher am helllichten Tag als nicht kontrastarme Hindernisse für die Fahrer zu erkennen gewesen sein mussten (Thüringer OLG, 4 U 67 /09, MDR 2009, 1391; Thüringer OLG 4 U 884/10, zitiert nach [...]).

  • LG Aachen, 29.03.2012 - 12 O 540/11

    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch Aufstellen eines Pollers auf einem

    Im Übrigen muss sich der Straßenbenutzer den gegebenen Straßenverhältnissen anpassen und die Straße so hinnehmen, wie sie sich ihm erkennbar darbietet (BGH, Urteil vom 21.06.1979 - III ZR 58/78 - VersR 1979, 1055; OLG Köln, Urteil vom 30.04.2009 - 7 U 189/08 - juris; OLG Jena, Urteil vom 24.06.2009 - 4 U 67/09 - MDR 2009, 1391; OLG Brandenburg, Urteil vom 03.06.2008 - 2 U 18/05 - NJW-RR 2008, 1614).

    Bei der Bemessung des Umfangs der Verkehrssicherungspflicht ist insbesondere auch Art, Bedeutung und Häufigkeit der Benutzung des Verkehrsweges zu berücksichtigen (BGH, Urteil vom 21.06.1979 - III ZR 58/78 - VersR 1979, 1055; OLG Jena, Urteil vom 24.06.2009 - 4 U 67/09 - MDR 2009, 1391; OLG Brandenburg, Urteil vom 03.06.2008 - 2 U 18/05 - NJW-RR 2008, 1614).

  • OLG Frankfurt, 26.05.2017 - 13 U 21/14

    Verkehrssicherungspflicht: Aufstellen des Verkehrszeichens Nr. 112 (unebene

    Bereits aufgrund des Sichtfahrgebots des § 3 Abs. 1 Satz 4 StVO und des Gebots des § 3 Abs. 1 Satz 2 StVO die Geschwindigkeit den Straßenverhältnissen anzupassen darf ein Fahrradfahrer ohnehin nur mit einer Geschwindigkeit fahren, die es ihm erlaubt, notfalls vor einem Fahrbahnhindernis, mit dem stets zu rechnen ist, anzuhalten (OLG Jena, Urt. v. 24.06.2009, 4 U 67/09, juris Rn. 25).
  • OLG Jena, 31.05.2011 - 4 U 884/10

    Thüringer Straßenverkehrssicherungspflicht: Kriterien zur Beurteilung der Straße

    Ein Mitverschulden des Fahrers muss sie sich als einen die Betriebsgefahr erhöhenden Umstand anrechnen lassen, ohne sich auf die Entlastungsmöglichkeit des § 831 Abs. 1 Satz 2 BGB berufen zu können (BGH VersR 1965, 712, Urteil des Senats vom 24.06.2009, Az.: 4 U 67/09).
  • OLG Jena, 08.02.2011 - 4 U 1040/10

    Verkehrssicherungspflicht bei durch Dritte verursachter Gefahr

    Ob danach eine Straße "in einem dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis entsprechenden Zustand" ist, entscheidet sich im einzelnen nach der allgemeinen Verkehrsauffassung, wobei Art und Häufigkeit der Benutzung des Verkehrsweges und seine Bedeutung zu berücksichtigen sind ( ständige Senatsrechtsprechung, Beschluss vom 15.10.2009 Az.: 4 U 553/09, Urteil vom 24.06.2009, Az.: 4 U 67/09).
  • LG Aachen, 01.10.2015 - 12 O 87/15

    Verkehrssicherungspflichten der Behörde bei Bodenwelle auf Autobahn

  • LG Aachen, 12.12.2019 - 12 O 269/19

    Kontrolle einer Unterführung

  • LG Aachen, 16.09.2014 - 12 O 12/14

    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch wurzelbedingte Bodenanhebungen und

  • LG Zwickau, 27.07.2010 - 2 O 936/09

    Schadensersatzverpflichtung einer Kommune für Fahrzeugschaden durch Schlagloch

  • OLG Frankfurt, 08.08.2016 - 13 U 184/15

    Verkehrssicherungspflicht: Schlagloch in Fahrbahn

  • LG Aachen, 18.12.2014 - 12 O 293/14

    Verkehrssicherungspflicht; öffentliche Straße; Rennrad

  • OLG Jena, 29.04.2015 - 4 W 184/15

    Frostaufbruch: Urteil zur Verkehrssicherung in Fußgängerzonen

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