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   OLG Jena, 24.10.2013 - 1 UF 353/13   

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https://dejure.org/2013,45287
OLG Jena, 24.10.2013 - 1 UF 353/13 (https://dejure.org/2013,45287)
OLG Jena, Entscheidung vom 24.10.2013 - 1 UF 353/13 (https://dejure.org/2013,45287)
OLG Jena, Entscheidung vom 24. Oktober 2013 - 1 UF 353/13 (https://dejure.org/2013,45287)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen eines teilweisen Verzichts auf die Vollstreckung von Unterhaltsansprüchen; Verwirkung des Unterhaltsanspruchs

  • Justiz Thüringen

    § 242 BGB, § 1614 Abs 1 BGB, § 767 ZPO, § 120 Abs 1 FamFG
    Kindesunterhalt: Vollstreckungsabwehrklage des Unterhaltsschuldners wegen Verzichts und Verwirkung

  • kanzleibeier.eu

    Verzicht auf Kindesunterhalt für die Zukunft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242; BGB § 1614 Abs. 1
    Rechtsfolgen eines teilweisen Verzichts auf die Vollstreckung von Unterhaltsansprüchen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 1032
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 10.12.2003 - XII ZR 155/01

    Vollstreckbarkeit eines wertgesicherten Unterhaltsvergleichs; Verwirkung

    Auszug aus OLG Jena, 24.10.2013 - 1 UF 353/13
    Der Gesichtspunkt des Schuldnerschutzes spricht dafür, hier nicht zwischen titulierten und nicht titulierten Ansprüchen zu unterscheiden (BGH, NJW-RR 2004, 649, 650).

    Das Umstandsmoment ist ferner nicht gegeben, wenn der Pflichtige sich aufgrund guter finanzieller Verhältnisse wegen der titulierten Beträge nicht in seiner Lebensführung einschränken musste (BGH, FamRZ 2004, 531).

  • OLG Stuttgart, 06.05.1998 - 17 UF 65/98

    Verwirkung und Verjährung bei Ansprüchen auf nachehelichen Unterhalt

    Auszug aus OLG Jena, 24.10.2013 - 1 UF 353/13
    An die besonderen Umstände, auf Grund derer der Unterhaltsschuldner sich darauf einrichten durfte und eingerichtet hat, dass der Unterhaltsgläubiger sein Recht nicht mehr durchsetzen werde, sind strenge Maßstäbe anzulegen, wenn die Verwirkung titulierter Ansprüche in Frage steht (OLG Stuttgart, FamRZ 1999, 859).
  • BGH, 13.01.1988 - IVb ZR 7/87

    Voraussetzungen des Verzuges mit Unterhaltsleistungen

    Auszug aus OLG Jena, 24.10.2013 - 1 UF 353/13
    Für das Umstandsmoment müssen besondere Umstände hinzutreten, auf Grund deren sich der Unterhaltsverpflichtete nach Treu und Glauben darauf einrichten durfte und eingerichtet hat, dass der Unterhaltsberechtigte sein Recht nicht mehr geltend machen werde (BGH, FamRZ 1988, 370, 373).
  • OLG Brandenburg, 24.03.2003 - 10 WF 29/02

    Verzicht auf Unterhaltsansprüche durch den gesetzlichen Vertreter;

    Auszug aus OLG Jena, 24.10.2013 - 1 UF 353/13
    Zulässig ist hingegen ein Verzicht für die Vergangenheit (OLG Brandenburg, FamRZ 2004, 558).
  • BGH, 15.09.2010 - XII ZR 148/09

    Elternunterhalt - Heranziehung des unterhaltspflichtigen Kindes durch den

    Auszug aus OLG Jena, 24.10.2013 - 1 UF 353/13
    Sie kommt in Betracht, wenn der Gläubiger ein Recht längere Zeit nicht geltend macht, obwohl er dazu in der Lage wäre, und der Schuldner sich mit Rücksicht auf das gesamte Verhalten des Gläubigers darauf einrichten durfte und darauf eingerichtet hat, der Gläubiger werde sein Recht nicht mehr geltend machen (vgl. BGH, NJW 2010, 3714, Abs. 23 m. Hinw. auf die st. Rspr.).
  • BGH, 11.05.2005 - XII ZR 108/02

    Ausgleich steuerlicher Nachteile des Unterhaltsberechtigten infolge der

    Auszug aus OLG Jena, 24.10.2013 - 1 UF 353/13
    Die Voraussetzungen der Verwirkung können nicht allein aus einem erheblichen Zeitablauf hergeleitet werden (BGH, NJW 2005, 2223, 2225), der aber vorliegend auch nicht anzunehmen ist.
  • OLG Zweibrücken, 21.08.2008 - 6 UF 19/08

    Fortbestand eines Unterhaltstitels

    Auszug aus OLG Jena, 24.10.2013 - 1 UF 353/13
    Beruft sich ein Unterhaltsschuldner gegenüber einem bestimmten Unterhaltstitel auf Verzicht oder Verwirkung, handelt es sich um Einwendungen, die im Wege der Vollstreckungsabwehrklage nach § 120 Abs. 1 FamFG, § 767 ZPO geltend gemacht werden können (vgl. Zöller/Herget, ZPO, 29. Auflage, § 767, Rn. 13, "Verwirkung", "Verzicht"; OLG Zweibrücken, FamRZ 2009, 142).
  • OLG Celle, 25.10.2016 - 19 WF 148/16

    Zustandekommen einer Unterhaltsvereinbarung zwischen dem das Kind vertretenden

    Denn ein erklärter Widerruf eines Vollstreckungsverzichts führt unmittelbar dazu, dass der Unterhaltsberechtigte aus dem Unterhaltstitel ab diesem Zeitpunkt die Zwangsvollstreckung betreiben kann und beseitigt deswegen auch nicht das Rechtsschutzbedürfnis für einen Abänderungsantrag (vgl. OLG Celle FamRZ 2015, 57; OLG Thüringen FamRZ 2014, 1032 [zum Volljährigenunterhalt]; OLG Zweibrücken FamRZ 2009, 142 [zum Trennungsunterhalt]).
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