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   OLG Jena, 25.06.2008 - 4 U 820/06   

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https://dejure.org/2008,13441
OLG Jena, 25.06.2008 - 4 U 820/06 (https://dejure.org/2008,13441)
OLG Jena, Entscheidung vom 25.06.2008 - 4 U 820/06 (https://dejure.org/2008,13441)
OLG Jena, Entscheidung vom 25. Juni 2008 - 4 U 820/06 (https://dejure.org/2008,13441)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    § 781 BGB
    Rechtsmissbräuchliche Vollstreckung eines titulierten Anspruchs (abstr. Schuldanerkenntnis)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückgriff auf das einem Anerkenntnis zugrundeliegende Schuldverhältnis bei Vorliegen eines abstrakten Schuldanerkenntnisses; Ermittlung des endgültigen Ausschlusses etwaiger Einwendungen als Folge eines Schuldanerkenntnisvertrags durch Auslegung; Bereicherungsrechtlicher ...

  • Judicialis

    BGB § 781

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 781
    Rechtsmissbräuchliche Vollstreckung eines titulierten Anspruchs (abstraktes Schuldanerkenntnis)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 24.10.1985 - III ZR 35/85

    Vorliegen einer Kontokorrentvereinbarung - Voraussetzungen eines konstitutiven

    Auszug aus OLG Jena, 25.06.2008 - 4 U 820/06
    Dies hat zur Folge, dass im Falle des Nichtbestehens bzw. Wegfallens des zur Abgabe des Anerkenntnisses führenden Schuldverhältnisses der anerkannte Leistungsanspruch nicht mehr gerechtfertigt ist und das Anerkenntnis daher wegen ungerechtfertigter Bereicherung zurückgefordert werden kann (BGH NJW-RR 1999, 573; NJW 2000, 2501).Ein solcher Bereicherungsanspruch kommt lediglich dann nicht in Betracht, wenn die Parteien mit dem Anerkenntnisvertrag einen Streit oder eine Unsicherheit über den Inhalt des zwischen ihnen bestehenden Rechtsverhältnisses beenden und ohne Rücksicht auf das Bestehen oder Nichtbestehen des anerkannten Anspruchs eine klare Rechtslage schaffen wollten (BGH WM 1970, 1457; WM 1986, 50; NJW 2000, 2501).
  • BGH, 18.05.2000 - IX ZR 43/99

    Rückforderung eines abstrakten Schuldanerkenntnisses

    Auszug aus OLG Jena, 25.06.2008 - 4 U 820/06
    Dies hat zur Folge, dass im Falle des Nichtbestehens bzw. Wegfallens des zur Abgabe des Anerkenntnisses führenden Schuldverhältnisses der anerkannte Leistungsanspruch nicht mehr gerechtfertigt ist und das Anerkenntnis daher wegen ungerechtfertigter Bereicherung zurückgefordert werden kann (BGH NJW-RR 1999, 573; NJW 2000, 2501).Ein solcher Bereicherungsanspruch kommt lediglich dann nicht in Betracht, wenn die Parteien mit dem Anerkenntnisvertrag einen Streit oder eine Unsicherheit über den Inhalt des zwischen ihnen bestehenden Rechtsverhältnisses beenden und ohne Rücksicht auf das Bestehen oder Nichtbestehen des anerkannten Anspruchs eine klare Rechtslage schaffen wollten (BGH WM 1970, 1457; WM 1986, 50; NJW 2000, 2501).
  • BGH, 21.01.1994 - V ZR 238/92

    Rechtsschutzinteresse für eine Vollstreckungsgegenklage bei Aushändigung einer

    Auszug aus OLG Jena, 25.06.2008 - 4 U 820/06
    Erweist sich nach alledem die Vollstreckungsabwehrklage als begründet, steht den Klägern entsprechend § 371 BGB auch die weiter begehrte Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung der notariellen Urkunde vom 10.06.2003 zu ( vgl. hierzu BGH NJW 1994, 1161).
  • BGH, 30.11.1998 - II ZR 238/97

    Beweiswürdigung bei verzögerter Berufung einer Partei auf ein entcheidendes

    Auszug aus OLG Jena, 25.06.2008 - 4 U 820/06
    Dies hat zur Folge, dass im Falle des Nichtbestehens bzw. Wegfallens des zur Abgabe des Anerkenntnisses führenden Schuldverhältnisses der anerkannte Leistungsanspruch nicht mehr gerechtfertigt ist und das Anerkenntnis daher wegen ungerechtfertigter Bereicherung zurückgefordert werden kann (BGH NJW-RR 1999, 573; NJW 2000, 2501).Ein solcher Bereicherungsanspruch kommt lediglich dann nicht in Betracht, wenn die Parteien mit dem Anerkenntnisvertrag einen Streit oder eine Unsicherheit über den Inhalt des zwischen ihnen bestehenden Rechtsverhältnisses beenden und ohne Rücksicht auf das Bestehen oder Nichtbestehen des anerkannten Anspruchs eine klare Rechtslage schaffen wollten (BGH WM 1970, 1457; WM 1986, 50; NJW 2000, 2501).
  • BGH, 24.11.1971 - IV ZR 71/70

    Geltendmachung von Ansprüchen aus der Personenkautionsversicherung bei Ehegatten;

    Auszug aus OLG Jena, 25.06.2008 - 4 U 820/06
    Infolge dieser Abtretung ist die mit Ziffer 5. der "Ratenzahlungs- und Sicherungsvereinbarung" begründete sichernde Schuldmitübernahme (Schuldbeitritt) der Kläger in entsprechender Anwendung des § 401 Abs. 1 BGB auf die Zessionarin - die ... GmbH i.G. - übergegangen (zum Übergang von in § 401 Abs. 1 BGB nicht genannter unselbständiger Sicherungsrechte - namentlich der sichernden Schuldmitübernahme - auf den Zessionar vgl. BGH NJW 1972, 437; 2000, 575; BAG WM 1990, 735).
  • BGH, 23.11.1999 - XI ZR 20/99

    Anspruch des Zessionars aus einer sichernden Schuldmitübernahme bei Abtretung der

    Auszug aus OLG Jena, 25.06.2008 - 4 U 820/06
    Infolge dieser Abtretung ist die mit Ziffer 5. der "Ratenzahlungs- und Sicherungsvereinbarung" begründete sichernde Schuldmitübernahme (Schuldbeitritt) der Kläger in entsprechender Anwendung des § 401 Abs. 1 BGB auf die Zessionarin - die ... GmbH i.G. - übergegangen (zum Übergang von in § 401 Abs. 1 BGB nicht genannter unselbständiger Sicherungsrechte - namentlich der sichernden Schuldmitübernahme - auf den Zessionar vgl. BGH NJW 1972, 437; 2000, 575; BAG WM 1990, 735).
  • BGH, 18.09.1970 - IV ZR 1199/68

    Verpflichtung zum Schadensersatz auf Grund der Verletzung eines Maklervertrages -

    Auszug aus OLG Jena, 25.06.2008 - 4 U 820/06
    Dies hat zur Folge, dass im Falle des Nichtbestehens bzw. Wegfallens des zur Abgabe des Anerkenntnisses führenden Schuldverhältnisses der anerkannte Leistungsanspruch nicht mehr gerechtfertigt ist und das Anerkenntnis daher wegen ungerechtfertigter Bereicherung zurückgefordert werden kann (BGH NJW-RR 1999, 573; NJW 2000, 2501).Ein solcher Bereicherungsanspruch kommt lediglich dann nicht in Betracht, wenn die Parteien mit dem Anerkenntnisvertrag einen Streit oder eine Unsicherheit über den Inhalt des zwischen ihnen bestehenden Rechtsverhältnisses beenden und ohne Rücksicht auf das Bestehen oder Nichtbestehen des anerkannten Anspruchs eine klare Rechtslage schaffen wollten (BGH WM 1970, 1457; WM 1986, 50; NJW 2000, 2501).
  • BGH, 04.12.2014 - VII ZR 4/13

    Erstreckung der Rechtskraft eines die Vollstreckungsgegenklage abweisenden

    Ein rechtsmissbräuchliches, gegen den Grundsatz von Treu und Glauben im Sinne des § 242 BGB verstoßendes Verhalten kann eine Einwendung in diesem Sinne begründen (vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 1963 - Ib ZR 88/62, BGHZ 42, 1, 5 f.; OLG Jena, OLGR Jena 2008, 925, 926).
  • OLG Brandenburg, 23.03.2011 - 4 U 32/10

    Darlehensvertrag: Sittenwidrigkeit einer Mithaftungsübernahme wegen krasser

    Darüber hinaus ist der Vortrag der Kläger dahin zu verstehen, dass sie den im Rahmen der Vollstreckung aus der notariellen Urkunde geltend gemachten Ansprüchen wegen einer rechtsgrundlosen Gewährung des Schuldversprechens und damit aufgrund eines aus § 812 BGB folgenden Anspruches auf Rückgabe des Schuldversprechens die Bereicherungseinrede gemäß § 821 BGB entgegen halten wollen (andernfalls ist jedenfalls eine Rechtsmissbräuchlichkeit einer Vollstreckung auch von Amts wegen zu berücksichtigen; vgl. Thüringer Oberlandesgericht vom 25.06.2008 - 4 U 820/06).
  • OLG Naumburg, 08.08.2012 - 1 W 46/12

    Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe für den Beklagten im Urkundenprozess

    Insoweit lässt aber bereits der Sachvortrag des Beklagten keine Nichtigkeit des Anerkenntnisses oder eine ungerechtfertigte Bereicherung des Klägers (vgl. hierzu BGH NJW 2000, 2501, 2502; 2005, 2991, 2993; OLG Rostock OLG-NL 2005, 241, 242; OLG Jena, Urteil vom 25. Juni 2008, 4 U 820/06 - BeckRS 2009, 03881) erkennen.
  • LG Hannover, 16.10.2009 - 14 S 60/09

    Abstraktes Anerkenntnis; abstraktes Schuldanerkenntnis; Abtretung; AGB-Klausel;

    Trotz des abstrakten Charakters des Anerkenntnisses stellt die Rechtsbeziehung, die zur Abgabe des Anerkenntnisses geführt hat, nämlich grundsätzlich den Rechtsgrund des abstrakten Schuldanerkenntnisses dar (vgl. OLG Thüringen, Urt.v. 25.06.2008, 4 U 820/06).
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