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   OLG Jena, 26.02.2003 - 3 HKO 486/01   

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OLG Jena, 26.02.2003 - 3 HKO 486/01 (https://dejure.org/2003,29900)
OLG Jena, Entscheidung vom 26.02.2003 - 3 HKO 486/01 (https://dejure.org/2003,29900)
OLG Jena, Entscheidung vom 26. Februar 2003 - 3 HKO 486/01 (https://dejure.org/2003,29900)
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  • OLG Hamburg, 14.07.1999 - 11 U 15/99

    Rückabwicklung einer atypisch stillen Gesellschaft wegen Verschuldens bei

    Auszug aus OLG Jena, 26.02.2003 - 3 HKO 486/01
    Andere Informationsmöglichkeiten als die Aufklärung der Anlagegesellschaft stehen nur eingeschränkt, wenn überhaupt zur Verfügung (ähnlich auch OLG Hamburg NZG 2000, 536, 537).

    Aber selbst wenn man zugunsten der Beklagten unterstellt, daß dem Kläger der ausführlichere Prospekt überreicht worden ist, liegt eine Verletzung der Aufklärungspflicht vor: aaa) Die Beklagte hat ihre Aufklärungspflicht insbesondere dadurch verletzt, daß sie nicht über das Verlust- und Insolvenzrisiko hinsichtlich der noch ausstehenden Raten aufgeklärt hat (vgl. auch OLG Hamburg NZG 2000, 536, 537).

    ccc) Darüber hinaus klärt der Prospekt nicht darüber auf, daß der Rentenanleger auf die Zinsen keinen Zugriff hat (vgl. §.12 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages), was ebenfalls einen Verstoß gegen die Aufklärungspflicht darstellt (vgl. nur OLG Hamburg NZG 2000, 536, 537).

    ddd) Ein weiterer Verstoß gegen die Aufklärungspflicht liegt darin, daß die Beklagte nicht ausreichend über die Folgen der Dynamisierung um jährlich 5 % (monatlicher Beitrag steigt von 400, 00 DM im ersten Jahr auf 1.646,45 DM im dreißigsten Jahr; Einlagebetrag erhöht sich von 144.000 DM im Vertrag auf 318.906,47 DM, somit auf 221, 5 % der ursprünglichen Beteiligungssumme) und das daraus folgende erweiterte Verlust- und Insolvenzrisiko aufklärt (OLG Hamburg NZG 2000, 536, 537), ganz abgesehen davon, dass die monatlichen Beiträge aufgrund der langen Laufzeit eine Höhe erreichen, den der Anleger nicht mehr in jedem Fall aufbringen kann.

    Die Beklagte hätte in diesem Zusammenhang auch darauf hinweisen müssen, dass insofern keine Gewinnberechtigung und damit auch kein Anspruch auf Mindestverzinsung besteht (OLG Hamburg NZG 2000, 536, 538).

    ggg) Schließlich hat die Beklagte dadurch gegen ihre Aufklärungspflicht verstoßen, daß der Kläger, der sich erst im Dezember 1998 als atypisch stiller Gesellschafter an der Beklagte beteiligen wollte, lediglich auf der Grundlage eines Prospektes mit Stand vom November 1995 aufgeklärt worden ist (OLG Hamburg NZG 2000, 536; 538).

    Dabei wird jedoch in den Fällen der Aufklärungspflichtverletzung von der Kausalität zwischen dem Verstoß gegen die Aufklärungspflicht und dem Vertragsabschluß im Sinne des aufklärungsrichtigen Verhaltens des Geschädigten ausgegangen (Emmerich, a.a.O., vor § 275 Rn. 188 u. 195; Palandt/Heinrichs, BGB, 61. Auflage 2002, § 282 a.F. Rn. 15 m.w.N.) Es ist somit Sache des Aufklärungspflichtigen nachzuweisen, dass der Vertrag auch bei ordnungsgemäßer Aufklärung geschlossen worden wäre - bzw. die dahingehende Vermutung ist zu erschüttern (BGH NJW 1996, 2503; 1998, 302,303 m.w.N.; Hamburg NZG 2000, 536,538).

  • BGH, 26.09.1997 - V ZR 29/96

    Vermögensschaden bei Verschulden bei Vertragsschluß

    Auszug aus OLG Jena, 26.02.2003 - 3 HKO 486/01
    Dabei wird jedoch in den Fällen der Aufklärungspflichtverletzung von der Kausalität zwischen dem Verstoß gegen die Aufklärungspflicht und dem Vertragsabschluß im Sinne des aufklärungsrichtigen Verhaltens des Geschädigten ausgegangen (Emmerich, a.a.O., vor § 275 Rn. 188 u. 195; Palandt/Heinrichs, BGB, 61. Auflage 2002, § 282 a.F. Rn. 15 m.w.N.) Es ist somit Sache des Aufklärungspflichtigen nachzuweisen, dass der Vertrag auch bei ordnungsgemäßer Aufklärung geschlossen worden wäre - bzw. die dahingehende Vermutung ist zu erschüttern (BGH NJW 1996, 2503; 1998, 302,303 m.w.N.; Hamburg NZG 2000, 536,538).

    Der BGH (NJW 1998, 302, 303 f.) ist der Ansicht, dass die Rückgängigmachung eines Vertrages unter dem Gesichtspunkt des Verschuldens bei Vertragsschluss einen Vermögensschaden voraussetzt und ein solcher nicht automatisch mit der Eingehung des Vertrages eintritt, sondern nur dann, wenn der Vertragsschluss für den Betroffenen wirtschaftlich nachteilig ist.

    Ein Schaden soll jedoch in bestimmten Fällen dann nicht gegeben sein, wenn die Anlage für den Anleger insgesamt nicht nachteilig ist, weil der Wert der Gegenleistung seine eigene Leistung zumindest erreicht (BGHZ 115, 213, 221 f. m.w.N.; BGH NJW 1998, 302, 304 f.).

  • BGH, 02.07.2001 - II ZR 304/00

    Beteiligung an einer Publikums- BGB -Gesellschaft; Frist und Adressat für den

    Auszug aus OLG Jena, 26.02.2003 - 3 HKO 486/01
    So hat insbesondere der BGH in seiner Grundsatzentscheidung zur Publikums-BGB-Gesellschaft vom 02.07.2001 (BGHZ 148, 201) ausgeführt, daß bei einer in Vollzug gesetzten Gesellschaft nicht nur deren Gläubiger geschützt werden müssen, sondern auch sicherzustellen ist, daß die Mitgesellschafter des widerrufenden Gesellschafters nicht schlechter als er selbst behandelt werden.

    Im Ergebnis hat der BGH jedoch dem geltend gemachten Zahlungsanspruch eines Gesellschafters außerhalb der Auseinandersetzung stattgegeben, da er im konkreten Fall sowohl die Gefahr einer Schädigung der Gesellschaftsgläubiger als auch eine Ungleichbehandlung der Mitgesellschafter des Klägers ausgeschlossen hat (BGHZ 148, 201, 207 f.).

    Die Entscheidung des BGH vom 02.07.2001 (BGH 148, 201,207 f.) steht der Ansicht des Senats nicht entgegen, da sie sich auf eine BGB-(Außen)-Gesellschaft mit vielen Gesellschaftern bezog.

  • BGH, 29.11.1952 - II ZR 15/52

    Anspruch auf Auseinandersetzung einer Gesellschaft; Beteiligung eines weiteren

    Auszug aus OLG Jena, 26.02.2003 - 3 HKO 486/01
    Denn auch in solchen Konstruktionen kann es gerechtfertigt sein, das Gesellschaftsverhältnis für die Vergangenheit als wirksam anzusehen, um z. B. eine wertungsgerechte Auseinandersetzung der Gesellschafter zu gewährleisten (vgl. BGHZ 8, 157).

    Insofern liegt der Fall hier auch anders als in der Entscheidung des BGH vom 29.11.1952 (BGHZ 8, 157), in dem keine vorrangige Schutzwürdigkeit des Stillen vorlag.

  • BGH, 29.06.1970 - II ZR 158/69

    Anwendung der Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft auf typische stille

    Auszug aus OLG Jena, 26.02.2003 - 3 HKO 486/01
    Eine Ausnahme davon ist lediglich zu machen, wenn die rechtliche Anerkennung des tatsächlich vorhandenen und von den Parteien gewollten Zustands aus gewichtigen Belangen der Allgemeinheit oder bestimmter besonders schutzwürdiger Personen unvertretbar ist (BGHZ 55, 5, 9; BGH NJW-RR 1988, 1379; st. Rspr.).

    Der Senat folgt jedoch im Ausgangspunkt dem BGH, der in ständiger Rechtsprechung die Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft auf alle Typen der stillen Gesellschaft anwendet, und zwar auch auf reine Innengesellschaften ohne Gesellschaftsvermögen (BGHZ 55, 5, 9; anders möglicherweise BGH BB 1990, 1997).

  • OLG Schleswig, 05.12.2002 - 5 U 28/02

    Beitritt als atypischer stiller Gesellschafter; Rückabwicklung nach Prospekt-

    Auszug aus OLG Jena, 26.02.2003 - 3 HKO 486/01
    Allerdings weisen die Entscheidungen im Ergebnis in die richtige Richtung: Denn die Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft können nur dort angewendet werden, wo diese Rechtsfigur Sinn macht und nicht losgelöst von ihrem Zweck zu widersinnigen Ergebnissen führt (wie hier auch OLG Schleswig ZIP 2003, 74, 76 ff.).
  • BGH, 18.06.1996 - VI ZR 121/95

    Darlegungs- und Beweislast bei arglistiger Täuschung im Rahmen von

    Auszug aus OLG Jena, 26.02.2003 - 3 HKO 486/01
    Dabei wird jedoch in den Fällen der Aufklärungspflichtverletzung von der Kausalität zwischen dem Verstoß gegen die Aufklärungspflicht und dem Vertragsabschluß im Sinne des aufklärungsrichtigen Verhaltens des Geschädigten ausgegangen (Emmerich, a.a.O., vor § 275 Rn. 188 u. 195; Palandt/Heinrichs, BGB, 61. Auflage 2002, § 282 a.F. Rn. 15 m.w.N.) Es ist somit Sache des Aufklärungspflichtigen nachzuweisen, dass der Vertrag auch bei ordnungsgemäßer Aufklärung geschlossen worden wäre - bzw. die dahingehende Vermutung ist zu erschüttern (BGH NJW 1996, 2503; 1998, 302,303 m.w.N.; Hamburg NZG 2000, 536,538).
  • OLG Rostock, 01.03.2001 - 1 U 122/99

    Haustürgeschäfte - Beitritt eines Gesellschafters zu Publikumgesellschaft -

    Auszug aus OLG Jena, 26.02.2003 - 3 HKO 486/01
    Der abweichenden Auffassung des OLG Stuttgart (6. Zivilsenat, OLGR 1999, 430, 431) und des OLG Rostock (ZIP 2001, 1009, 1011), die eine Anwendung der Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft auf atypisch stille Gesellschaften unter Hinweis auf den Vorrang des Verbraucherschutz bei Anwendung des HWiG generell ablehnen, vermag der Senat daher nicht beizupflichten.
  • OLG Dresden, 19.06.2002 - 8 U 630/02

    Bankenhaftung; Kapitalanlage

    Auszug aus OLG Jena, 26.02.2003 - 3 HKO 486/01
    Soweit aktuelle Entscheidungen dies in vergleichbaren Fällen anders sehen (beispielhaft OLG Dresden ZIP 2002, 1293, 1296), beruht dies offensichtlich auf einer rein schematischen Heranziehung der Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft und ohne jede Erörterung der hinter den Rechtsfolgen stehenden Sachproblematik.
  • BGH, 02.07.1962 - II ZR 204/60

    Rückständige Gewerbesteuer - § 110 HGB, subsidiäre Haftung der Mitgesellschafter,

    Auszug aus OLG Jena, 26.02.2003 - 3 HKO 486/01
    Bei Auflösung einer Gesellschaft werden im Rahmen der Auseinandersetzung zwar grundsätzlich alle Ansprüche aus dem Gesellschaftsverhältnis zwischen der Gesellschaft und dem Gesellschafter wie auch unter den Gesellschaftern zu unselbständigen Rechnungsposten, die in die Auseinandersetzungsbilanz einzustellen sind; solche Ansprüche können dann nicht mehr selbständig geltend gemacht werden (BGHZ 37, 299,304; NJW 1968, 2005, 2006; 1984, 1455, 1456; Baumbach/Hopt, a.a.O., § 145 Rn. 6, § 235 Rn. 1; MüKoBGB/Ulmer, 3. Aufl. 1997, § 705 Rn. 285).
  • BGH, 24.05.1993 - II ZR 136/92

    Aufklärungspflichten gegenüber Arbeitnehmer bei vermögenswirksamen

  • BGH, 07.11.1988 - II ZR 46/88

    Verpflichtung des stillen GmbH-Gesellschafters zur Erhaltung des Stammkapitals

  • BGH, 04.07.1968 - II ZR 47/68

    Absichtliche Verzögerung der Liquidation durch einen Gesellschafter - Auflösung

  • BGH, 18.06.1990 - II ZR 132/89

    Formbedürftigkeit des Erwerbs von Beteiligungen an einer im Ausland belegenen

  • OLG Stuttgart, 14.09.1999 - 6 U 72/99
  • BGH, 06.02.1984 - II ZR 88/83

    Klage eines Gesellschafters gegen einen Mitgesellschafter nach Auflösung der

  • BGH, 26.09.1991 - VII ZR 376/89

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen im Bauherrenmodell

  • BGH, 16.05.1988 - II ZR 316/87

    Anfechtung eines Teilhaberschaftsvertrages - Bestätigung eines

  • BGH, 19.11.1999 - V ZR 321/98

    Fernwärmeleitung als Rechtsmangel eines Grundstücks

  • BGH, 04.03.1998 - VIII ZR 378/96

    Verbürgung für eine Firmendarlehen nach Gründung einer GmbH - Zahlung des

  • BGH, 26.04.1991 - V ZR 165/89

    Haftung des Verkäufers für Pflichtverletzung des Verhandlungsgehilfen; Werbung

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