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   OLG Jena, 27.08.2008 - 2 U 207/08   

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OLG Jena, 27.08.2008 - 2 U 207/08 (https://dejure.org/2008,12100)
OLG Jena, Entscheidung vom 27.08.2008 - 2 U 207/08 (https://dejure.org/2008,12100)
OLG Jena, Entscheidung vom 27. August 2008 - 2 U 207/08 (https://dejure.org/2008,12100)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch der Berufskammer aller Steuerberater und Steuerbevollmächtigten auf wettbewerbliche Unterlassung; Regelung des Werberechts (anderer) Gewerbetreibender im Berufsrecht der Steuerberater; Irreführung durch das Werben mit der Bezeichnung "Buchhalter"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Irreführung durch Werbung mit dem Begriff "Buchhalter"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 848
  • MDR 2009, 536
  • GRUR-RR 2009, 149
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 21.02.2008 - I ZR 142/05

    Buchführungsbüro

    Auszug aus OLG Jena, 27.08.2008 - 2 U 207/08
    Die Pflicht zur Aufzählung der Tätigkeiten im Einzelnen war und ist zwar geeignet, jegliche Irreführung sicher auszuschließen (vgl. BGH DB 2008, 1624 - Buchführungsbüro).

    Eine durchgreifende Änderung des Verkehrsverständnisses ist überdies aber auch nicht anzunehmen (vgl. in anderem Zusammenhang BGH DB 2008, 1624 - Buchführungsbüro).

  • BVerfG, 13.07.1992 - 1 BvR 303/90

    Unterlassung wettbewerbsverzerrender Ausgabe von Einkaufsausweisen an private

    Auszug aus OLG Jena, 27.08.2008 - 2 U 207/08
    Ein Verbot irreführender Werbung ist als Regelung der Berufsausübung zulässig (vgl. BVerfG NJW 1993, 1969 ).
  • BGH, 13.12.1990 - I ZR 103/89

    Bilanzbuchhalter - Irreführung/Leistungsfähigkeit

    Auszug aus OLG Jena, 27.08.2008 - 2 U 207/08
    Finanzbuchhaltung" (vgl. BGH GRUR 1991, 554 - Bilanzbuchhalter).
  • BVerfG, 23.07.2001 - 1 BvR 873/00

    Zum Praxisschild des Zahnarztes

    Auszug aus OLG Jena, 27.08.2008 - 2 U 207/08
    Das Unterlassungsurteil verbietet der Beklagten nicht eine zutreffende Information (vgl. dazu BVerfG WRP 2001, 1064), sondern will gerade die Werbung mit einer unzutreffenden Information verhindern, die die Beklagte dadurch im Geschäftsverkehr vornimmt, dass sie suggeriert, zur Ausführung von Tätigkeiten berechtigt zu sein, für die sie unstreitig die erforderliche Erlaubnis nicht besitzt.
  • BVerfG, 26.10.2004 - 1 BvR 981/00

    Steuerberaterkammer

    Auszug aus OLG Jena, 27.08.2008 - 2 U 207/08
    Die mit der Sachbefugnis einhergehende Wahrung von Gesamtinteressen steht auch in Einklang mit verfassungsrechtlichen Vorgaben (vgl. BVerfG NJW 2004, 3765, 3766).
  • BGH, 12.07.2001 - I ZR 261/98

    Rechenzentrum

    Auszug aus OLG Jena, 27.08.2008 - 2 U 207/08
    Die Anspruchsberechtigung folgt aus § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG (zu § 13 Abs. 2 Nr. 2 UWG a.F.: BGH GRUR 2002, 77, 78 - Rechenzentrum).
  • OLG Brandenburg, 12.07.2005 - 6 U 108/04

    Unlauterer Wettbewerb: Werbung eines Gewerbetreibenden mit den Bezeichnungen

    Auszug aus OLG Jena, 27.08.2008 - 2 U 207/08
    Wirbt der Buchhalter im Sinne von § 6 Nr. 4 StBerG mit Tätigkeitsbeschreibungen, so muss er sich daher entweder exakt an den Wortlaut von §§ 6 Nr. 3 und 4 StBerG halten (Gehre/von Borstel aaO.) oder bei der Benutzung von Oberbegriffen eindeutige Einschränkungen machen (vgl. ähnlich OLG Brandenburg GRUR-RR 2006, 167 zu "Buchführungsservice").
  • BGH, 18.10.2001 - I ZR 193/99

    Elternbriefe

    Auszug aus OLG Jena, 27.08.2008 - 2 U 207/08
    Von der Werbung angesprochene Verkehrskreise sind im vorliegenden Falle insbesondere Kleingewerbetreibende und Existenzgründer (und damit auch Handwerker, Gastwirte und Inhaber kleinerer Geschäfte ohne eigene Buchhaltungskräfte, die darauf angewiesen oder verpflichtet sind, eine Buchführung vorzuhalten. Obwohl weite Verbraucherkreise und die Mitglieder des Senats nicht zu diesen angesprochenen Verkehrskreisen zählen, kann der Senat das Verkehrsverständnis selbst beurteilen, und zwar auch dann, wenn es um die Verneinung der Irreführungsgefahr geht (BGH GRUR 2002, 550, 552 - Elternbriefe).
  • Drs-Bund, 21.11.2007 - BT-Drs 16/7250
    Auszug aus OLG Jena, 27.08.2008 - 2 U 207/08
    Vielmehr war stets eine Regelung angestrebt, die Irreführungen ausschließen, wohl aber für den Normadressaten ausreichend Klarheit schaffen soll, damit Abmahnungen verhindert werden können (vgl. BT-Drucks. 16/7077, S. 25, 26; entsprechend auch BT-Drucks. 16/7250, S. 19, 20).
  • BFH, 12.01.1988 - VII R 60/86

    Zum Umfang des Buchführungsprivilegs der steuerberatenden Berufe

    Auszug aus OLG Jena, 27.08.2008 - 2 U 207/08
    Dass diese Tätigkeiten zur Buchhaltung bzw. Buchführung gehören, ist zwar von der Beklagten bestritten, ist aber den von der Klägerin vorgelegten allgemeinen Quellen zu entnehmen und entspricht in der Beantwortung einer Rechtsfrage der allgemeinen Meinung (vgl. BGH aaO. - Rechenzentrum; BFH DB 1988, 1364).
  • BGH, 25.06.2015 - I ZR 145/14

    Mobiler Buchhaltungsservice - Wettbewerbsverstoß: Bezeichnung als Buchhalter bei

    Vielmehr ist es ihnen überlassen, eine durch solche Angaben begründete Gefahr der Irreführung des angesprochenen Verkehrs über die von ihnen angebotenen Tätigkeiten auf andere Weise auszuräumen (OLG Jena, GRUR-RR 2009, 149, 150 ff.; OLG Brandenburg, GRUR-RR 2009, 152, 153; OLG Brandenburg, DStR 2010, 2215 f.).
  • OLG Karlsruhe, 22.01.2014 - 6 U 45/13

    Mobiler Buchhaltungsservice - Wettbewerbsrecht: Irreführende Verwendung des

    Insoweit besteht kein Unterschied zur Verwendung des Begriffs der Buchhaltung bzw. Buchführung, bei welchen die vorherrschende Auffassung davon ausgeht, dass diese Begriffe den Eindruck erwecken, dass der Werbende auch steuerberatenden Berufe vorbehaltenen Tätigkeiten ausübe (vgl. BGH, DStR 2001, 1669, 1670; OLG Brandenburg, DStRE 2011, 123; OLG Jena, GRUR-RR 2009, 149, 151; OLG Düsseldorf, DStR 2012, 2560 Rn. 23; Bornkamm, in Köhler/Bornkamm, UWG, 32. Aufl. § 5 Rn. 4.146).

    Es kann hier dahinstehen, ob - mit dem Oberlandesgericht Jena (GRUR-RR 2009, 149, 150)- davon auszugehen ist, dass es im Hinblick auf die in § 8 Abs. 4 StBerG zugelassene Bezeichnung unter Irreführungsgesichtspunkten unschädlich ist, dass sich aus ihr eine eingeschränkte Tätigkeitsbefugnis nicht ableiten lässt.

    Dem genügt der bloße Hinweis auf § 6 StBerG nicht (OLG Jena, GRUR-RR 2009, 149, 151; OLG Brandenburg, DStR 2011, 123, 125).

    Dass das Steuerberatungsgesetz insoweit Angaben enthält, genügt nicht zur Verneinung der wettbewerbsrechtlichen Relevanz (OLG Jena, GRUR-RR 2009, 149).

  • OLG Hamm, 15.03.2016 - 4 U 113/15

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von Leistungen eines selbständigen

    Er darf insbesondere keine Tätigkeiten wie die Einrichtung einer Buchführung einschließlich der Einrichtung der Finanzbuchhaltung und der Lohnbuchhaltung (vgl. BGH, Urteil vom 12.07.2001 - I ZR 261/98 - [Rechenzentrum] ), das Erstellen eines Kontenplans (vgl. OLG Jena, GRUR-RR 2009, 149), Arbeiten im Zusammenhang mit der Aufstellung des Jahresabschlusses (vgl. OLG Jena, a.a.O.) oder das Anfertigen von Umsatzsteuer-Voranmeldungen (Senat, Urteil vom 18.07.2006 - 4 U 17/06 - ) geschäftsmäßig übernehmen.
  • OLG Düsseldorf, 31.03.2015 - 20 U 241/13

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines "Buchführungsbüros"

    Es kommt deshalb nicht darauf an, ob die Annahme des vom Beklagten herangezogenen Thüringer Oberlandesgerichts zutrifft, dass die bloße Verwendung der Bezeichnung "Buchhalter" ohne eine Tätigkeitsangabe nicht irreführend ist, denn für die Werbung mit der Tätigkeit "Buchführung" hat das Thüringer Oberlandesgericht die Irreführungseignung ausdrücklich und aus den oben angeführten Gründen ebenso bejaht (GRUR-RR 2009, 149, 150 - Buchhalter) wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 14. August 2012, I - 20 U 122/11 (DStR 2012, 2560 Ls., BeckRS 2012, 23972; ebenso OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2014, 339, 340/341 - Mobiler Buchhaltungsservice).
  • OLG Düsseldorf, 14.08.2012 - 20 U 122/11

    Wettbewerbswidrigkeit der Werbung mit der Bezeichnung "Buchführungsbüro"

    Es soll also nach dem erkennbaren Willen des Gesetzgebers dabei bleiben, dass ein Buchhalter seine Tätigkeit nur so bewerben darf, dass eine Irreführung des Publikums auszuschließen ist (ebenso das von der Klägerin herangezogene Thüringer Oberlandesgericht; wie seine Entscheidung an der Fundstelle GRUR-RR 2009, 149, 150 - Buchhalter - zeigt, die weit über das Zitat der Klägerin hinausgeht).
  • LG Münster, 01.12.2011 - 24 O 55/11

    Angebot umfassender Steuerrechtshilfe durch Formulierungen wie Finanzbuchaltung

    Das Gericht ist - ebenso wie das Thüringer Oberlandesgericht in einem vergleichbaren Fall, Urteil vom 27.08.2008, Az.: 2 U 207/08 - der Auffassung, dass der Klageantrag ausreichend bestimmt im Sinne von § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO ist, da der Umfang der verbotenen Handlungen hinreichend klar umschrieben ist.
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