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   OLG Jena, 27.08.2009 - 1 UF 123/09   

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OLG Jena, 27.08.2009 - 1 UF 123/09 (https://dejure.org/2009,3509)
OLG Jena, Entscheidung vom 27.08.2009 - 1 UF 123/09 (https://dejure.org/2009,3509)
OLG Jena, Entscheidung vom 27. August 2009 - 1 UF 123/09 (https://dejure.org/2009,3509)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    §§ 1573 Abs. 2. 1577 Abs. 1 BGB, § 1578 b BGB
    Zumutbarkeit der Erzielung von Einkünften im Altbundesgebiet aus Arbeitstätigkeit Zurechnung von fiktiven Einkünften aus Vermietung, Herabsetzung des Unterhaltsanspruches

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Erwerbsobliegenheit des unterhaltsberechtigten Ehegatten; Voraussetzungen der zeitlich begrenzten Herabsetzung des Unterhalts; Zurechnung eines durchschnittlich erzielbaren Ertrags (Mietzins) aus einer zumutbaren aber unterlassenen Untervermietung als fiktives ...

  • Judicialis

    BGB § 1573 Abs. 2; ; BGB § 1577 Abs. 1; ; BGB § 1578 b

  • fr-blog.com

    Zumutbarkeit der Erzielung von Einkünften im Altbundesgebiet aus Arbeitstätigkeit Zurechnung von fiktiven Einkünften aus Vermietung, Herabsetzung des Unterhaltsanspruches

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1573 Abs. 2; BGB § 1577 Abs. 1; BGB § 1578b
    Umfang der Erwerbsobliegenheit des unterhaltsberechtigten Ehegatten; Voraussetzungen der zeitlich begrenzten Herabsetzung des Unterhalts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht - Nicht erzielter Mietzins als fiktives Einkommen zuzurechnen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    §§ 1573 Abs. 2. 1577 Abs. 1 BGB, § 1578 b BGB
    Zumutbarkeit der Erzielung von Einkünften im Altbundesgebiet aus Arbeitstätigkeit Zurechnung von fiktiven Einkünften aus Vermietung, Herabsetzung des Unterhaltsanspruches

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Arbeitsplatzwechsel bei Angestellten und Selbständigen für mehr Unterhalt?

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Immobilie grundlos nicht vermietet - fiktives Einkommen wird angerechnet!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Fiktives Einkommen bei unterlassener Vermietung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Ex-Frau soll besser bezahlte Arbeit suchen - Dazu ist "die Geschiedene" nicht verpflichtet, wenn ihr Arbeitsplatz dem beruflichen Werdegang entspricht

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Familienrecht: Geschiedenenunterhalt: Unterhaltsberechtigter muss Arbeitsstelle nicht in jedem Fall wechseln

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 727
  • FamRZ 2010, 216
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.11.2007 - XII ZR 16/07

    Darlegungs- und Beweislast bei Begehren auf Befristung oder Beschränkung der

    Auszug aus OLG Jena, 27.08.2009 - 1 UF 123/09
    Ob die für die Begrenzung ausschlaggebenden Umstände allerdings bereits im Ausgangsverfahren zuverlässig vorhersehbar sind, lässt sich nur unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles beantworten (BGH, FamRZ 2008, 134, 135 f.).

    Hat der Unterhaltspflichtige allerdings Tatsachen vorgetragen, die - wie die Aufnahme oder Fortführung einer vollzeitigen Erwerbstätigkeit in dem vom Unterhaltsberechtigten erlernten oder vor der Ehe ausgeübten Beruf - einen Wegfall ehebedingter Nachteile und damit eine Begrenzung des nachehelichen Unterhalts nahe legen, obliegt es dem Unterhaltsberechtigten, Umstände darzulegen und zu beweisen, die gegen eine Unterhaltsbegrenzung oder für eine längere "Schonfrist" für die Umstellung auf den Lebensstandard nach den eigenen Einkünften sprechen (BGH, FamRZ 2008, 134, 136).

    Der Umstand, dass die Dauer der Befristung im Streit ist, führt nicht zu einer Abweichung (vgl. BGH vom 14.11.2007 (XII ZR 16/07).

  • BGH, 25.06.2008 - XII ZR 109/07

    Befristung des nachehelichen Aufstockungsunterhalts; Ausgleich einer

    Auszug aus OLG Jena, 27.08.2009 - 1 UF 123/09
    War die nacheheliche Einkommensdifferenz nicht auf ehebedingte Nachteile, sondern etwa darauf zurückzuführen, dass beide Ehegatten schon vorehelich infolge ihrer Berufsausbildung einen unterschiedlichen Lebensstandard erreicht hatten, konnte es im Einzelfall dem unterhaltsberechtigten Ehegatten nach einer Übergangszeit zumutbar sein, auf einen Lebensstandard nach den ehelichen Lebensverhältnissen zu verzichten und sich stattdessen mit dem Lebensstandard zu begnügen, den er auch ohne die Ehe erreicht hätte (BGH, FamRZ 2008, 1508 m w N).

    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH (FamRZ 2008, 1508) muss sich die Übergangszeit vom Wegfall ehebedingter Nachteile bis zum Fortfall des Aufstockungsunterhalts nach § 1573 Abs. 2 BGB nicht schematisch an der Ehedauer orientieren.

  • BGH, 05.03.2008 - XII ZR 22/06

    Keine einseitige Vermögensbildung des Unterhaltspflichtigen zu Lasten des

    Auszug aus OLG Jena, 27.08.2009 - 1 UF 123/09
    Die ehelichen Lebensverhältnisse verwirklichen sich damit nach der Trennung in Form eines geringer anzusetzenden Gebrauchsvorteils als prägender Wohnwert (BGH, FamRZ 2008, 963).

    Nach dem Ablauf des Trennungsjahres im Juni 2008 ist bei dem Antragsteller nach der BGH - Rechtsprechung der volle Wohnwert in Höhe von (108 qm x 3, 68 EUR =) 397, 44 EUR zu berücksichtigen (BGH, Urteil vom 05.03.2008, XII ZR 22/06).

  • BGH, 22.10.1997 - XII ZR 12/96

    Berücksichtigung von Wohnvorteilen bei der Berechnung des Unterhalts

    Auszug aus OLG Jena, 27.08.2009 - 1 UF 123/09
    Wendl/Staudigl (, § 1 Rdrn. 304 führt für den nachehelichen Unterhalt unter Hinweis auf BGH, FamRZ 1998, 87, 89) aus, dass für den berechtigten Ehegatten sich aus § 1577 Abs. 1 BGB die Obliegenheit ergibt, vorhandenes Vermögen so ertragreich wie möglich anzulegen und zu nutzen.
  • BGH, 28.02.2007 - XII ZR 37/05

    Zur Befristung des nachehelichen Aufstockungsunterhalts

    Auszug aus OLG Jena, 27.08.2009 - 1 UF 123/09
    Wenn die dafür ausschlaggebenden Umstände im Zeitpunkt der Entscheidung bereits eingetreten oder zuverlässig voraussehbar sind, ist eine Begrenzung nicht einer späteren Abänderung nach § 323 Abs. 2 ZPO vorzubehalten, sondern schon im Ausgangsverfahren auszusprechen (BGH, FamRZ 2007, 793, 799).
  • OLG Frankfurt, 19.08.2008 - 3 UF 347/06

    Nachehelichenunterhalt: Beschränkung und Befristung von Krankheitsunterhalt bei

    Auszug aus OLG Jena, 27.08.2009 - 1 UF 123/09
    Auch in der von dem Antragsteller zitierten Entscheidung (OLG Frankfurt, FamRZ 2009, 526) wurde der Anspruch auf Nachscheidungsunterhalt nicht ab Rechtskraft der Ehescheidung herabgesetzt.
  • BGH, 16.04.2008 - XII ZR 107/06

    Begrenzung und Befristung des nachehelichen Unterhalts

    Auszug aus OLG Jena, 27.08.2009 - 1 UF 123/09
    Die Unterbrechung werde ohnehin von beiden Parteien durch den Versorgungsausgleich getragen (BGH, NJW 2008, 2581).
  • OLG Jena, 19.11.2009 - 1 UF 58/09

    Zu den Voraussetzungen einer Befristung und/oder Herabsetzung des

    Nach der Rechtsprechung der BGH, der der Senat (Urteil vom 27.08.2009; 1 UF 123/09) sich angeschlossen hat, ist bei der Subsumtion unter § 1578 b BGB nicht mehr entscheidend auf die Ehedauer, sondern darauf abzustellen, ob sich eine nacheheliche Einkommensdifferenz, die den Anspruch auf Aufstockungsunterhalt begründen könnte, als ein ehebedingter Nachteil darstellt, der einen dauerhaften unterhaltsrechtlichen Ausgleich zugunsten des bedürftigen Ehegatten rechtfertigen könnte.
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