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   OLG Jena, 27.10.2017 - 1 OLG 161 Ss 53/17   

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https://dejure.org/2017,49652
OLG Jena, 27.10.2017 - 1 OLG 161 Ss 53/17 (https://dejure.org/2017,49652)
OLG Jena, Entscheidung vom 27.10.2017 - 1 OLG 161 Ss 53/17 (https://dejure.org/2017,49652)
OLG Jena, Entscheidung vom 27. Oktober 2017 - 1 OLG 161 Ss 53/17 (https://dejure.org/2017,49652)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 28.06.1977 - 5 StR 30/77

    Bemessung der Höhe eines Tagessatzes bei Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte -

    Auszug aus OLG Jena, 27.10.2017 - 1 OLG 161 Ss 53/17
    Es vermeidet eine starre Bindung des Tatrichters (vgl. BGH, Beschl. v. 28.06.1977, 5 StR 30/77, juris), der nach dem Gesetzeswortlaut gerade keine reine Rechenarbeit verrichten, sondern die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse umfassend berücksichtigen soll (vgl. BGH, Urt. v. 10.01.1989 - 1 StR 682/88, bei juris).
  • OLG Köln, 24.03.2009 - 83 Ss 13/09

    Anforderungen an die Feststellung eines Urteils hinsichtlich der wirtschaftlichen

    Auszug aus OLG Jena, 27.10.2017 - 1 OLG 161 Ss 53/17
    Die danach vom Tatgericht als geboten angesehene Absenkung der Tagessatzhöhe entzieht sich als ermessensähnlich ausgestalteter Strafzumessungsakt wiederum einer schematischen Behandlung (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 24.03.2009, 83 Ss 13/09; v. 17.06.2015, III-1 Rvs 101/15, bei juris).
  • LG Berlin, 23.02.2011 - 533 Qs 7/11

    Verhängung einer Geldstrafe: Tagessatzhöhe bei Empfängern von Arbeitslosengeld II

    Auszug aus OLG Jena, 27.10.2017 - 1 OLG 161 Ss 53/17
    Dazu zählt namentlich, dass eine Geldstrafe die Bezieher geringer Einkommen proportional stärker trifft als Bezieher höherer Einkommen oder Vermögende (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 02.02.2012, III-3 RVs 4/12, bei juris; Fischer, a.a.O., § 40 Rdnr. 2), dass der auf die Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums hin ausgestaltete Leistungsumfang des ALG II dem Leistungsbezieher lediglich einen sehr geringen finanziellen Spielraum lässt (vgl. LG Berlin, Beschl. v. 23.02.2011, 533 Qs 7/11, bei juris) und dass dem Angeklagten auf jeden Fall das mit mindestens 70 % des Regelsatzes nach § 20 SGB II anzusetzende "physische Existenzminimum" verbleiben muss (vgl. OLG Braunschweig, Beschl. v. 19.05.2014, 1 Ss 18/14, m.w.N., bei juris).
  • OLG Braunschweig, 26.06.2015 - 1 Ss 30/15

    Festsetzung der Tagessatzhöhe bei Bezug von Leistungen nach dem SGB II

    Auszug aus OLG Jena, 27.10.2017 - 1 OLG 161 Ss 53/17
    Die gebotene Würdigung der tatsächlichen Umstände kann das Revisionsgericht nicht in eigener Zuständigkeit vornehmen, sondern muss vielmehr die diesbezügliche Wertung des Tatrichters "bis zur Grenze des Vertretbaren hinnehmen"; das folgt aus der Ermessensfreiheit, die das Gesetz dem Tatrichter einräumt, indem es ihm nur allgemeine Anhaltspunkte für die Bestimmung des Tagessatzes gibt (vgl. BGH, Beschl. v. 28.06.1977; OLG Braunschweig, Urt. v. 26.06.2015, 1 Ss 30/15, bei juris).
  • KG, 28.11.2005 - 1 Ss 427/05

    Geldstrafe: Zwingende Gewährung von Zahlungserleichterungen

    Auszug aus OLG Jena, 27.10.2017 - 1 OLG 161 Ss 53/17
    Das Revisionsgericht kann vielmehr in - wie hier - einfach gelagerten Fällen gem.§ 354 Abs. 1 a S. 2 StPO die gebotene Ratenzahlung selbst bewilligen (vgl. KG Berlin, Beschl. v. 28.11.2005, (4) 1 Ss 427/05, m.w.N., bei juris).
  • OLG Braunschweig, 19.05.2014 - 1 Ss 18/14

    Berücksichtigungsfähigkeit von Leistungen für Unterkunft und Heizung bei

    Auszug aus OLG Jena, 27.10.2017 - 1 OLG 161 Ss 53/17
    Dazu zählt namentlich, dass eine Geldstrafe die Bezieher geringer Einkommen proportional stärker trifft als Bezieher höherer Einkommen oder Vermögende (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 02.02.2012, III-3 RVs 4/12, bei juris; Fischer, a.a.O., § 40 Rdnr. 2), dass der auf die Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums hin ausgestaltete Leistungsumfang des ALG II dem Leistungsbezieher lediglich einen sehr geringen finanziellen Spielraum lässt (vgl. LG Berlin, Beschl. v. 23.02.2011, 533 Qs 7/11, bei juris) und dass dem Angeklagten auf jeden Fall das mit mindestens 70 % des Regelsatzes nach § 20 SGB II anzusetzende "physische Existenzminimum" verbleiben muss (vgl. OLG Braunschweig, Beschl. v. 19.05.2014, 1 Ss 18/14, m.w.N., bei juris).
  • OLG Hamm, 21.11.2006 - 3 Ss 356/06

    Geldstrafe; Tagessatzhöhe; Bemessung; wirtschaftliche Verhältnisse

    Auszug aus OLG Jena, 27.10.2017 - 1 OLG 161 Ss 53/17
    Daraus ergibt sich, dass der rechnerische Tagesnettosatz vom Tatgericht sowohl unterschritten als auch überschritten werden kann, dass es dann jedoch näherer Darlegungen bedarf, welche Umstände für die vorgenommene Abweichung maßgebend waren, um dem Revisionsgericht die Ermessensüberprüfung zu ermöglichen (vgl. BGH, Urt. v. 10.01.1989; OLG Hamm, Beschl. v. 21.11.2006, 3 Ss 356/06, bei juris; Fischer, StGB, 64. Aufl., § 40, Rdnr. 22).
  • BGH, 25.04.2017 - 1 StR 147/17

    Bemessung einer Geldstrafe (Höhe eines Tagessatzes: Begriff des Einkommens,

    Auszug aus OLG Jena, 27.10.2017 - 1 OLG 161 Ss 53/17
    Trotz dieser vom Gesetzgeber gewählten Richtlinie handelt es sich bei der Bestimmung der Tagessatzhöhe um einen wertenden Akt richterlicher Strafzumessung, der dem Tatrichter einen Ermessensspielraum hinsichtlich der berücksichtigungsfähigen Faktoren belässt (BGH, Beschl. v. 25.04.2017, 1 StR 147/17, bei juris).
  • OLG Hamm, 02.02.2012 - 3 RVs 4/12

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Berufungsbeschränkung; Feststellungen

    Auszug aus OLG Jena, 27.10.2017 - 1 OLG 161 Ss 53/17
    Dazu zählt namentlich, dass eine Geldstrafe die Bezieher geringer Einkommen proportional stärker trifft als Bezieher höherer Einkommen oder Vermögende (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 02.02.2012, III-3 RVs 4/12, bei juris; Fischer, a.a.O., § 40 Rdnr. 2), dass der auf die Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums hin ausgestaltete Leistungsumfang des ALG II dem Leistungsbezieher lediglich einen sehr geringen finanziellen Spielraum lässt (vgl. LG Berlin, Beschl. v. 23.02.2011, 533 Qs 7/11, bei juris) und dass dem Angeklagten auf jeden Fall das mit mindestens 70 % des Regelsatzes nach § 20 SGB II anzusetzende "physische Existenzminimum" verbleiben muss (vgl. OLG Braunschweig, Beschl. v. 19.05.2014, 1 Ss 18/14, m.w.N., bei juris).
  • OLG Dresden, 03.07.2009 - 2 Ss 163/09

    Asylbewerber; Geldstrafe

    Auszug aus OLG Jena, 27.10.2017 - 1 OLG 161 Ss 53/17
    Der insoweit maßgebliche, rein strafrechtliche Einkommensbegriff umfasst alle Arbeitseinkünfte und sonstigen Einnahmen, seien es Geldleistungen, Unterhalt- und Sachbezüge oder Naturalleistungen (BGH, Beschl. v. 25.04.2017), so dass bei seiner Ermittlung neben dem gem. § 20 SGB II gewährten Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhaltes auch die Unterkunft und Heizung betreffenden Leistungen nach § 22 SGB II zu berücksichtigen sind (vgl. OLG Braunschweig, Urt. v. 26.06.2015; OLG Dresden, Urt. v. 03.07.2009, 2 Ss 163/09, bei juris; Fischer, a.a.O., § 40, Rdnr. 11, m.w.N.).
  • OLG Celle, 10.07.2007 - 32 Ss 95/07

    D (A), Strafrecht, Geldstrafe, Tagessatzhöhe, Asylbewerberleistungsgesetz,

  • OLG Köln, 17.06.2015 - 1 RVs 101/15

    Tatrichterliche Feststellungen zur Höhe des Einkommens für die Bemessung der

  • OLG Naumburg, 10.05.2012 - 1 Ss 8/12

    Geldstrafe: Absenkung der Tagessatzhöhe bei Asylbewerbern bzw. geduldeten

  • OLG Frankfurt, 21.03.2006 - 2 Ss 30/06

    Bemessung der Höhe des Tagessatzes bei Empfängern von Sozialhilfe und

  • BGH, 10.01.1989 - 1 StR 682/88

    Nettotagessatz - Abweichung - Beschränkung der Revision - Bemessung der Höhe des

  • OLG Oldenburg, 30.07.2007 - Ss 205/07

    Festsetzung der Tagessatzhöhe bei einem Asylbewerber unter Berücksichtigung auch

  • KG, 14.08.2012 - 4 Ws 66/12

    Gewährung von Zahlungserleichterungen bei einer Geldstrafe in Höhe von 30

  • OLG Hamm, 06.01.2015 - 1 RVs 112/14

    Keine Anordnung von Zahlungserleichterungen bei Möglichkeit des Ansparens auf die

  • LG Köln, 25.04.2018 - 153 Ns 89/17

    Tagessatz; Tagesatzhöhe; Grundsicherung; Hartz 4

    Dies gilt auch für Sachbezüge, die Empfänger von Sozialleistungen erhalten (OLG Köln, Beschl. v. 10.06.2011 - 1 RVs 96/11; Beschl. v. 17.06.2015 - 1 RVs 101/15; OLG Jena, Urt. v. 27.10.2017 - 1 OLG 161 Ss 53/17, jew. juris).
  • LG Hildesheim, 11.09.2020 - 13 Ns 32 Js 24643/18

    Nettoeinkommensbestimmung - Tagessatzhöhe für Empfänger von Leistungen nach dem

    Zur Ermittlung einer Bemessungsobergrenze für die Geldstrafe bei besonders einkommensschwachen Personen unter Einbeziehung von nach § 42 StGB möglichen Zahlungserleichterungen werden in der Rechtsprechung zwei unterschiedliche Rechenmodelle diskutiert: Während nach einer Ansicht das Vierfache der Differenz zwischen dem soziokulturellen Existenzminimum (70 % des für den Leistungsberechtigten maßgeblichen Regelbedarfs = unerlässlicher Lebensbedarf) und dem Regelbedarf die Bemessungsobergrenze für die Geldstrafe darstellen soll (so OLG Stuttgart, Beschluss vom 05.03.1993 - 2 Ss 60/93 - juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.02.2010 - 1 Ss 425/08 -, juris Rn. 11), sieht die Gegenmeinung eine Geldstrafe bei Hartz IV-Empfängern regelmäßig dann als unverhältnismäßig an, wenn der Angeklagte sie nicht innerhalb von drei Jahren begleichen kann, ohne auf den unerlässlichen Regelbedarf zugreifen zu müssen (so OLG Braunschweig, Beschluss vom 19.05.2014 - 1 Ss 18/14 - juris Rn. 11; Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 27.10.2017 - 1 OLG 161 Ss 53/17 -, juris Rn. 18).
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