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   OLG Jena, 27.11.2015 - 1 VAs 8/14   

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https://dejure.org/2015,62108
OLG Jena, 27.11.2015 - 1 VAs 8/14 (https://dejure.org/2015,62108)
OLG Jena, Entscheidung vom 27.11.2015 - 1 VAs 8/14 (https://dejure.org/2015,62108)
OLG Jena, Entscheidung vom 27. November 2015 - 1 VAs 8/14 (https://dejure.org/2015,62108)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichterstattungsfähigkeit außergerichtlicher und in einem dem gerichtlichen Verfahren vorangegangenen Verwaltungsverfahren entstandener Kosten als Kosten des Verfahrens

  • Burhoff online

    Verfahren nach § 23 ff. EGGVG, Vorschaltverfahren, Kostenerstattung

  • Justiz Thüringen

    § 23 GVGEG, §§ 23 ff GVGEG, § 24 GVGEG, Nr 3100 RVG-VV, Nr 4204 RVG-VV
    Kostenfestsetzung nach einem Antragsverfahren auf gerichtliche Entscheidung wegen Ablehnung der Vollstreckungszurückstellung für einen betäubungsmittelabhängigen Verurteilten: Erstattungsfähigkeit von Verteidigerkosten aus dem vorgelagerten Verwaltungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Zweibrücken, 29.09.2010 - 1 VAs 1/10

    Vergütung des im Weg der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts:

    Auszug aus OLG Jena, 27.11.2015 - 1 VAs 8/14
    Mit Beschluss vom 31.07.2015 hat das Thüringer Oberlandesgericht - Rechtspflegerin - dem als sofortige Beschwerde angesehenen Rechtsbehelf unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des OLG Zweibrücken (Rpfleger 2011, 116) nicht abgeholfen und das Verfahren dem Senat zur Entscheidung vorgelegt.
  • OLG Koblenz, 12.03.2010 - 2 Sch 9/09

    Rechtsanwaltsgebühren bei Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs

    Auszug aus OLG Jena, 27.11.2015 - 1 VAs 8/14
    Der sofortigen Beschwerde gemäß §§ 11 Abs. 1 RPflG, 104 ZPO unterliegt der gemäß §§ 30 Abs. 2 Satz 2 EGGVG, 104 Abs. 1 S. 1 ZPO, 21 Nr. 1 RPflG ergangene Kostenfestsetzungsbeschluss nicht, da diese Vorschrift ein nach den allgemeinen verfahrensrechtlichen Bestimmungen statthaftes Rechtsmittel voraussetzt, an dem es beim Erlass des Kostenfestsetzungsbeschlusses durch die Rechtspflegerin des Oberlandesgerichts fehlt (vgl. OLG Koblenz, MDR 2010, 777; BayOblG, NJW-RR 2000, 141).
  • BayObLG, 23.02.1999 - 1Z BR 25/99

    Kosten des Gerichtsstandsbestimmungsverfahrens

    Auszug aus OLG Jena, 27.11.2015 - 1 VAs 8/14
    Der sofortigen Beschwerde gemäß §§ 11 Abs. 1 RPflG, 104 ZPO unterliegt der gemäß §§ 30 Abs. 2 Satz 2 EGGVG, 104 Abs. 1 S. 1 ZPO, 21 Nr. 1 RPflG ergangene Kostenfestsetzungsbeschluss nicht, da diese Vorschrift ein nach den allgemeinen verfahrensrechtlichen Bestimmungen statthaftes Rechtsmittel voraussetzt, an dem es beim Erlass des Kostenfestsetzungsbeschlusses durch die Rechtspflegerin des Oberlandesgerichts fehlt (vgl. OLG Koblenz, MDR 2010, 777; BayOblG, NJW-RR 2000, 141).
  • OLG Hamm, 26.01.1984 - 1 VAs 48/84
    Auszug aus OLG Jena, 27.11.2015 - 1 VAs 8/14
    Außergerichtliche Kosten, die dem Betroffenen in einem dem gerichtlichen Verfahren vorangegangenen Verwaltungsverfahren gemäß § 24 EGGVG entstanden sind, sind nicht als Kosten des Verfahrens nach § 23 EGGVG erstattungsfähig, da dieses erst mit dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung eingeleitet wird und eine § 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO entsprechende Regelung, mit der die im Vorschaltverfahren angefallenen außergerichtlichen Aufwendungen in die Erstattungspflicht einbezogen würden, hier fehlt (vgl. OLG Hamm, MDR 1984, 606; KK-Mayer, StPO, 7. Aufl, § 30 EGGVG, Rdnr. 5; Löwe/Rosenberg-Böttcher, StPO, 26. Aufl., § 30 EGGVG, Rdnr. 4.; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., § 30 EGGVG, Rdnr. 3).
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