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   OLG Jena, 28.03.2022 - 3 U 900/21   

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OLG Jena, 28.03.2022 - 3 U 900/21 (https://dejure.org/2022,20960)
OLG Jena, Entscheidung vom 28.03.2022 - 3 U 900/21 (https://dejure.org/2022,20960)
OLG Jena, Entscheidung vom 28. März 2022 - 3 U 900/21 (https://dejure.org/2022,20960)
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    Ansprüche aus der entsprechenden Anwendung des SachenRBerG ; Errichtung und Ausbau eines Wochenendhauses; Voraussetzungen eines primären Bereinigungsanspruchs

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.09.2017 - V ZR 255/16

    Sachenrechtsbereinigung: Sperrung eines Rückgriffs auf die allgemeinen

    Auszug aus OLG Jena, 28.03.2022 - 3 U 900/21
    Der Bundesgerichtshof hat dem Nutzer eines Grundstücks im Beitrittsgebiet, dem aufgrund der Errichtung oder des Erwerbs eines Gebäudes auf fremden Grund und Boden Ansprüche nach dem SachenRBerG auf Ankauf des Grundstücks zum hälftigen Verkehrswert oder Bestellung eines Erbbaurechts (§§ 32, 61 SachenRBerG ) zustehen, in entsprechender Anwendung der §§ 29 Abs. 5, 81 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SachenRBerG Ansprüche auf Ankauf des Gebäudes durch den Grundstückseigentümer (bei selbständigen Gebäudeeigentum) oder Ablösung der aus der baulichen Investition resultierenden Rechte (Wertersatz) zugebilligt, wenn die primären Bereinigungsansprüche an der vom Grundstückseigentümer erhobenen Verjährungseinrede scheitern (BGH, Urteil vom 22.09.2017, V ZR 255/16; Urteil vom 09. Juli 2021, V ZR 179/20, jeweils zitiert nach juris).

    Diese Ansprüche verjähren ebenfalls nach § 196 BGB in zehn Jahren (BGH, Urteil vom 22.09.2017, a.a.O.).

    Das Sachenrechtsbereinigungsgesetz sperrt grundsätzlich einen Rückgriff auf die allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über den Ersatz von Verwendungen auf das bebaute Grundstück und dessen Nutzungen, insbesondere auf das Bereicherungsrecht und die Vorschriften über das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (BGH, Urteil vom 22.09.2017, a.a.O.).

  • BGH, 09.07.2021 - V ZR 179/20

    A) §

    Auszug aus OLG Jena, 28.03.2022 - 3 U 900/21
    Der Bundesgerichtshof hat dem Nutzer eines Grundstücks im Beitrittsgebiet, dem aufgrund der Errichtung oder des Erwerbs eines Gebäudes auf fremden Grund und Boden Ansprüche nach dem SachenRBerG auf Ankauf des Grundstücks zum hälftigen Verkehrswert oder Bestellung eines Erbbaurechts (§§ 32, 61 SachenRBerG ) zustehen, in entsprechender Anwendung der §§ 29 Abs. 5, 81 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SachenRBerG Ansprüche auf Ankauf des Gebäudes durch den Grundstückseigentümer (bei selbständigen Gebäudeeigentum) oder Ablösung der aus der baulichen Investition resultierenden Rechte (Wertersatz) zugebilligt, wenn die primären Bereinigungsansprüche an der vom Grundstückseigentümer erhobenen Verjährungseinrede scheitern (BGH, Urteil vom 22.09.2017, V ZR 255/16; Urteil vom 09. Juli 2021, V ZR 179/20, jeweils zitiert nach juris).

    Auch ein solcher Vertrag kann nach § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, § 5 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 und S. 2 Buchstabe e SachenRBerG Grundlage einer bereinigungsfähigen Nutzung sein, wenn auf der genutzten Fläche mit Billigung staatlicher Stellen ein als Wohnhaus geeignetes und dazu dienendes Gebäude errichtet worden ist (sog. "unechte Datsche"), wobei es auf die Eigentumsverhältnisse an dem Gebäude nicht ankommt (BGH, Urteil vom 09. Juli 2021, a.a.O.), es sei denn, dass der Überlassende dieser Nutzung widersprochen hat.

  • BGH, 21.11.2014 - V ZR 32/14

    Sachenrechtsbereinigung: Verjährung des Bereinigungsanspruchs des Nutzers;

    Auszug aus OLG Jena, 28.03.2022 - 3 U 900/21
    Die Ansprüche aus den §§ 32, 61 SachenRBerG verjähren nach § 196 BGB in zehn Jahren; die Frist beginnt nach Art. 229 § 6 Abs. 4 S. 1 EGBGB am 01.01.2002, so dass Verjährung mit Ablauf des 31.12.2011 eintritt (BGH, Urteil vom 21. November 2014, V ZR 32/14, zitiert nach juris).
  • BGH, 27.07.2001 - V ZR 104/00

    Sachenrechtsmoratorium; Verwendungsersatzanspruch des zum Erwerb Berechtigten

    Auszug aus OLG Jena, 28.03.2022 - 3 U 900/21
    Dazu gehören Gebäude oder bauliche Anlagen, die auf dem fremden Grundstück errichtet wurden, nicht (BGH, Urteil vom 27. Juli 2001 - V ZR 104/00, zitiert nach juris).
  • LG Erfurt, 22.07.2021 - 8 O 665/20
    Auszug aus OLG Jena, 28.03.2022 - 3 U 900/21
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Erfurt vom 22.07.2021, Az. 8 O 665/20, wird zurückgewiesen.
  • BGH, 03.05.2002 - V ZR 246/01

    Rechtsstellung des Nutzers einer bebauten Kleingartenparzelle

    Auszug aus OLG Jena, 28.03.2022 - 3 U 900/21
    Die Existenz einer solchen Genehmigung kann unterstellt werden, weil eine erteilte Baugenehmigung die Vermutung des § 10 Abs. 1 S. 1 SachenRBerG nicht auslöst, wenn größer gebaut worden ist als genehmigt (BGH, Urteil vom 03. Mai 2002, V ZR 246/01, zitiert nach juris).
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