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   OLG Jena, 28.06.2011 - 1 Ws 226/11   

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https://dejure.org/2011,37784
OLG Jena, 28.06.2011 - 1 Ws 226/11 (https://dejure.org/2011,37784)
OLG Jena, Entscheidung vom 28.06.2011 - 1 Ws 226/11 (https://dejure.org/2011,37784)
OLG Jena, Entscheidung vom 28. Juni 2011 - 1 Ws 226/11 (https://dejure.org/2011,37784)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Thüringer Oberlandesgericht

    Strafvollstreckung, Jugendstrafe, Widerruf nach vornagegnTherapie, Zuständigkeit für Widerruf der Jugendstrafe, Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeit für den Widerruf der Aussetzung der Jugendstrafe nach zwischenzeitlicher Zurückstellung der Vollstreckung gem. § 35 BtMG und anschließender Aussetzung der Reststrafe nach § 36 Abs. 2 BtMG

  • Justiz Thüringen

    § 35 BtMG, § 36 Abs 1 S 3 BtMG, § 36 Abs 2 BtMG, § 36 Abs 5 S 1 BtMG, § 26 Abs 1 Nr 2 JGG
    Jugendstrafe: Zuständigkeit für den Widerruf der Aussetzung bei Betäubungsmitteldelikten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuständigkeit für den Widerruf der Aussetzung einer Jugendstrafe nach zwischenzeitlicher Zurückstellung der Vollstreckung gem. § 35 BtMG und anschließender Aussetzung der Reststrafe nach § 36 Abs. 2 BtMG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Strafvollstreckung, Jugendstrafe, Widerruf nach vornagegnTherapie, Zuständigkeit für Widerruf der Jugendstrafe, Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.02.2007 - 2 ARs 48/07

    Vollstreckungsleitung (Übertragung der Vollstreckung aus wichtigem Grund)

    Auszug aus OLG Jena, 28.06.2011 - 1 Ws 226/11
    Die Sonderregelung des § 36 Abs. 5 Satz 1 BtMG gilt aber nicht für die der Aussetzungsentscheidung nachfolgenden Entscheidungen (vgl. BGH, Beschluss vom 28.02.2007, 2 ARs 48/07, bei juris).
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