Rechtsprechung
OLG Jena, 28.06.2011 - 1 Ws 226/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Thüringer Oberlandesgericht
Strafvollstreckung, Jugendstrafe, Widerruf nach vornagegnTherapie, Zuständigkeit für Widerruf der Jugendstrafe, Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zuständigkeit für den Widerruf der Aussetzung der Jugendstrafe nach zwischenzeitlicher Zurückstellung der Vollstreckung gem. § 35 BtMG und anschließender Aussetzung der Reststrafe nach § 36 Abs. 2 BtMG
- Justiz Thüringen
§ 35 BtMG, § 36 Abs 1 S 3 BtMG, § 36 Abs 2 BtMG, § 36 Abs 5 S 1 BtMG, § 26 Abs 1 Nr 2 JGG
Jugendstrafe: Zuständigkeit für den Widerruf der Aussetzung bei Betäubungsmitteldelikten - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zuständigkeit für den Widerruf der Aussetzung einer Jugendstrafe nach zwischenzeitlicher Zurückstellung der Vollstreckung gem. § 35 BtMG und anschließender Aussetzung der Reststrafe nach § 36 Abs. 2 BtMG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Strafvollstreckung, Jugendstrafe, Widerruf nach vornagegnTherapie, Zuständigkeit für Widerruf der Jugendstrafe, Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 28.02.2007 - 2 ARs 48/07
Vollstreckungsleitung (Übertragung der Vollstreckung aus wichtigem Grund)
Auszug aus OLG Jena, 28.06.2011 - 1 Ws 226/11
Die Sonderregelung des § 36 Abs. 5 Satz 1 BtMG gilt aber nicht für die der Aussetzungsentscheidung nachfolgenden Entscheidungen (vgl. BGH, Beschluss vom 28.02.2007, 2 ARs 48/07, bei juris).