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   OLG Jena, 28.07.2010 - 6 W 256/10   

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https://dejure.org/2010,4741
OLG Jena, 28.07.2010 - 6 W 256/10 (https://dejure.org/2010,4741)
OLG Jena, Entscheidung vom 28.07.2010 - 6 W 256/10 (https://dejure.org/2010,4741)
OLG Jena, Entscheidung vom 28. Juli 2010 - 6 W 256/10 (https://dejure.org/2010,4741)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Deutsches Notarinstitut

    GmbHG § 40
    Notar ist bei Kapitalerhöhung berechtigt, Gesellschafterliste vor Handelsregistereintragung zu unterzeichnen und zu bescheinigen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einreichung einer aktualisierten Gesellschafterliste durch den Notar vor Wirksamwerden der Veränderungen

  • Betriebs-Berater

    Zeitpunkt der Erstellung und Einreichung einer aktualisierten Gesellschafterliste durch den Notar

  • Justiz Thüringen

    § 40 Abs 1 GmbHG, § 40 Abs 2 GmbHG
    Handelsregisteranmeldung der Kapitalerhöhung bei einer GmbH: Zeitpunkt der Erstellung der notwendigen Notarbescheinigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 40 Abs. 1; GmbHG § 40 Abs. 2
    Einreichung einer aktualisierten Gesellschafterliste durch den Notar vor Wirksamwerden der Veränderungen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kapitalerhöhung: Zulässiger Zeitpunkt für Erstellung der neuen Gesellschafterliste und der Notarbescheinigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    § 40 Abs. 1, 2 GmbHG
    GmbH: Zeitpunkt der Erstellung und Einreichung einer aktualisierten Gesellschafterliste durch den Notar

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Gesellschafterliste, Gesellschaftsrecht, Handelsregister, Notar

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Zeitpunkt der Erstellung und Einreichung einer aktualisierten Gesellschafterliste durch den Notar

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2010, 1795
  • DNotZ 2011, 65
  • BB 2010, 2513
  • DB 2010, 2044
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 19.09.2007 - 4 AZR 711/06

    Betriebsübergang - Inhalt des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus OLG Jena, 28.07.2010 - 6 W 256/10
    Der Notar bescheinigt ungeachtet seiner in § 40 Abs. 2 Satz 1 GmbHG zum Ausdruck kommenden Verantwortung für die Prüfung, ob die beurkundeten Veränderungen auch eingetreten sind (vgl. nur Scholz/Schneider, GmbHG, 10. Aufl., 2007, § 40, Rn. 36 ff) mit der Notarbescheinigung i.S.d. § 40 Abs. 2 Satz 2 GmbHG nur, dass die geänderten Eintragungen in der Gesellschafterliste den Veränderungen entsprechen , an denen er mitgewirkt hat, nicht aber, dass diese Veränderungen auch wirksam sind (vgl. Wachter, ZIP 2008, 378, 392; Preuss in Armbrüster/Preuss/Renner, BeurkG, DONot, 5. Aufl., 2009, § 53 BeurkG, Rn. 42).
  • BGH, 14.06.1983 - VI ZR 183/81

    Ersatzanspruch des SVT umfaßt auch Kinderzulage

    Auszug aus OLG Jena, 28.07.2010 - 6 W 256/10
    Die am Gesetzeszweck orientierte teleologische Interpretation (vgl. dazu BGHZ 79, 263, 265; BGHZ 87, 381, 383) der Vorschrift lässt es jedoch geboten erscheinen, § 40 Abs. 2 Satz 1 GmbHG dahin auszulegen, dass der an Veränderungen mitwirkende Notar die aktuelle Gesellschafterliste bereits vor dem Wirksamwerden der Veränderungen erstellen, unterschreiben und mit einer Bescheinigung nach § 40 Abs. 2 Satz 2 GmbHG versehen kann.
  • OLG Celle, 25.06.2010 - 2 W 161/10

    Notargebühren für die Ausstellung einer Bescheinigung gem. § 40 Abs. 2 S. 2 GmbHG

    Auszug aus OLG Jena, 28.07.2010 - 6 W 256/10
    Legitimations- und Rechtsscheinsgrundlage ist dementsprechend nur die in das Handelsregister aufgenommen Gesellschafterliste und nicht die Notarbescheinigung i.S.d. § 40 Abs. 2 Satz 1 GmbHG (vgl. § 16 Abs. 1 und 3 GmbHG - so auch Zöller/Noack in Baumbach/Hueck, GmbHG, 19. Aufl., 2010, § 40, Rn. 65; Wachter in Bork, GmbHG, 1. Aufl., 2010, § 40, Rn. 51; OLG Celle, Beschluss vom 25.6.2010, Az. 2 W 161/10, juris, Rn. 9).
  • OLG Jena, 22.03.2010 - 6 W 110/10

    GmbH: Anforderungen an die Gesellschafterliste bei Veränderung des

    Auszug aus OLG Jena, 28.07.2010 - 6 W 256/10
    Da es sich bei der Erstellung und Einreichung der Gesellschafterliste um eine öffentlich-rechtliche Amtspflicht des an einer Veränderung in den Personen der Gesellschafter oder des Umfangs ihrer Beteiligung mitwirkenden Notars handelt, ist dieser durch den Beschluss des Registergerichts in eigenen Rechten betroffen (vgl. Senatsbeschluss vom 22.3.2010, Az. 6 W 110/10, GmbHR 2010, 598 - 599 m.w.N.).
  • KG, 28.06.2022 - 9 U 1098/20

    Schutzbereich der Einreichenspflicht des Notars aus § 40 Absatz 2 Satz 1 GmbHG;

    Wegen seiner Prüfungsverantwortung darf der Notar die aktualisierte Gesellschafterliste erst zum Handelsregister einreichen, wenn er sich vom Eintritt der Veränderungen sicher überzeugt hat (Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 28. Juli 2010 - 6 W 256/10 -, Rn. 11, juris m.w.N.).
  • OLG München, 06.02.2013 - 31 Wx 8/13

    Zurückweisung einer von einem ausländischen Notar unterzeichneten

    Bei der Verpflichtung aus § 40 Abs. 2 GmbHG n.F. handelt es sich nach allgemeiner Meinung um eine dem Notar obliegende Amtspflicht (vgl. BGH NJW 2011, 1809/1810 m.w.N.; OLG Jena ZIP 2010, 1795).
  • OLG Stuttgart, 07.04.2011 - 8 W 120/11

    Handelsregisterverfahren: Eintragungsfähigkeit der Gesellschafterliste einer GmbH

    Legitimations- und Rechtsscheinsgrundlage ist dementsprechend nur die in das Handelsregister aufgenommene Gesellschafterliste und nicht die Notarbescheinigung (OLG Jena DNotZ 2011, 65, m.w.N.).
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