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   OLG Jena, 28.09.2020 - 1 Ws 290/20   

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https://dejure.org/2020,29425
OLG Jena, 28.09.2020 - 1 Ws 290/20 (https://dejure.org/2020,29425)
OLG Jena, Entscheidung vom 28.09.2020 - 1 Ws 290/20 (https://dejure.org/2020,29425)
OLG Jena, Entscheidung vom 28. September 2020 - 1 Ws 290/20 (https://dejure.org/2020,29425)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Stuttgart, 14.07.2005 - 4 HEs 59/05

    Untersuchungshaft: Sechsmonats-Prüfung bei nicht ordnungsgemäß verkündeter

    Auszug aus OLG Jena, 28.09.2020 - 1 Ws 290/20
    Die Eröffnung des Haftbefehls ist nicht nur eine Formalität, bei der es allein um die Mitteilung des Haftbefehls und die Entgegennahme der Beschuldigtenerklärung geht; wegen des schwerwiegenden Eingriffs in die Freiheitsrechte des Inhaftierten muss der zuständige Richter dem Beschuldigten die Möglichkeit zu umfassender Erklärung geben, um dem Gebot der mündlichen Anhörung das nötige substanzielle Gewicht zu verleihen (vgl. OLG Stuttgart, Beschl. v. 14.07.2005, Az. 4 HEs 59/2005, bei juris).

    Insoweit kann nichts anderes gelten als für eine gem. § 115a Abs. 3 StPO verlangte Vernehmung vor dem gem. § 115 StPO zuständigen Gericht, die wertlos wäre, wenn der zuständige Richter seine originäre Vernehmungsaufgabe einem anderen Richter überlassen könnte (vgl. OLG Stuttgart, Beschl. v. 14.07.2005, Az. 4 HEs 59/2005, Meyer-Goßner/Schmitt, a. a. O., § 115a, Rdnr. 8; BeckOKStPO/ Krauß, 37. Ed., § 115a, Rdnr. 6) und die daher ebenso wenig auf den Richter des nächsten Amtsgerichts als Rechtshilfegericht im Sinne von § 157 GVG übertragen werden kann wie eine vom Beschuldigten im Haftprüfungsverfahren beantragte mündliche Verhandlung (vgl. Löwe-Rosenberg/Franke, a. a. O., § 158 GVG, Rdnr. 4).

  • OLG Karlsruhe, 10.05.1996 - 1 AR 27/96
    Auszug aus OLG Jena, 28.09.2020 - 1 Ws 290/20
    Die vom Amtsgericht Dresden herangezogene Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 10.05.1996 (Az. 1 AR 27/96, bei beck-online), die eine im Wege der Rechtshilfe vorzunehmende Eröffnung eines lediglich erweiterten Haftbefehls bei bereits vollzogener Untersuchungshaft betrifft, führt zu keiner anderen Bewertung.
  • OLG Hamm, 22.01.1998 - 2 Bl 2/98

    Verkündung, erweiterter Haftbefehl, Gegenstand der Haftprüfung

    Auszug aus OLG Jena, 28.09.2020 - 1 Ws 290/20
    Soweit die Annahme hinreichender Rechtswahrung ergänzend auf die dem ersuchten Gericht gem. § 115a Abs. 2 Satz 4 StPO obliegende Weiterleitung erhobener Einwände an das zuständige Gericht und den Anspruch des Beschuldigten auf Vorführung gem. § 115a Abs. 3 StPO gestützt wird, wird verkannt, dass es sich bei der erbetenen Haftbefehlseröffnung schon nicht um einen Fall des § 115a StPO handelt (OLG Stuttgart, a. a. O.; OLG Hamm, Beschl. v. 22.01.1998, Az. 2 BL 2/98, bei juris).
  • OLG Celle, 29.05.2008 - 2 Ws 171/08

    Übertragbarkeit der Durchführung der Besuchsüberwachung von

    Auszug aus OLG Jena, 28.09.2020 - 1 Ws 290/20
    Verboten im Sinne von § 158 Abs. 2 GVG ist eine Handlung, wenn sie schlechthin - abstrakt - aus Rechtsgründen unzulässig ist (OLG Köln, a. a. O., m. w. N.; Kissel/Mayer, a. a. O., § 159, Rdnr. 11), weil das Gesetz ihre Vornahme ausdrücklich untersagt oder weil sie nach dem Sinn der gesetzlichen Bestimmungen unzulässig ist (OLG Frankfurt, Beschl. v. 23.06.1988, Az. 3 Ws 575/88, bei beck-online; Kissel/Mayer, a. a. O.; Löwe/Rosenberg/Franke, a. a. O., § 159 GVG, Rdnr. 3), etwa weil die erbetene Amtshandlung ausschließlich dem ersuchenden als dem zuständigen Gericht zugewiesen und daher von ihm selbst vorzunehmen ist (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 29.05.2008, Az. 2 Ws 171/08, bei juris; Kissel/Mayer, a. a. O., § 158 Rdnr. 13, 14; Löwe- Rosenberg/Franke, a. a. O., § 158 GVG, Rdnr. 4; KK/Mayer, a. a. O., § 158 GVG, Rdnr. 5).
  • BGH, 31.05.1990 - III ZB 52/89

    Zuständigkeit für die Anordnung der Entnahme von Blutproben zum Zweck der

    Auszug aus OLG Jena, 28.09.2020 - 1 Ws 290/20
    Gegenstand eines Rechtshilfeersuchens ist eine richterliche Amtshandlung, die zur sachlichen Zuständigkeit des ersuchenden Gerichts selbst gehört, die es also selbst wirksam vornehmen kann, aber aus Zweckmäßigkeitsgründen einem anderen Gericht übertragen will (vgl. BGH, Beschl. v. 31.05.1990, Az. III ZB 52/89, bei juris; Kissel/Mayer, a. a. O., § 156, Rdnr. 30; BeckOK GVG/El-Ghazi, 8. Ed. 1.8.2020, § 156 Rdnr. 6).
  • OLG Bamberg, 09.02.1989 - Ws 575/88

    Anforderungen an den Inhalt eines "Klageerzwingungsantrages"

    Auszug aus OLG Jena, 28.09.2020 - 1 Ws 290/20
    und 24.08.2020 hat das Amtsgericht Meiningen das Ersuchen jeweils abgelehnt, da - so das Amtsgericht unter Berufung auf eine Entscheidung des OLG Frankfurt vom 23.06.1988 (Az. 2 Ws 575/88) - die Vornahme der erbetenen Handlung im Wege der Rechtshilfe in Ansehung der in §§ 115, 115a StPO getroffenen Regelung unzulässig sei.
  • OLG Köln, 30.04.2012 - 2 Ws 336/12

    Prüfungsbefugnis des ersuchten Gerichts im Rahmen der Rechtshilfe

    Auszug aus OLG Jena, 28.09.2020 - 1 Ws 290/20
    Die Ausführung der - wie hier - von einem im Rechtszug nicht vorgesetzten Gericht erbetenen Amtshandlung kann das um Rechtshilfe ersuchte Gericht gem. § 158 Abs. 1, 2 GVG nur ablehnen, wenn die vorzunehmende Handlung verboten ist; eine nach seiner Einschätzung fehlende Zweckmäßigkeit oder Notwendigkeit der Übertragung durch das ersuchende Gericht rechtfertigt die Ablehnung nicht (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 30.04.2012, Az. 2 Ws 336/12, bei beck-online; Löwe-Rosenberg/Franke, StPO, a. a. O., § 158 GVG, Rdnr. 5).
  • OLG Frankfurt, 23.06.1988 - 3 Ws 375/88
    Auszug aus OLG Jena, 28.09.2020 - 1 Ws 290/20
    Verboten im Sinne von § 158 Abs. 2 GVG ist eine Handlung, wenn sie schlechthin - abstrakt - aus Rechtsgründen unzulässig ist (OLG Köln, a. a. O., m. w. N.; Kissel/Mayer, a. a. O., § 159, Rdnr. 11), weil das Gesetz ihre Vornahme ausdrücklich untersagt oder weil sie nach dem Sinn der gesetzlichen Bestimmungen unzulässig ist (OLG Frankfurt, Beschl. v. 23.06.1988, Az. 3 Ws 575/88, bei beck-online; Kissel/Mayer, a. a. O.; Löwe/Rosenberg/Franke, a. a. O., § 159 GVG, Rdnr. 3), etwa weil die erbetene Amtshandlung ausschließlich dem ersuchenden als dem zuständigen Gericht zugewiesen und daher von ihm selbst vorzunehmen ist (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 29.05.2008, Az. 2 Ws 171/08, bei juris; Kissel/Mayer, a. a. O., § 158 Rdnr. 13, 14; Löwe- Rosenberg/Franke, a. a. O., § 158 GVG, Rdnr. 4; KK/Mayer, a. a. O., § 158 GVG, Rdnr. 5).
  • OLG Hamm, 05.11.2020 - 1 Ws 438/20

    Haftprüfung durch das Oberlandesgericht; Beschleunigungsgebot; wichtiger Grund;

    Wegen der dem Angeklagten zur Last gelegten Taten und dem bisherigen Verfahrensgang wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Senatsbeschlüsse vom 06. Juli 2020 (III-1 Ws 251/20) sowie vom 04. August 2020 (III-1 Ws 290/20) Bezug genommen.

    Insofern wird auf die Gründe des Beschlusses der Strafkammer vom 20. Oktober 2020 sowie ergänzend auf die Gründe der Senatsbeschlüsse vom 27. Mai 2020 (III-1 Ws 180/20) und vom 04. August 2020 (III-1 Ws 290/20) Bezug genommen, die weiterhin fortgelten.

    Insoweit hat der Senat durch Beschluss vom 04. August 2020 (III-1 Ws 290/20), auf dessen Gründe zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen wird, bereits ausdrücklich festgestellt, dass die in dem Aussetzungsbeschluss genannten Gründe (namentlich, dass die große Strafkammer inzwischen nicht mehr richtig besetzt sei, weil sich nach Beginn der Hauptverhandlung herausgestellt habe, dass das Verteidigerverhalten zu einem größeren Umfang der Beweisaufnahme und einer rechtlichen Verkomplizierung der Sache führe, und dass zudem in vorgesehenen Fortsetzungsterminen vom 07. und 09. Juli 2020 aufgrund alleiniger Anwesenheit des Wahlverteidigers Rechtsanwalt Prof. Dr. U die Verteidigung des Angeklagten nicht hinreichend sichergestellt sei) die Aussetzung nicht zu rechtfertigen vermochten und es vielmehr infolge der Aussetzung (sogar) zu einer vermeidbaren und sachlich nicht gerechtfertigten Verfahrensverzögerung gekommen ist, die der Justiz zuzurechnen ist.

  • AG Bautzen, 26.02.2024 - 47 Gs 123/24

    Verkündung eines Haftbefehls, Ablehnung eines Rechtshilfeersuchens

    Unter Bezugnahme auf die Entscheidung des OLG Jena vom 28.09.2020 - 1 Ws 290/20 hat das Gericht Bedenken gegen die Zulässigkeit des Rechtshilfeersuchens erhoben und dem Amtsgericht Oranienburg Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt.
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