Rechtsprechung
OLG Jena, 29.01.2009 - 1 Ws 30/09 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auswahl unter mehreren Gerichtsständen durch die Staatsanwaltschaft; Zuständigkeitsbestimmung nach § 42 Jugendgerichtsgesetz (JGG)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
JGG § 42, 108 Abs. 1; StPO § 7; StPO § 8
Auswahl unter mehreren Gerichtsständen durch die Staatsanwaltschaft; Zuständigkeitsbestimmung nach § 42 JGG - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Zuständigkeit
Verfahrensgang
- LG Gera, 19.01.2009 - 801 Js 13986/08
- OLG Jena, 29.01.2009 - 1 Ws 30/09
- LG Gera, 15.04.2009 - 801 Js 13986/08
- OLG Jena, 07.05.2009 - 1 Ws 158/09
- LG Gera, 29.06.2010 - 801 Js 13986/08
- OLG Jena, 23.08.2010 - 1 Ws 296/10
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.09.2010 - 11 B 26.08
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.10.2010 - 1 L 82.10
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Hamm, 10.09.1998 - 2 Ws 376/98
Auswahlermessen der Staatsanwaltschaft hinsichtlich Gerichtsstand bei …
Auszug aus OLG Jena, 29.01.2009 - 1 Ws 30/09
Die Staatsanwaltschaft hat insoweit ein Auswahlermessen ebenso wie sie befugt ist, zwischen den Gerichtsständen nach §§ 3, 7, 8 und 9 StPO auszuwählen (vgl. BGHSt 10, 391, 392; BGHSt 21, 247, 249; OLG Hamm NStZ-RR 1999, 16, 17;… Meyer-Goßner, StPO , 51. Aufl., Vor § 7 Rn. 10).Das OLG Hamm will einen Vorrang der Tatortzuständigkeit aus der Reihenfolge der Bestimmungen in der StPO systematisch herleiten (NStZ-RR 1999, 16, 17).
Eine Grenze findet das Auswahlermessen der Staatsanwaltschaft erst bei einer willkürlichen Bestimmung der Zuständigkeit (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 1999, 16).
- BGH, 21.06.1967 - 2 ARs 177/67
Antrag auf Verbindung von Verfahren - Gerichtliche Ersetzung der Übereinstimmung …
Auszug aus OLG Jena, 29.01.2009 - 1 Ws 30/09
Die Staatsanwaltschaft hat insoweit ein Auswahlermessen ebenso wie sie befugt ist, zwischen den Gerichtsständen nach §§ 3, 7, 8 und 9 StPO auszuwählen (vgl. BGHSt 10, 391, 392; BGHSt 21, 247, 249; OLG Hamm NStZ-RR 1999, 16, 17;… Meyer-Goßner, StPO , 51. Aufl., Vor § 7 Rn. 10). - BGH, 20.02.1963 - 4 StR 497/62
Verfassungsmäßigkeit des § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) - Entscheidung über …
Auszug aus OLG Jena, 29.01.2009 - 1 Ws 30/09
Die Staatsanwaltschaft hat die Beschwerde nicht zugunsten oder zuungunsten der Angeschuldigten eingelegt, sondern nur, um eine gerichtliche Entscheidung mit dem Gesetz in Einklang zu bringen (vgl. BGHSt 18, 268, 270). - BGH, 11.10.1957 - 2 ARs 167/57
Zulässigkeit einer Abgabe eines Verfahrens in Jugendstrafsachen bei einem …
Auszug aus OLG Jena, 29.01.2009 - 1 Ws 30/09
Die Staatsanwaltschaft hat insoweit ein Auswahlermessen ebenso wie sie befugt ist, zwischen den Gerichtsständen nach §§ 3, 7, 8 und 9 StPO auszuwählen (vgl. BGHSt 10, 391, 392; BGHSt 21, 247, 249; OLG Hamm NStZ-RR 1999, 16, 17;… Meyer-Goßner, StPO , 51. Aufl., Vor § 7 Rn. 10).
- OLG Hamm, 24.03.2015 - 2 Ws 34/15
Auswahlermessen der Staatsanwaltschaft zwischen mehreren örtlich zuständigen …
Das Auswahlermessen der Staatsanwaltschaft findet daher - spiegelbildlich zu einer einsetzenden Prüfungskompetenz des angegangenen Gerichts im Rahmen des § 16 StPO - seine Grenze bei einer willkürlichen Bestimmung der Zuständigkeit (so auch Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 29.01.2009, 1 Ws 30/09, juris;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl., Vor § 7 Rn. 10). - OLG Frankfurt, 23.01.2014 - 3 Ws 2/14
Örtlich zuständiges Gericht bei Tabaksteuerhinterziehung
Im Gegenteil, das Gesetz betrachtet die verschiedenen Gerichtsstände als gleichrangig und hat nach der gesetzlichen Wertung nur die Staatsanwaltschaft zu entscheiden, ob öffentliche Klage zu erheben ist und bei welchem von mehreren zuständigen Gerichten dies geschehen soll (BGHSt 10, 391, 392 f.; 21, 247, 249,; 26, 374; OLG Brandenburg, BeckRS 2012, 25099; OLG Jena, Beschl. v. 29.01.2009 - 1 Ws 30/09 - juris; Meyer-Goßner, vor § 7 Rn 10; Weßlau, vor §§ 7 - 21 Rn 8). - AG Kassel, 27.04.2020 - 230 Ls 1624 Js 34999/19 Diese besonderen Gerichtsstände haben grundsätzlich Vorrang vor den Gerichtsständen des allgemeinen Strafverfahrensrechts (vgl. OLG Thüringen Beschluss vom 29.01.2009, Az. 1 Ws 30/09, bei juris, m.w.N., sowie LG Verden Beschluss vom 22.11.2007, Az. 3-36/07, bei juris).