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OLG Jena, 29.03.2012 - 2 U 82/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kostentragungspflicht der im Berufungsverfahren wegen eines Anerkenntnisses obsiegenden Partei
- Justiz Thüringen
§ 97 Abs 2 ZPO, § 276 Abs 2 BGB
Kostenentscheidung im Berufungsverfahren: Kostentragung durch die obsiegende Partei; grob fahrlässige Unkenntnis von einem Wettbewerbsverstoß - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 97 Abs. 2
Kostentragungspflicht der im Berufungsverfahren wegen eines Anerkenntnisses obsiegenden Partei - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mühlhausen, 05.01.2012 - 1 HKO 84/11
- OLG Jena, 29.03.2012 - 2 U 82/12
Wird zitiert von ... (3)
- LG Freiburg, 04.01.2013 - 12 O 127/12
Kostenentscheidung nach sofortigem Anerkenntnis im Wettbewerbsprozess: …
Unter Beachtung dieser Grundsätze (vgl. a. Thüringer OLG WRP 2012, 845) ist die Kammer folgender Auffassung: Der Bundesgerichtshof hat den Streitwert von auf Wettbewerbsverstöße gestützten Unterlassungsklagen eines rechtsfähigen Verbandes zur Förderung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Interessen ebenso bewertet wie das Interesse eines gewichtigen Mitbewerbers des auf Unterlassung in Anspruch Genommenen (BGH WRP 1998, 741 - Verbandsinteresse). - OLG Jena, 20.03.2013 - 2 W 137/13
Wettbewerbsverstoß: Unternehmensbezogene Informationspflichten bei einer …
Die Wertfestsetzung folgt aus § 3 ZPO und entspricht der Praxis des Senats bei der Geltendmachung von Informationspflichtverletzungen auch durch einen klagebefugten Verband (vgl. Senat WRP 2012, 845). - LG Freiburg, 14.04.2014 - 12 O 72/13
Wettbewerbsverstoß bei Kfz-Angeboten in Werbeanzeigen: Qualifikation des …
Unter Beachtung dieser Grundsätze (vgl. a. Thüringer OLG WRP 2012, 845) ist die Kammer folgender Auffassung: Der Bundesgerichtshof hat den Streitwert von auf Wettbewerbsverstöße gestützten Unterlassungsklagen eines rechtsfähigen Verbandes zur Förderung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Interessen ebenso bewertet wie das Interesse eines gewichtigen Mitbewerbers des auf Unterlassung in Anspruch Genommenen (BGH WRP 1998, 741 - Verbandsinteresse).